Flattert eine betriebsbedingte Kündigung ins Haus, sitzt der Schock zunächst tief. Betroffene sollten möglichst schnell dagegen klagen - denn den meisten Unternehmen unterlaufen dabei Fehler.
Für viele Arbeitnehmer lohnt sich bei einer betriebsbedingten Kündigung eine Kündigungsschutzklage. "Bei betriebsbedingten Kündigungen können Unternehmen viele Fehler machen", erklärt der Leipziger Jurist Roland Gross. Oft sei dem Arbeitnehmer zunächst einmal gar nicht ersichtlich, ob alle gesetzlichen Regeln beachtet wurden. Schon deshalb lohne sich eine Klage.
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Entlassen: Ein Sozialplan soll die materiellen Nachteile der Beschäftigten durch die Kündigung abmildern. (© Foto: ap)
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Eine Ausnahme sei allerdings, wenn von vornherein feststehe, dass der Arbeitnehmer eine angemessene Abfindung erhält oder es bereits einen austarierten Sozialplan gibt.
Ein Unternehmen könne nur dann betriebsbedingte Kündigungen aussprechen, wenn eine unternehmerische Entscheidung getroffen worden sei, die zu einem Wegfall von Arbeitsplätzen führe, sagt das Mitglied des Arbeitsausschusses im Deutschen Anwaltverein. Dazu gehöre etwa, wenn ein Unternehmen eine neue Technik einführt oder eine Produktion nicht mehr anbietet und daher Stellen streicht.
Betriebsrat muss angehört werden
"Ein erheblicher Umsatzeinbruch ist hingegen keine unternehmerische Entscheidung", sagte Gross. Allein so zu begründen, dass es der Firma schlecht gehe, reiche nicht aus. Die Gründe für seine Kündigung müssen dem Arbeitnehmer dennoch nicht mitgeteilt werden. Allerdings müsse der Betriebsrat zuvor angehört werden. "Wenn dabei Fehler gemacht werden, ist die Kündigung unwirksam."
Betriebsrat und Unternehmen können sich nach Angaben des Rechtsanwalts in Verhandlungen dann auf einen Interessenausgleich oder einen Sozialplan einigen. Bei einem Interessenausgleich muss der Arbeitgeber mitteilen, ob gekündigt wird und wann was und wie geschieht.
Ein Sozialplan soll die materiellen Nachteile der Beschäftigten durch die Kündigung abmildern. "Meist ist darin geregelt, zu welchen Konditionen ein Arbeitsverhältnis beendet werden kann." Auch die Abfindungssumme werde darin festgelegt.
Zudem könne der Betriebsrat bei mehreren betriebsbedingten Kündigungen aushandeln, welche Beschäftigten das Unternehmen verlassen müssen, so Gross. Eine Rolle spielen dabei die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Alter, eventuelle Unterhaltspflichten der Mitarbeiter sowie eine mögliche Schwerbehinderung.
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(dpa/bön)
Nationalteam vor der EM
Es ist immer vom Betriebsrat die Rede, die meisten Arbeitnehmer haben in ihrer kleinen oder mittleren Firma aber keinen.
Klein- und Mittelbetriebe haben in der Regel weder Betriebsrat, noch Sozialplan und schon gar keine angemessene Abfindungsregelung.
Und dort arbeiten nun mal die allermeisten Arbeitnehmer in Deutschland. Wird immer wieder vergessen, von der Politik von den Medien von den Verbänden.........