Um so mehr nützt er denen, die sich seinen Kursen anvertrauen. Analog zu der Weisheit, dass es nie zu früh ist, noch einmal jung zu sein, ist es für keinen Juristen zu spät, noch einmal das Einmaleins seiner professionellen Sprache zu üben. Und jeder klare Rechtssatz fördert zugleich die Zugänglichkeit und Überzeugungskraft des Rechts - nicht das geringste demokratische Desiderat.
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Was aber sind das für handverlesene Juristen, die klug genug sind, sich trainieren zu lassen? Bei der Berliner Veranstaltung sind es nicht zufällig solche, die eine produktive Distanz zu ihrer Profession haben und darum das Sprachdefizit als Behinderung wahrnehmen.
Sei es, weil sie aus einem anderen Beruf herübergewechselt sind wie der ehemalige Schiffsoffizier, der das Steuerrad gegen den BGB-Kommentar ausgetauscht hat und jetzt Anwalt ist - und sich den Sinn für die Untiefen seiner neuen Sprachwelt bewahrt hat.
Sei es, weil ein anderer, ein Fachanwalt für Familien- und Erbrecht, eine Website unterhält, auf der sich Juristisches und Literarisches auf originelle Weise mischen - und damit seine sprachliche Sensibilität unter Beweis stellt.
Sei es aber auch, weil einer italienischer Anwalt ist, der viel mit deutschen Mandanten zu tun hat und die Fremdsprache "juristisches Deutsch" nicht wie ein seinen Routinetrott liebender Beamter, sondern wie ein Liebhaber der Sprache beherrschen will.
Aus solchen interessierten Innen-/Außenseitern setzt sich das Seminar zusammen. Schmuck geht die Sache so einfach wie möglich an, im Elementaren sind am schnellsten die Augen zu öffnen und die stärksten Lerneffekte zu erzielen. Weil so ziemlich jedes richterliche Urteil von unbeholfenem Deutsch nur so strotzt, kann er an beliebig herausgegriffenen Satzgebilden seine Übungen ansetzen.
Etwa an einem Satz aus der berühmten Lebach-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: "Eine Gefährdung der Resozialisierung ist regelmäßig anzunehmen, wenn eine den Täter identifizierende Sendung nach seiner Entlassung oder in zeitlicher Nähe zu der bevorstehenden Entlassung ausgestrahlt werden soll."
"Wiedereingliederung" statt "Resozialisierung"
Was macht das Seminar daraus? Das Fremdwort "Resozialisierung" muss man gewiss nicht mehr vermeiden, man kann es aber auch durch "Wiedereingliederung" ersetzen. "Eine Gefährdung ist regelmäßig anzunehmen" - hier mag das Gericht subtile Nuancen im Kopf haben (warum "regelmäßig"?), doch darf man wohl seinen Satz ohne Substanzverlust so übersetzen: "Die Wiedereingliederung ist gefährdet, wenn nach oder kurz vor der Entlassung eines Straftäters ein Film über seine Tat gezeigt wird, in dem er als Täter zu identifizieren ist."
Zumindest die gröbsten Holpersteine sind aus dem Weg geräumt, weitere stilistische Verfeinerungen durchaus denkbar. Wer aber träumt noch von wirklicher Eleganz der juristischen Redeform?
Komplett ist der Ertrag der Übungen natürlich erst, wenn man nicht nur einzelne Sätze, sondern ganze Texte samt Aufbau, Gliederung und Argumentationslinie in den Blick nimmt.
Die Pointe kommt...zu Beginn!
Auch das macht Schmuck, obwohl es in der kurzen Zeit beim Training rudimentärer Regeln bleiben muss. Jeder Jurist ertappt sich dabei, wie oft er die Pointe, auf die alles ankommt, im Schriftsatz oder Plädoyer erst sehr spät bringt, einer eingebildeten dramaturgischen Kennerschaft zuliebe - und in Wahrheit seine Adressaten ermüdet. Das Wichtigste gehört also an den Anfang.
Nichts klingt schlichter als diese klassische juristische Urteilstechnik. Doch in ihr steckt die ebenso klassische Herausforderung. Im Idealfall bedeutet sie, mit dem Knalleffekt des Ergebnisses zu beginnen, um sich dann unaufhaltsam zu steigern - und Schritt für Schritt, Satz für Satz, die Gegner des Urteils in Skeptiker und am Ende Skeptiker in hinreichend Überzeugte zu verwandeln.
Damit sind wir am Übergang vom guten Deutsch für Juristen zur juristischen Rhetorik. Zu recht stehen aber bei Schmuck nicht Cicero und Quintilian auf dem Programm, sondern Grundregeln des klaren sprachlichen Ausdrucks. Was nützte es auch, mit Begriffen der Topik und Dialektik um sich zu werfen, wenn schon einfachste Sätze misslingen?
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(SZ vom 5.7.2008/mei)
Eurovision Song Contest
Über sperrige Sätze lamentieren und dann solche:
"Sei es, weil sie aus einem anderen Beruf herübergewechselt sind wie der ehemalige Schiffsoffizier, der das Steuerrad gegen den BGB-Kommentar ausgetauscht hat und jetzt Anwalt ist - und sich den Sinn für die Untiefen seiner neuen Sprachwelt bewahrt hat." :))
Die ARGE M. verbreitet Eingliederungsvereinbarungen in deren Standardteil folgender Satz zu lesen ist:
"Bitte beachten Sie, dass Sie für einen Aufenthalt außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches des Hilfebedürftigen vorab immer die Zustimmung Ihres persönlichen Ansprechspartners benötigt wird."
Was die Juristen der ARGE M. ausdrücken wollten, ist in etwa nachvollziehbar... sie wollten die gesetzliche Forderung von §7, SGB II ('Hausarrestklausel') zu einem Vertragsinhalt erheben. Nur was die Juristen der ARGE M. denn gesagt haben, das ist schwer zu ergründen. Selbst wenn das störend-überflüssige 'wird' am Ende des Satzes ignoriert wird (und 'benötigt' durch das passendere 'benötigen' ersetzt wird), verbietet der Satz doch nur eine physikalische Unmöglichkeit. Denn ich bin immer und jederzeit dort wo ich gerade bin.
Hier könnte ein Seminar "Deutsch für Juristen" evtl. nutzbringend sein. Aber besser ist ein konsequentes vorgehen um solche Seminare erst gar nicht nötig zu machen. Juristen die ihre Unfähigkeit hinter Dünkel verbergen, die gehören aus dem Dienst genommen. Noch besser: sollten nicht in Dienst genommen werden.
Schön, dass die SZ mit dem "regelmäßig" auch gleich die Rundfunkfreiheit streicht. In der Lebach-Entscheidung dient das Wörtchen "regelmäßig" nämlich genau ihrem Schutz. Printjournalisten kann das natürlich egal sein....
Scribbles hat recht.
@scribbles: Danke für die Hinweise; trotzallem bedeutet das, dass Juristen offenbar nicht in der Lage sind, sich auszudrücken mit herkömmlichem Deutsch - einer der wortreichsten Sprachen der Welt. Das ist - bei allem Respekt - arm.
Bei aller Kritik an der Sprachgewandtheit mancher Juristen darf man nicht aus den Augen verlieren, dass es sich eben um eine Fachsprache handelt. Was auf Außenstehende einfach wie schlechtes Deutsch wirkt, ist in Wahrheit oft ein besonderes Kennwort mit Bedeutung über den bloßen Wortsinn hinaus. Wie WKg schon angemerkt hat, "regelmäßig", "in der Regel", "grundsätzlich", usw. signalisieren z.B., dass es sich um keine ausnahmslose Regel handelt. Verben zu substantiieren hat oft den Hintergrund, dass es sich um näher zu definierende Begriffe handelt. Schachtelsätze dienen im Idealfall dazu, bestimmte Voraussetzungen abzugrenzen, oder die Dinge an der Stelle zu benennen, an die sie der juristischen Logik zufolge hingehören.
Das bedeutet nicht, dass viele Juristen nicht eine schreckliche Ausdrucksweise haben. Im Gegenteil: Gerade weil in der Fachsprache bestimmte Einschübe, Substantivierungen und Schachtelsätze nötig sind, benutzen viele Juristen sie auch da, wo sie unnötig und sprachlich eher falsch sind. Darum würde ich eigentlich auch gerne mal so einen auf Juristen zugeschnittenen Deutschkurs besuchen.... aber die Hoffnung, dass dadurch die Rechtssprache für jene, die ihrer nicht mächtig sind, verständlicher wird, ist verfehlt. Es ist nunmal eine Fachsprache, die man beherrschen muss, um sie zu verstehen.
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