Ein Gymnasiast scheitert im Streit um muslimische Gebete: Der 18 Jahre alte Yunus M. darf nicht an seiner Schule in Berlin beten. Eine Einzelfallentscheidung, betonen die Bundesverwaltungsrichter. Nun bleibt dem Schüler nur noch der Weg ans Bundesverfassungsgericht - wenn er ihn denn gehen mag.
Yunus M. wird wohl bald das Abitur machen und das Diesterweg-Gymnasium in Berlin verlassen - bleiben wird aber die Debatte, die er ausgelöst hat: Dürfen muslimische Schüler an einer Schule öffentlich beten?
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Bundesverwaltungsrichter zum Beten an der Schule: Grundsätzlich ja, in diesem Fall nicht. Der Kläger Yunus M. mit seinem Anwalt bei der Verhandlung in Leipzig. (© dapd)
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Vier Jahre ist es her, da versammelte Yunus sieben Freunde im Schulflur, sie verneigten sich Richtung Mekka. Die Direktorin verbot das, der Streit kam vor Gericht und ging durch die Instanzen. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden: Das öffentliche Gebet in der Schule bleibt Yunus M. versagt.
Es handle sich um eine Einzelfallentscheidung, erklärte Werner Neumann, der Vorsitzende Richter des 6. Senats. Grundsätzlich hätten Schüler durchaus das Recht, in der Schule öffentlich zu beten. Die Religionsfreiheit finde aber ihre Schranken, wenn der Schulfrieden gefährdet sei - dies sei hier der Fall.
Das Gericht folgte damit der Argumentation der Schuldirektorin des Diesterweg-Gymnasiums. Es sei an ihrer Schule wiederholt zu religiös motivierten Konflikten gekommen, hatte sie erklärt. Wenn eine Gemeinschaft mit 90 Prozent nichtdeutscher Herkunft funktionieren solle, könne nicht jeder auf sein Gebetsrecht pochen. Dem Schüler habe zudem ein umgewidmeter Computerraum zur Verfügung gestanden.
Der Vorsitzende Richter appellierte aber auch an die Berliner Schulverwaltung, künftig darauf zu achten, dass vergleichbare Konflikte pädagogisch gelöst würden - und zu prüfen, inwieweit Gebetsräume zur Verfügung gestellt werden könnten.
"Der Junge ist kein Extremist"
So endete in Leipzig - zumindest vorerst - die Reihe der widersprüchlichen Urteile in diesem Fall. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte im September 2009 dem Schüler recht gegeben, das Oberverwaltungsgericht ein halbes Jahr später dagegen der Schule.
Das Verwaltungsgericht hatte den Erlanger Islamwissenschaftler und Juristen Matthias Rohe als Sachverständigen hinzugezogen, der erklärte, die Haltung des Schülers sei eine "plausible Meinung im Spektrum der Religionsfreiheit"; der Junge sei kein Extremist.
Das Oberverwaltungsgericht wiederum hatte Rohes Kollegen Tilman Nagel um Rat gefragt, der vortrug, schon der Prophet Mohammed habe Gebete verschoben, um das Leben der Gemeinschaft einfacher zu machen. Der Streit um den Schüler Yunus M. war auch ein Streit über die Bewertung des Islams: Haben staatliche Instanzen zu akzeptieren, dass Gläubige ihre Religion konservativ, streng, gar fundamentalistisch auslegen, auch wenn es andere Interpretationsmöglichkeiten gibt?
Aus dieser Debatte haben sich die Leipziger Richter herausgehalten, indem sie den Einzelfallcharakter ihrer Entscheidung betonen. Entsprechend erhalten sie Lob von den christlichen Kirchen, die das erste Betverbot noch kritisiert hatten: Das Urteil bestätige die im Grundgesetz garantierte Glaubensfreiheit, hieß es übereinstimmend bei der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg und beim Erzbistum Berlin.
Yunus M. steht nun noch der Weg zum Bundesverfassungsgericht offen. Sein Anwalt erklärte nach der Urteilsverkündung, er wolle erst einmal die schriftliche Begründung abwarten. Der Gang nach Karlsruhe sei aber eher unwahrscheinlich.
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(SZ vom 01.12.2011/gal)
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Die einen ziehen eine Schau ab, die anderen beten, ohne dass man es merkt.
Die Betzeiten ändern sich je nach Sonnenstand und Jahreszeit. Es wird also das sogenannte Mittagsgebet nicht immer in der Pause fallen. Das zum einen. Jedes Gebet kann nachgeholt werden. In der Unterrichtszeit fällt in der Regel nur ein Gebet. Zum andern, ich bezweifle, dass er das erste Gebet im Sommer zur rechten Zeit betet, welches in nordischen Gegenden Europas in der Nacht zu geschehen hat. Das wird er nachholen, sobald er aufgestanden ist. Dann gibt es zu bedenken, wie er die anderen Gebete verrichtet. In einem nichtmuslimischen Land gibt es kaum eine Rücksichtnahme, die das Beten zur rechten ermöglicht. Das wird ihm noch nicht einmal in einem muslimischen Land garantiert.
Wer ein Gebet von Fünfen, nicht ohne Spektakel zu machen, nicht zum bestmöglichen Zeitpunkt nachholt, bezweckt etwas anderes.
Aber Gott sieht alles, mein Junge.
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müsste wohl heissen darf nicht beten wo er will.. oder?
"Dem Schüler habe zudem ein umgewidmeter Computerraum zur Verfügung gestanden."
Denke hier geht es doch nicht um das Gebet an sich, sondern nur um zu provozieren. Das ist der einzige Grund.
Schade das man sich auf solche (Religions) Debatten überhaupt einlässt.
Aus Sicherheitsgründen ist das belagern von Fluren verboten und fertig.
ob und was der schüler mit seiner klage "bezweckt", welches ansinnen hinter einem gebet auf dem flur "wirklich" stehen könnte ist reine spekulation. eindeutige beweise gibt es nicht, sondern nur vermutungen und interpretationen. fakt ist - er wollte sein gesetztliches recht auf religionsfreiheit auf dem schulflur ausüben, sprich beten. die schule wollte das nicht erlauben. soweit die tatsachen.
unser gesetz garantiert freiheit der religionsausübung, und zwar jeder religion. odas urteil bezieht sich nur in diesem einzelnen fall auf das beten im flur. NICHT auf das beten generell.
insofern finde ich die vermutungen hier im forum grenzwertig. mit dem finger auf ihn zu zeigen und ihn mit der machtdemonstration von sa-leuten auf eine Stufe zu stellen ist meiner meinung nach leicht daneben.
man stelle sich jetzt mal vor:
- ein gruppe von christilichen schülern spricht auf dem schulhof ein gemeinsames gebet am mittag
- eine gruppe von muslimischen schülern spricht auf dem schulhof ein gemeinsames gebet. zur mittagszeit.
beide gruppen stehen zur gleichen zeit auf dem schulhof. soll jetzt der muslimischen schülergruppe das beten auf dem hof verboten werden weil das ja eigentlich kein gebet sondern eine machtdemonstration sein könnte??
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