Skurriler Diskriminierungsprozess: Ein Mann wollte Nachtdienste in einem Mädcheninternat übernehmen. Die Schule lehnte ab - und wurde prompt verklagt.
Männliche Bewerber können sich nicht immer auf Diskriminierung berufen und eine Entschädigung verlangen, wenn sie für eine Stelle mit besonderen Anforderungen abgelehnt wurden.
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Mädcheninternat: Für eine Tätigkeit mit Nachtdiensten stellt das weibliche Geschlecht nach Ansicht der Richter eine "wesentliche und entscheidende Anforderung" dar. (© Foto: iStock)
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So kam das Bundesarbeitsgericht zu dem Ergebnis, dass ein Mädcheninternat durchaus nur Frauen für eine bestimmte Stelle berücksichtigen durfte, weil dabei auch Nachtdienste an Ort und Stelle zu leisten sind. Die obersten deutschen Arbeitsrichter lehnten am Donnerstag die Revision eines unterlegenen Bewerbers ab, der 6750 Euro Entschädigung verlangt hatte.
Für das Internat war in einer Stellenausschreibung eine Erzieherin/Sportlehrerin oder Sozialpädagogin gesucht worden. Der Kläger, ein Diplom-Sozialpädagoge, hatte sich um diese Stelle beworben und war abgelehnt worden.
Forderung in Höhe von 6750 Euro
Das staatliche Gymnasium teilte ihm mit, bei der Stellenbesetzung könnten ausschließlich weibliche Bewerber berücksichtigt werden, weil die künftige Mitarbeiterin auch Nachtdienste im Internat leisten müsse.
Der Kläger hielt sich wegen seines Geschlechts für benachteiligt und verlangte vom Land Rheinland-Pfalz wegen eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) eine Entschädigung in Höhe von mindestens 6750 Euro. Schon die Vorinstanz hatte die Klage abgewiesen. Und auch vor dem Bundesarbeitsgericht blieb die dagegen gerichtete Revision erfolglos.
Der Achte Senat hielt die unterschiedliche Behandlung wegen des Geschlechts in diesem Fall für zulässig. Für eine Tätigkeit mit Nachtdiensten in einem Mädcheninternat stellt das weibliche Geschlecht nach Ansicht der Richter eine "wesentliche und entscheidende Anforderung" im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes dar, hieß es zur Begründung. Dabei stehe es dem Arbeitgeber grundsätzlich frei festzulegen, welche Arbeiten auf einem zu besetzenden Arbeitsplatz zu erbringen sind.
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(ap/bön)
Moderne Verwaltung
An den Rotbewerter: Warum? Ich habe bloß etwas konstatiert!
Ob ich das richtig finde oder nicht, habe ich nicht zum Ausdruck gebracht.
Männliche Hebammen? Ja! Seit 1987 wurde der Hebammenberuf in Deutschland auch für Männner geöffnet. Die offizielle Berufsbezeichnung lautet: Entbindungspfleger.
Allerdings dürften wohl viele Frauen die Betreuung bei einer Geburt durch einen Entbindungspfleger ablehnen, deshalb dürfte es auch nur sehr wenige davon geben.
"Wer solch ein provozierendes Foto zu dem Artikel reinsetzt ..."
Föllig falsch interpretiert: Das IST DOCH DIE BEWERBERIN !
Ich weiß ja nicht vor was die Internatsleitung Angst hat. Dass sich der Bewerber nachts um die Mädchen bewirbt etwa - oder umgekehrt ? Na ja dann Plan B. Aber da würd' ich dann auch nicht so blauäugig bei weiblichen Bewerberinnen sein ....
Zunächst einmal wird im Text nicht beschrieben, dass das Internet Angst vor sexuellem Missbrauch hat - diesen Schuh haben Sie sich selbst angezogen und damit auch gleich dafür gesorgt, dass ihre Schein-Argumente vollkommen im Sande verlaufen.
Außerdem - das fand ich sehr spannend - wurden alle zustimmenden oder verständnisvollen Artikel als schlecht bewertet.
Selbst auf die Aussage, dass adoleszente junge Damen gern ihre Reize einsetzen oder auch auf die Idee kommen, Behauptungen aufzustellen, um sich ins rechte Licht zu rücken oder Vorteile zu erhalten, sind Sie nicht eingegangen.
ich kann es gut nachvollziehen, dass für diesen Job - bei dem es eben auch Nachtdienst gibt - kein Mann in Frage kommt.
Allerdings erschien vor einiger Zeit ein Artikel in der SZ, in der ein Kindergärtner sich darüber beschwerte, dass Kindergärtner durchaus Probleme hätten.
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