Einreise in die USA:Ohne Visum kein Au-pair

  • Eine 19-jährige Deutsche wird an der Einreise in die USA gehindert.
  • Sie hatte sich per Facebook mit ihren Verwandten, die sie besuchen wollte, darüber ausgetauscht, dass sie in den USA auch auf Kinder aufpassen könne - ein Fehler, wie sich herausstellte.
  • Wer tatsächlich in den USA als Au-pair arbeiten möchte, muss einige Regeln beachten.

Von Dorothea Grass

Es ist bekannt, dass die US-Einreisebehörden zu den striktesten weltweit zählen. Wie strikt, hat eine junge Frau aus Hessen gerade erst zu spüren bekommen. Wie die Berliner Zeitung berichtete, wurde die 19-Jährige bei der Passkontrolle in Philadelphia in ein separates Zimmer geführt und von einer Grenzbeamtin nach den Gründen ihres US-Aufenthaltes befragt.

Die Abiturientin wollte dem Bericht zufolge vier Monate lang ihre Verwandtschaft besuchen. Die Grenzbeamtin fragte die Frau, ob sie ein Handy habe. Als sie bejahte, wurde ihr das Mobiltelefon abgenommen. Im Anschluss wurde sie mit dem Inhalt eines Facebook-Chats konfrontiert, den sie mit ihrer Verwandtschaft geführt hatte. Offenbar hatte sie sich mit ihrer Großcousine in den USA darüber unterhalten, dass sie auch auf Kinder aufpassen könne und zudem einen Führerschein besitze, um diese auch zur Schule zu fahren.

Für die Beamtin lieferte diese Unterhaltung Beweis genug dafür, dass die junge Frau in den USA als Au-pair arbeiten wollte. Doch dafür hatte die Deutsche kein passendes Visum. Sie wurde umgehend in den nächsten Flieger zurück nach Frankfurt gesetzt.

Au-pairs benötigen ein J1-Visum, sonst dürfen sie nicht einreisen

Es ist kein Einzelfall, der hier passiert ist. Angela Ridley, Programmleiterin bei der Vermittlungsagentur Cultural Care Au Pair, weiß: "Als Au-pair in die USA gehen zu wollen, unterscheidet sich grundlegend von anderen Ländern. Die Visa-Bestimmungen sind sehr streng." Interessierte benötigten ein so genanntes J1-Visum, ein Visum für kulturellen Austausch, das das US State Department nur an anerkannte Vermittlungsagenturen vergibt. Das Visum sei ein Schutz - sowohl für die oder den Au-pair als auch für die Gastfamilie, so Ridley.

Das Visum gilt ab einer Aufenthaltsdauer von zwölf Monaten bis hin zu 24 Monaten. Mit ihm sind besondere Richtlinien verknüpft, die dem Zusammenleben und -arbeiten von Au-pair und Gastfamilie einen Rahmen geben. Sie beinhalten etwa genaue Regelungen über den wöchentlichen Arbeitsumfang der Au-pairs, ihre Tätigkeiten und Betreuung vor Ort. Darüber hinaus sind auch College-Kurse an das Visum geknüpft - schließlich soll es vor allem um den kulturellen Austausch gehen. Aber auch das Taschengeld, das so genannte "stipend", ist genau geregelt: Die Gastfamilie ist verpflichtet, dem Au-pair 195,75 US-Dollar pro Woche zu zahlen.

Die Agenturen selbst, so Ridley, würden jedes Jahr auf die Einhaltung der Richtinien vom US State Department überprüft.

Und noch ein Punkt ist wichtig: Eine gültige Krankenversicherung während des Au-pair-Aufenthalts in den USA sowie eine Haftpflichtversicherung, die im Land der unbegrenzten Schadenersatzforderungen für Schäden an Gegenständen oder Personen aufkommt. Angela Ridley rät, die Versicherungsleistungen, die über die verschiedenen Vermittlungsagenturen angeboten werden, unbedingt zu vergleichen.

Detaillierte Informationen zur Einreise in die USA finden sich auf der Seite des US State Department, der Homepage des Auswärtigen Amtes sowie zu Visabestimmungen auf der Seite der US-Botschaften und Konsulate in Deutschland.

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