Viele Unternehmen bestehen auf ärztlichen Einstellungsuntersuchungen bei Bewerbern. Doch was genau darf der Betriebsarzt - und was nicht?
Arbeitgeber dürfen vor der Einstellung eines Bewerbers keinen Gentest verlangen. Das sichert das neue Gen-Diagnostik-Gesetz zu, das derzeit in Berlin ausgehandelt wird. Wie sieht es aber mit anderen weit verbreiteten Einstellungsuntersuchungen aus? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Nicht für alle Berufsgruppen sind Einstellungsuntersuchungen Pflicht. Auch Drogentests dürfen nicht ohne weiteres durchgeführt werden. (© Foto: dpa)
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Gibt es Einstellungsuntersuchungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind?
Nur für relativ wenige Berufsgruppen - etwa Piloten oder Berufskraftfahrer - sind medizinische Untersuchungen Pflicht. Anders als vielfach angenommen ist noch nicht einmal für diejenigen, die beruflich mit Lebensmitteln zu tun haben, eine Gesundheitsuntersuchung erforderlich.
Seit 2001 muss nach dem Infektionsschutzgesetz stattdessen eine "Belehrung" stattfinden. Diese wird beim ersten Mal durch das Gesundheitsamt durchgeführt, später vom Arbeitgeber. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Untersuchung für jugendliche Berufsanfänger. Paragraph 32 des Jugendarbeitsschutzgesetzes regelt, dass diese nur dann beschäftigt werden dürfen, wenn ein Arzt ihnen bestätigt, dass er sie innerhalb der letzten 14 Monate untersucht hat. Andernfalls nimmt meist der Betriebsarzt die Untersuchung bei der Einstellung vor. Ähnliches regelt die Unfallverhütungsvorschrift "Arbeitsmedizinische Vorsorge" (BGV A4). Diese gilt für Arbeitsplätze, an denen Arbeitnehmer Gefahrstoffen (etwa: Benzol) oder sonstigen Gefährdungen (beispielsweise dauernder Hitze) ausgesetzt sind. An solchen Orten dürfen sie nur dann beschäftigt werden, wenn "fristgerecht eine Vorsorgeuntersuchung durch den ermächtigten Arzt" durchgeführt worden ist.
Gibt es für Beamte Sonderregeln?
Wer Beamter werden will, muss vor der Einstellung höhere Hürden nehmen als sonstige Arbeitnehmer. Das sehen alle Beamtengesetze vor. So findet zum Beispiel nach Paragraf 7 des Hessischen Beamtengesetzes unter anderem eine Auslese statt, wobei "Eignungsprüfungen" abgehalten werden können. Vorgeschaltet ist dabei auch eine amtsärztliche Untersuchung beziehungsweise ein amtsärztliches Gutachten. Wenn darin eine ungünstige Prognose über die Entwicklung von Krankheiten gestellt wird, werden Bewerber vielfach nicht eingestellt.
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Ende der 80er Jahre musste ich eine Einstellungsuntersuchung bei einem großen Unternehmen über mich ergehen lassen. Der in Frage stehende Arbeitsplatz war ein Vertriebsjob. Über den Sinn habe ich natürlich nicht laut nachgedacht...
Mir fiel aber auf, dass der Arzt in einem heruntergekommenen Stadtteil praktizierte und ich der einzige Besucher in der winzigen Praxis war. Auch wies nichts darauf hin, dass er für die xy AG als Betriebsarzt tätig war; es fehlten die unvermeidlichen Tischkalender, Poster und sonstiges Werbematerial der Firma. Als man mir beim zweiten Besuch ein völlig an den Haaren herbeigezogenes Ergebnis der Urinanalyse präsentierte ("Sie haben Zucker.") war ich sicher, dass es Absicht war, um eine Reaktion zu provozieren. Mein ungläubiges Staunen und der Verweis auf stets beste Gesundheitswerte quittierte der Arzt nämlich mit einem lapidaren "Na gut, das Ergebnis kann auch verfälscht sein." Damit war die Sache erledigt...
Es würde mich absolut nicht wundern (angesichts der aktuellen Bespitzelungsskandale), wenn schon jetzt illegale GEN- Tests von Bewerbern gemacht würden.
Warten wir also mal ab, was in Zukunft noch so alles rauskommen wird...
...im Pharmakonzern "Boehringer Mannheim" in Penzberg an der Tagesordnung.
Die Bewerber mußten einen Bluttest abgeben, sonst wären sie nicht eingestellt worden.
Ob das heute noch so ist, diese Firma ist jetzt Roche, weiß ich nicht.