Burka am Arbeitsplatz:Zeigt her eure Gesichter

Eine Frau, die dort arbeitet, wo der Staat sein Gesicht zeigt, muss auch ihr eigenes Gesicht offenbaren. Die Burka im öffentlichen Dienst zu verbieten, wird trotzdem schwierig.

Matthias Drobinski

Mit der Burka ins Bürgerbüro - das geht nicht. So sagt es der gesunde Menschenverstand, so sagen es die Stadt Frankfurt und das hessische Innenministerium, so sagt es Nurhan Soykan, die Generalsekretärin des Zentralrats der Muslime.

Burka

Die Burka im öffentlichen Dienst zu verbieten, könnte schwierig werden.

(Foto: dpa)

Selten sind sich die Protagonisten der immerwährenden Kopftuchdebatte so einig wie im Fall der Frau, die ganzkörperverschleiert zur Arbeit kommen will, ob nun aus religiösen Gründen, oder um eine ordentliche Abfindung zu erstreiten. Wer dort arbeitet, wo der Staat sein Gesicht zeigt, muss selber sein Gesicht zeigen und darf Ratsuchenden nicht als sprechendes Tuch gegenübertreten.

Das ist richtig so, und doch könnte es schwierig werden, aus der guten Absicht ein gutes Gesetz zu machen. Religionsfreiheit ist ein hohes Gut, selbst dann, wenn ihre Ausübung zum Ärgernis wird. Deshalb dürfte ein generelles Burkaverbot in Deutschland vor dem Verfassungsgericht scheitern: Ja, eine Frau darf sich aus freien Stücken ein hässliches Tuch überwerfen und halb blind durch die Gegend tappen; erst, wenn sie gezwungen wird oder als Autofahrerin andere gefährdet, ändert sich die Lage.

Ein Gesetz, das die Burka aus dem öffentlichen Dienst verbannt, muss also genau erklären, wann eine Frau so sehr an ihrer Berufsausübung gehindert ist, dass sie gehen oder die Burka ablegen muss. Als Lehrerin - klar. Aber als Postsortiererin?

Es wird also, wie so oft, auf die Einzelfallprüfung ankommen. Das ist mühsam, aber das ist der Sinn von Grundrechten: Dass sie den unbequemen Einzelfall im Blick haben. Man kann hoffen, dass es genügend kluge Gerichtsurteile geben wird Und sich trösten, dass es zum Glück kaum Burkas gibt im Land, die Fälle also Einzelfälle bleiben werden.

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