Deutsch sprechen zu können reicht für eine Einbürgerung nicht aus. Einem Türken, der nicht schreiben und lesen kann, hat das Verwaltungsgericht Baden-Württemberg den deutschen Pass verweigert.
Ein Ausländer, der weder lesen noch schreiben kann, hat mangels Kenntnis der deutschen Schriftsprache keinen Anspruch auf Einbürgerung. Dies geht aus einer am Donnerstag in Mannheim veröffentlichten Entscheidung des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hervor.
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Ausländerrecht: Ein Analphabet hat keinen Anspruch auf Einbürgerung. (© Foto: ap)
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Allein mündliche Sprachkenntnisse seien nicht ausreichend, heißt es in dem Urteil. Der Mann müsse zumindest in der Lage sein, Schreiben, Formulare und sonstige Schriftstücke in deutscher Sprache selbstständig zu lesen und zu verstehen. Das Gericht hob mit seinem Urteil eine anderslautende Entscheidung der Vorinstanz auf.
Geklagt hatte ein seit 1989 in Deutschland lebender Türke. Er hat nach eigenen Angaben nie die Schule besucht und kann weder lesen noch schreiben. Seit 1993 ist er als Asylberechtigter anerkannt und im Besitz einer Niederlassungserlaubnis. Seinen Antrag auf Einbürgerung lehnten die Stadt Pforzheim und das Regierungspräsidium Karlsruhe ab, weil er nicht die sprachlichen Voraussetzungen dafür erfülle.
Kursbesuche sind zumutbar
Auch der Verwaltungsgerichtshof entschied jetzt, dass der Mann keinen Anspruch auf Einbürgerung habe, da er nicht über die geforderten Kenntnisse der deutschen Sprache verfüge. Eine soziale, politische und gesellschaftliche Integration setze die Möglichkeit voraus, hiesige Medien zu verstehen und mit der deutschen Bevölkerung zu kommunizieren.
Für eine ausreichende Integration sei zu verlangen, dass er schriftliche Erklärungen, die in seinem Namen abgegeben werden, zumindest ihrem wesentlichen Inhalt nach selbstständig auf Richtigkeit überprüfen könne.
Es sei auch vertretbar, wenn die Behörden bei einem Ausländer, der selbst in seiner Heimatsprache Analphabet sei, keine Ausnahme machten, entschied der Verwaltungsgerichtshof weiter. Angesichts seines Lebensalters von nur 19 Jahren beim Zeitpunkt der Einreise sei es ihm zumutbar gewesen, an Alphabetisierungskursen teilzunehmen. Auch mit jetzt 39 Jahren sei im Übrigen noch kein Alter erreicht, das den Besuch eines solchen Kurses als unzumutbar erscheinen ließe. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
(ap/bön)
Konsequenz der Loveparade-Katastrophe
Aus irgend einem Grunde mag es Ihm nicht möglich sein Lesen und Schreiben zu lernen. Das Urteil verurteilt nur und zeigt keine Lösungswege, für den Betroffenen; denn Schulungen und Kurse kosten Geld. Ich denke auch und gerade Analphabeten, sollten zur Einbürgerung Chancen erhalten. Und nur weil Er Analphabet ist in Auszugrenzen, ist gar nicht zulässig ob des Gleichbehandlungsgrundsatzes im GG. Ansonsten müsste man alle deutschen Analphaten wohl jetzt ausbürgern.
Gestern lief bei der ARD der Film ,, Knallhart '', Allerdings erst 22.45 Uhr, wahrscheinlich damit nicht alle Bürger diese Art der Integration mitbekommen. Zum Augen und Gehirn öffnen müsste der eigentlich zur Ansehenspflicht werden. Berlin war mal ein schöne und interessante Stadt, nach diesem Film bekommt man schon Gänsehaut, wenn man über einen Besuch nachdenkt. Sicher trifft diese Geschichte auf mehrere Städte in Deutschland zu. Schulsystem, Rauschgift, Gewalt, Brutalität und Zukunftslosigkeit in dieser Form habe ich nicht gesehen. Allerdings glaube ich den Autoren und Filmschaffenden.
Ich habe ein gutes Verhältnis zu Ausländern, also die, die ich kenne. Nach diesem Film kann ich zumindest zu diesem Thema die Wähler der NPD verstehen. Hier hat der Staat restlos versagt. Hier streiten sich und aus gutem Grund die Foristen zu diesem Urteil.
Film anschauen u. dann weiterdiskutieren.
Wenn jemand 39 Jahre lang ohne Lese- und Schreibkenntnisse durchgekommen ist - und das in einem Land voller Dichter und Denker - hat er die deutsche Staatsbürgerschft mehr als verdient. Ich finde es problematisch, wenn Politik und Justiz persönliche Preferenzen als Kriterien für solch lebensentscheidende Dinge heranzieht. Wir haben nicht die Aufgabe, anderen vorzuschreiben, was und wie sie etwas erlernen sollen. Das sind dessen Persönlichkeitsrechte. Es gibt auch jede Menge Analphabeten die bereits Deutsche sind. Denen wird ja auch nicht die Staatsbürgerschaft aberkannt.
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eines kurdischstämmigen Deutschen, dessen Eltern Analphabeten waren:
" ... der größte Fehler, den die Deutschen bei der Einwanderungspolitik gemacht haben war, dass sie nur auf die Gesundheit und nicht auch auf die Ausbildung der Gastarbeiter geachtet haben.
Damit konnten Leute nach Deutschland kommen, die es in der Türkei auch zu nichts gebracht hätten...."
Mehr dazu in der Zeit
http://www.zeit.de/2004/41/01__leit_1_41
Paging