Ein großer Teil der deutschen Unternehmen hat für Krisenzeiten vorgesorgt: Einer Studie zufolge gibt es in gut einem Viertel der Betriebe tarifvertragliche Regelungen zur Beschäftigungssicherung.
In der deutschen Wirtschaft sind Beschäftigungsgarantien einer Studie zufolge weit verbreitet.
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Prinzip der Gegenseitigkeit: Betriebe sichern Arbeitsplätze, Beschäftige machen bei der Arbeitszeit Zugeständnisse. (Archivbild vom Opel-Werk in Bochum von 2004) (© Foto: dpa)
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Zu Jahresbeginn 2008 habe es in gut einem Viertel der Betriebe mit Betriebsrat eine Beschäftigungsgarantie gegeben, teilte das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung am Dienstag in Düsseldorf mit.
Mehr als die Hälfte der betrieblichen Vereinbarungen zur Beschäftigungssicherung seien nach 2005 zwischen dem jeweiligen Betriebsrat und der Betriebsleitung ausgehandelt worden. Auch in Kleinbetrieben seien solche Vereinbarungen keine Ausnahmen mehr.
Dieses Bild ergebe sich aus einer Umfrage unter mehr als 2000 Betriebsräten. Sie sei repräsentativ für alle Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten und Betriebsrat. In derartigen Betrieben sind in Deutschland laut WSI rund 12 Millionen Menschen beschäftigt.
Zur Frage der Laufzeiten der abgeschlossenen Beschäftigungsgarantien liegen dem Institut allerdings keine Erkenntnisse vor. Das WSI will in einer weiteren Studie untersuchen, was aus den Vereinbarungen geworden ist. Die Beschäftigungsgarantien seien zu einem Teil in einer konjunkturellen Schönwetterzeit abgeschlossen worden.
"Die weite Verbreitung zeigt, dass die Beschäftigten und ihre Betriebsräte schon in den letzten Jahren viel getan haben, um ihren Betrieb und die Arbeitsplätze zu sichern", erklärte WSI-Leiter Hartmut Seifert.
Die Vereinbarungen basierten auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit. "Die Betriebe schließen über einen definierten Zeitraum betriebsbedingte Kündigungen aus. Die Beschäftigten machen im Gegenzug Zugeständnisse, oft bei der Arbeitszeit. Beispielsweise akzeptieren sie längere oder kürzere Arbeitszeiten ohne vollen Lohnausgleich sowie die Einführung von Arbeitszeitkonten, die den Betrieben einen flexiblen Einsatz der Arbeitskräfte erlauben."
Vereinbarungen zur Beschäftigungssicherung seien in Großbetrieben am häufigsten vorhanden: In fast jedem zweiten Betrieb mit mehr als 1000 Beschäftigten gebe es einen derartigen Vertrag. Von den Betrieben mit 200 bis 1000 Beschäftigten seien es mehr als ein Drittel. Doch auch in mittelgroßen und kleinen Betrieben mit Betriebsrat seien Beschäftigungssicherungsverträge verbreitet: Jeder vierte Betrieb mit 20 bis 99 Beschäftigten habe eine solche Vereinbarung.
Seifert sieht gute Möglichkeiten, über betriebliche Vereinbarungen zur Arbeitszeit Kündigungen zu verhindern. In zahlreichen Betrieben, die bereits eine Regelung zur Beschäftigungssicherung haben, sei der Puffer dafür wahrscheinlich sogar besonders groß. "Unsere Befragungen zeigen, dass in letzter Zeit vor allem Ausweitungen der Arbeitszeit vereinbart wurden. Neue Vereinbarungen sollten diese Verlängerungen auf das tarifliche Niveau zurückführen und, wenn das nicht ausreicht, die Arbeitszeit unter dieses Niveau verkürzen", meinte Seifert.
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(dpa/cag)
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