Beleidigen, hauen, mobben, spucken: Wann risikieren Chef und Mitarbeiter die Kündigung und wann kommen sie davon? Acht Urteile.

Gezeigt

Arten Streitigkeiten zwischen einem Arbeitnehmer und seinem Vorgesetzten so aus, dass der Mitarbeiter den Mittelfinger zeigt, kann er abgemahnt werden, weil der "Stinkefinger" eine "beleidigende, vulgäre Geste" ist.

Das erinnert an Stefan Effenberg. Der flog gleich ganz aus der Fußball-Nationalmannschaft heraus, nachdem er bei der Weltmeisterschaft 1994 den enttäuscht bölkenden Fans seinen Prachtfinger gezeigt hatte. Aber das nur am Rande. Für die Abmahnung im Büro war das Arbeitsgericht Frankfurt zuständig.

(AZ: 6 Ca 11145/02)

(SZ vom 7.7.2007)

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6. Juli 2007, 16:44 2007-07-06 16:44:00