Die große Koalition hat sich auf Regelungen für den Arbeitnehmer-Datenschutz verständigt. Das Gesetz soll aber erst in der nächsten Legislaturperiode kommen.

Die große Koalition hat sich auf erste Regelungen für den Datenschutz von Arbeitnehmern verständigt. In die anstehende Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes soll ein neuer Paragraf aufgenommen werden, der die Erhebung und Nutzung von Arbeitnehmerdaten regelt. Regierungskreise bestätigten am Mittwoch einen entsprechenden Bericht des Handelsblatts. Damit reagiert die Regierung auf immer neue Missbrauchsfälle in Unternehmen.

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Kern der aktuellen Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes, die noch bis Sommer abgeschlossen sein soll, sind schärfere Regeln gegen einen ungehemmten Handel mit persönlichen Daten. Der neue Paragraf soll in diesen Entwurf eingebaut werden, der derzeit noch vom Parlament beraten wird.

Von der Rechtsprechung geprägt

Ein eigenes Gesetz für den Schutz von Arbeitnehmerdaten wird voraussichtlich wegen der komplizierten Materie erst in der nächsten Legislaturperiode kommen. Der für unzulänglich gehaltene Datenschutz von Arbeitnehmern ist gegenwärtig über viele Gesetze verteilt und maßgeblich auch geprägt von der Rechtsprechung.

Nach dem geplanten neuen Paragraf 32 dürfen personenbezogene Daten eines Beschäftigten nur bei der Einstellung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Wenn erforderlich, können die Daten auch dann genutzt werden, wenn dies für die Durchführung des Arbeitsverhältnisses erforderlich ist.

Ferner dürfen die Daten genutzt werden bei Verdacht auf eine im Beschäftigungsverhältnis begangene Straftat.

Knackpunkt im Gesetz

Die Koalition plant zudem, dass Kundendaten in Unternehmen künftig nur noch verschlüsselt gespeichert werden sollen. "Bessere Datensicherheit in den Unternehmen ist der wichtigste Ansatz, um Fälle von Missbrauch in Zukunft zu verhindern", sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, der Neuen Osnabrücker Zeitung.

Für die SPD sei die Verschlüsselung von Kundendaten deshalb ein Knackpunkt des neuen Datenschutzgesetzes. Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) signalisierte in der Zeitung Zustimmung: "Ich halte eine Verschlüsselung für sehr sinnvoll, um Fälle von Daten-Diebstahl zu unterbinden."

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(dpa/bön)