Von Tanjev Schultz

Michael Csaszkóczy darf nicht unterrichten, weil er einer angeblich verfassungsfeindlichen Antifa-Gruppe angehört. Nun kommt der Fall erneut vor Gericht.

Gesetze und Gerichtsurteile haben ihre eigene sperrige Sprache, im Falle des Heidelberger Realschullehrers Michael Csaszkóczy fallen Begriffe wie Treuepflicht, Eignungsvoraussetzung und freiheitliche demokratische Grundordnung. Es läuft aber alles auf zwei Fragen hinaus, die man sehr schlicht formulieren kann: Darf so jemand wie Michael Csaszkóczy Beamter werden? Kann man ihn an einer Schule unterrichten lassen?

Michael Csaszkóczy

Michael Csaszkóczy, aufrechter Demokrat mit wildem Äußeren, ist ins Visier des Verfassungsschutzes geraten. (© Foto: oh)

Anzeige

Der baden-württembergische Kultusminister Helmut Rau (CDU) hat seine Meinung dazu bereits gefasst: "Wir können ihm die Kinder nicht anvertrauen", sagte Rau vor einem Jahr, nachdem das Verwaltungsgericht Karlsruhe zu dem Ergebnis gelangt war, dem heute 36 Jahre alten Csaszkóczy fehle die nötige positive Einstellung zu Staat und Verfassung. So hatte es auch Raus Amtsvorgängerin Annette Schavan gesehen, die mittlerweile Bundesbildungsministerin ist. Gerade in den Schulen müsse sich die Demokratie als wehrhaft erweisen, sagte sie. Das sollte heißen: Ein Linksextremist hat in der Schule nichts zu suchen.

Seit Jahren geht das nun so. Michael Csaszkóczy hat in Heidelberg Geschichte und Deutsch auf Lehramt studiert, das Examen bestand er mit der Note 1,5. Er wurde Referendar, legte die zweite Prüfung ab (Note 2,0), es gab nie Beschwerden.Csaszkóczy beantragte seine Einstellung in den Schuldienst, doch daraus wurde nichts. Der baden-württembergische Verfassungsschutz teilte dem Schulamt mit, Csaszkóczy sei in der linksextremen Szene aktiv, im April 2004 musste er zum "vertieften Einstellungsgespräch" antreten und sich zu seiner Mitgliedschaft in der "Antifaschistischen Initiative Heidelberg" erklären, die als verfassungsfeindlich eingestuft wird. Seither verweigert ihm Baden-Württemberg die Einstellung, und auch ein Versuch, in einer hessischen Schule unterzukommen, scheiterte am Veto der Behörden.

Ein Beamter müsse sich von Gruppen distanzieren, die den Staat diffamieren, rechtfertigten die Verwaltungsrichter dieses Berufsverbot, wie Gewerkschafter es nennen. Dabei beriefen sich die Richter auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum berüchtigten Radikalenerlass, in dessen Folge in den siebziger und achtziger Jahren Millionen Beamte auf ihre Loyalität überprüft wurden und Tausenden Mitgliedern der Friedensbewegung und der DKP die Arbeit im öffentlichen Dienst verwehrt wurde. Diese Zeit scheint längst vorbei zu sein, eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz gibt es nicht mehr. Doch die "Treuepflicht" besteht weiterhin: Beamter kann nur werden, wer "die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintritt", so steht es in den Gesetzen.

Plan B

Csaszkóczy und seine Unterstützer, unter ihnen frühere Opfer des Radikalenerlasses, warnen vor Gesinnungsschnüffelei und staatlicher Einschüchterung. Am Dienstag werden sich nun die Richter des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim ein Bild von Csaszkóczy machen müssen. Auch wenn es Jahrzehnte dauern könnte, Csaszkóczy Anwalt Martin Heiming will durch alle Instanzen gehen, notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der 1995 das Berufsverbot gegen eine niedersächsische Lehrerin, die zeitweise DKP-Mitglied war, verurteilte und ihr eine Entschädigung von mehr als 200.000 Mark zusprach.

Doch vor Gericht ist jeder Fall anders, und Csaszkóczy weiß, dass er einen Plan B für sein Leben braucht, einen Plan ohne Schule und Lehrergehalt. Am Beamtenstatus hängt sein Glück nicht, sagt er, Lehrer sei aber so etwas wie sein Traumjob. Eine Weile lebte er von Hartz IV, nun schreibt er eine Doktorarbeit ("Jugendkulturen und Geschichtsbewusstsein") und erhält ein Stipendium der gewerkschaftlichen Hans-Böckler-Stiftung.

Sie sind jetzt auf Seite 1 von 2 nächste Seite

  1. Sie lesen jetzt Berufsverbot für einen Lehrer mit Rückgrat
  2. Berufsverbot für einen Lehrer mit Rückgrat
Leser empfehlen