Einbürgerung:Patzer im Niedersachsen-Test

Zu kompliziert, nicht eindeutig und überdies lauter Gesinnungsfragen: Die Kritik am Einbürgerungstest reißt nicht ab. Zu allem Überfluss hat sich in den Niedersächsischen Test ein Fehler eingeschlichen. Das Bundesinnenministerium schließt Nachbesserungen nun nicht mehr aus.

Beim Einbürgerungstest für Ausländer hat sich im Niedersachsen-Fragebogen ein Fehler eingeschlichen. Auf die Frage "Wo können Sie sich in Niedersachsen über politische Themen informieren?" soll "Landeszentrale für politische Bildung" als richtige Antwort gelten. Doch die Einrichtung ist Ende 2004 aufgelöst worden.

Flagge Deutschland, dpa

Deutschlandflagge vor dem Reichtstag: Das Bundesinnenministerium will einzelne Fragen des umstrittenen Einbürgerungstests im Zweifelsfall nachbessern.

(Foto: Foto: dpa)

Niedersachsen ist das einzige Bundesland, in dem es keine Landeszentrale für politische Bildung mehr gibt. Am Mittwoch wurden prompt Forderungen laut, es müsse in Niedersachsen wieder eine Anlaufstelle für politisch interessierte Bürger geben.

Keine Absprache mit Niedersachsen Das Innenministerium in Hannover verlangte nun in einem Brief an das Bundesinnenministerium, die Frage zu streichen und durch eine neue zu ersetzen. Ein Sprecher sagte, die auf das Bundesland bezogenen Fragen seien vorher nicht mit Niedersachsen abgesprochen worden. Der Einbürgerungstest soll vom 1. September an gelten.

Bei der fehlerhaften Test-Frage zur politischen Bildung sind als mögliche Antworten noch das Ordnungsamt der Gemeinde, die Verbraucherzentrale und die Kirchen aufgeführt. Ein Sprecher des Innenministeriums sagte, als Ansprechpartner sei in Niedersachsen etwa der Koordinator für politische Bildung im Kultusministerium zuständig.

Der Vorsitzende der Deutschen Vereinigung für Politische Bildung, der Oldenburger Professor Dirk Lange, forderte, Niedersachsen brauche wieder eine Landeszentrale für politische Bildung. "Jedes Bundesland müsse einen aktiven Beitrag zur demokratischen Bewusstseinsbildung der Bürger leisten."

Missverständliche Fragen

Das Bundesinnenministerium hat unterdessen zugesagt, einzelne Fragen des umstrittenen Einbürgerungstests im Zweifelsfall nachzubessern. Sollte die eine oder andere Frage ungenau sein, gebe es noch genügend Zeit, um dies zu ändern, sagte Sprecherin Gabriele Hermani am Mittwoch in Berlin. Den Vorwurf, bei manchen Fragen handele es sich um Gesinnungsfragen, wies sie zurück.

Zuvor hatten verschiedene Seiten eine Überarbeitung des Katalogs gefordert. Als missverständlich gilt zum Beispiel die Frage, wen man in Deutschland auf Verlangen in seine Wohnung lassen muss. Die richtige Antwort aus Sicht der Behörden wäre: "den Vermieter". Ein solch generelles Recht des Vermieters gebe es jedoch nicht, berichtete Spiegel online, der Vermieter müsse dafür ein berechtigtes Interesse haben und den Termin abstimmen.

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