Der Arbeitgeber haftet nicht für einen sorgenfreien Urlaub seiner Angestellten. Erkrankt das Kind während der Ferien, haben die Eltern keinen Anspruch auf Erstattung der verlorenen Freizeit.
Ist der Urlaub einmal genommen, kommt er nicht zurück: Berufstätige Eltern bekommen keine freien Tage gutgeschrieben, wenn sie im Urlaub ihr krankes Kind betreuen mussten. Der Urlaub gilt dann trotzdem als genommen, und der Anspruch erlischt. Das ergibt sich aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Berlin (Az.: 2 Ca 1648/10), auf das die Arbeitsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweisen.
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Wenn der Strandkorb leer bleibt, weil die Eltern im Urlaub das kranke Kind hüten müssen, bedeutet das nicht, dass ihnen die Tage auf dem Urlaubskonto gutgeschrieben werden. (© dpa)
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In dem Fall hatte eine Verkäuferin sechs Tage Urlaub genommen. In dieser Zeit erkrankte ihr minderjähriges Kind und musste von ihr betreut werden. Später verlangte sie vom Arbeitgeber, dass er ihr die freien Tage wegen der Erkrankung ihres Kindes auf ihrem Urlaubskonto gutschreibt. Das lehnte er aber ab, woraufhin sie klagte.
Die Richter gaben dem Arbeitgeber recht. Durch die Pflege des erkrankten Kindes im Urlaub ändere sich nichts daran, dass die Urlaubstage als genommen gelten. Somit sei der Anspruch darauf abgegolten.
Nur wenn der Arbeitnehmer selbst während eines Urlaubs erkrankt, verfielen die Urlaubstage nicht. Generell trage der Arbeitnehmer aber das Risiko, dass unerwartete Ereignisse seinen Urlaub stören.
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(sueddeutsche.de/dpa/holz/mel)
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bitte nicht so schnell aburteilen, nur weil ihr mutter & kind gelesen habt.
das recht auf ungestörten urlaub nehmen sich millionen menschen heraus, ob nun mutter oder nicht. ich gebe nur die vielen weltweit gestellten anträge auf reklamation im urlaubsland zu bedenken, weil zum beispiel auf dem toilettendeckel die fliege lag.
hier geht es auch darum festzustellen, dass eine mutter gar nicht soviel urlaub hat wie ein kindergarten oder eine schule geschlossen. ein krankes kind zu betreuen ersetzt meiner meinung nach schon einen urlaub. jeder der als erwachsener krank wird bekommt seine urlaubstage wieder.
ploxystar muss ich leider insofern recht geben, dass hier die wirtschaft gnadenlos reagieren würde. umkehrschluss ist aber auch, leistet euch keine kinder, schon gar nicht wenn ihr eine verkäuferin seit und wenn's noch einen oben drauf packen wollt, womöglich noch so'ne komische alleinerziehende.
...das wird wieder einen nationalen Aufschrei geben, wie im Fall "Emmely".
Die Frau wird bis vor den EuGH ziehen, und am Ende werden wieder alle sagen: "Hab's doch immer gesagt, dass es ein Menschenrecht auf ungestörten Urlaub gibt."
Und die Klaus Ernst von der Linken wird zu Protokoll geben: "Endlich einmal ein arbeitnehmergerechtes Urteil. Arbeiten zu müssen ist eine Zumutung und ein Verstoß gegen das Recht auf Selbstbestimmung, gegen den wir als nächstes vor dem EuGH klagen werden."
Frei nach Thomas Bernhard: Die Arbeitnehmer sind heute die allergrößten Ausbeuter.
die dame hat urlaub genommen. zufällig wird ihr kind im urlaub krank. und dann erwartet sie allen ernstes, dass ihr der ag den urlaub gutschreibt?! mir ist zwar bekannt, dass die eltern im notfall krank geschrieben werden wenn ihr kind krank wird weil es absolut keine andere alternative gibt und die anwesenheit der eltern dringend erforderlich ist. aber urlaub zurückfordern, der schon vorher geplant war grenzt an unverschämtheit. da wird immer über die ausbeuterischen ag's geschimpft. aber das anspruchsdenken der an's steht dem auch in nichts nach... *kopfschüttel*
kwt