Bewerbung:Am Zürcher Flughafen sollen nur Frauen die Toiletten putzen

Sauer macht sauber · Tipps zum Putzen der Toilette

Toilette, vermutlich von einer Frau gereinigt.

(Foto: dpa-tmn)
  • Als Reinigungskräfte für die Toiletten des Flughafens Zürich wollte eine Zeitarbeitsfirma ausschließlich Frauen beschäftigen.
  • Das liege an den Kunden, erklärt eine Sprecherin des Flughafens.

Die Gleichbehandlungsgesetze, die in Ländern wie Deutschland oder der Schweiz gelten, bedeuten in beruflicher Hinsicht ja hauptsächlich zweierlei: Jeder soll, darf, und kann das tun, wofür sie oder er am besten geeignet ist. Und: Niemand darf ihres/seines Geschlechtes wegen von einem bestimmten Beruf von vornherein ausgeschlossen werden. So weit, so vernünftig.

Eine Zeitarbeitsfirma, die im Auftrag des Zürcher Flughafens Reinigungskräfte für die dortigen Toiletten suchen sollte, hat das Gesetz vielleicht nicht ganz verstanden. Denn für die Putzarbeit sollten ausschließlich Frauen eingestellt werden. Was aber natürlich nicht daran liege, dass Männer keine Klos schrubben könnten oder Frauen dafür so viel besser geeignet wären, sagte eine Sprecherin des Flughafens der Zeitung Schweiz am Sonntag.

Der Flughafen schreibe seine Stellen zwar grundsätzlich geschlechtsneutral aus, so Sonja Zöchlin. Allerdings schätzten viele Frauen es nicht, wenn Männer ihre WCs reinigten. Früher hätten auch Männer die Toiletten geputzt, jedoch habe es Reklamationen von Frauen gegeben. Die Passagiere kämen nun einmal aus den unterschiedlichsten Kulturen.

Nochmal zum Abgleich ein Ausschnitt aus dem Gesetzestext (das vollständige Bundesgesetz finden Sie hier):

"Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen aufgrund ihres Geschlechts weder direkt noch indirekt benachteiligt werden, namentlich nicht unter Berufung auf den Zivilstand, auf die familiäre Situation oder, bei Arbeitnehmerinnen, auf eine Schwangerschaft." Dieses Verbot gelte "insbesondere für die Anstellung, Aufgabenzuteilung, Gestaltung der Arbeitsbedingungen, Entlöhnung, Aus- und Weiterbildung, Beförderung und Entlassung".

Die Passage "wenn Menschen unterschiedlicher Kulturen und/oder schmutzige Toiletten involviert sind, dann darf das Gesetz ignoriert werden", findet sich an keiner Stelle des Textes.

Eine Ausschreibung, die sich nur an Frauen richtet, sei "äußerst problematisch", meint auch Arbeitsrechtler Thomas Geiser von der Universität St. Gallen im Gespräch mit der Schweiz am Sonntag. Das Gleichstellungsgesetz der Schweiz sehe praktisch keine Ausnahmen vor, welche dies gestatten würden. Die Praxis lasse Differenzierungen zwar zu, wenn sich diese sachlich rechtfertigen ließen. Der Kulturkreis der Kunden könne aber nicht als Begründung genommen werden. Das Gesetz richte sich ja gerade gegen diese kulturell verankerten Vorstellungen.

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