Können Bewerber sich weigern?

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Genau hier liege das Problem, sagt Perreng. "Wer die Stelle haben will, wird sich im Zweifelsfall zu einer ärztlichen Untersuchung bereiterklären." Sie hofft jedoch, dass solche Fälle öffentlich gemacht werden, damit Arbeitgeber abgeschreckt werden. Ein möglicher Kompromiss sei, dass der Arbeitnehmer ein Attest seines Hausarztes vorlegt, meint Anwalt Achilles. In jedem Fall gilt jedoch: In der Personalakte haben Gesundheitsdaten nichts zu suchen. Der Betriebsarzt hat seine Akten getrennt zu führen.

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(SZ vom 30.10.2009/holz)