Von Florian Meyer

Vertrauliche Unterlagen in falschen Händen: Bei Ebay wurden Hunderte Bewerbungen verhökert. Dabei müssen Firmen die Mappen eigentlich zurücksenden.

Das Lächeln verfehlte sein Ziel. Eigentlich sollte das freundliche Passfoto einen Personalchef beeindrucken. Doch die Bewerbung wurde aussortiert und strandete dort, wo alle ausrangierten Dinge irgendwann auflaufen: im Anzeigenwirrwarr des Internet-Auktionshauses Ebay. Unangenehm für den Bewerber, ein Albtraum für Datenschützer.

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Bewerbungsunterlagen unterliegen dem Datenschutz. Sie dürfen weder im Müll landen noch im Personalbüro verstauben. Und schon gar nicht verkauft werden. (© Foto: dpa)

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Etwa 500 Bewerbungsunterlagen eines Frankfurter Unternehmens sind im Juli bei einer Auktion versteigert worden - für insgesamt zehn Euro. Leere, gebrauchte Bewerbungsmappen waren angeboten worden, in den Plastikheftern steckten allerdings noch die Lebensläufe, Fotos, Arbeitszeugnisse und Empfehlungsschreiben. Der Meistbietende, ein Schreibwarenhändler aus Paderborn, staunte und schickte die Unterlagen an die Frankfurter Rundschau, die den Fall veröffentlichte. "Ein Skandal, was da gelaufen ist", sagt eine Sprecherin des hessischen Datenschutzbeauftragen.

Ob ein natürliches Lachen auf dem Bewerbungsfoto oder die aufgesetzte Denkerpose in Schwarzweiß, Menschen auf Stellensuche verraten eine Menge über sich. Oft geben sie sogar mehr von sich preis als sie müssten, manchmal sogar mehr als sie sollten - wenn sie den Unterlagen zum Beispiel ungefragt ein Gesundheitszeugnis beilegen. Bewerber wollen den Job eben mit allen Mitteln ergattern.

Deshalb müssen die sensiblen persönlichen Unterlagen, die sie an eine Firma schicken, auch besonders sorgfältig behandelt werden. Falls eine Bewerbung erfolgreich ist, werden die Dokumente Teil der Personalakte. Falls nicht, sind etwa öffentliche Arbeitgeber nach den Datenschutzgesetzen der Bundesländer dazu verpflichtet, die Mappen zurückzusenden. In Ausnahmen kann eine Behörde nachfragen, ob sie die Bewerbung für andere Stellen verwenden darf.

Auch Privatfirmen sind zum Datenschutz bei Bewerbungsunterlagen verpflichtet. Und sie müssen die Mappen abgelehnter Kandidaten in der Regel zurücksenden: Das Eigentum an einer Bewerbung bleibt beim Übersender. Eine Firma, die Unterlagen nicht zurückschicken will, muss deshalb bereits in der Stellenausschreibung darauf hinweisen.

Der Bewerber kann dann immer noch darauf bestehen, die Unterlagen selbst abzuholen, erklärt Robert Lentzsch von der Frankfurter Arbeitsrechtskanzlei Groll & Partner. Oder er kann fragen, ob ihm die Firma die Mappe auf eigene Rechnung zukommen lässt. Viele Firmen senden die Unterlagen aber auch aus gutem Willen zurück - weil sie zeigen wollen, dass ihnen die Bewerbung wichtig war. Schließlich kosten die Hochglanzunterlagen viel Geld.

Schließlich kosten die Hochglanzunterlagen viel Geld

Falls ein Betrieb die Unterlagen nicht zurückschickt, muss er sie vernichten. "Für Bewerbungsunterlagen gilt der Zweckbindungsgrundsatz", erklärt die leitende Datenschützerin Renate Hillenbrand-Beck vom Regierungspräsidium Darmstadt. Das Regierungspräsidium ist die Datenschutzaufsichtsbehörde für Unternehmen mit Sitz in Hessen. Bewerbungen gingen in der Regel auf eine ganz bestimmte Stelle ein, sagt Hillenbrand-Beck. Deshalb sei es verboten, die Daten für eine andere Position heranzuziehen - außer ein Betrieb holt sich das Einverständnis der Bewerber.

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