Beten in der Schule:Fromm und frei

Die Entscheidung des Berliner Gerichts, einem Schüler das Beten zu erlauben, ist gut und richtig. Trotzdem wäre sie in den meisten anderen westlichen Demokratien nicht denkbar.

J. Schloemann

Stellen wir uns vor: Ein paar richtige Weddinger Großstadt-Kids laufen durch den Schulflur, und irgendwo hinten in der Ecke hockt ein Mitschüler und betet gen Mekka. Werden die Kids sagen: "Was macht der denn da?", oder werden sie sagen: "Wie beneidenswert, jetzt werde ich auch Moslem?"

Die Wahrscheinlichkeit von spontanen schulischen Massenkonversionen im Angesicht von Gebetsteppichen ist nach Lage der Dinge eher gering. Und doch hat die Berliner Stadtregierung, die jetzt im Streit um die Ermöglichung des islamischen Gebets in der Schule vor dem Berliner Verwaltungsgericht unterlegen ist, eben damit argumentiert: mit der "Gefahr einer werbenden Präsentation des Glaubens".

Groteske Einlassung

Was ist denn das für eine groteske Einlassung einer staatlichen Verwaltung? Mal ganz abgesehen davon, dass die Werbewirkung des frommen Schülers, wie gesagt, faktisch gering bleiben wird: Wie kann sich eine Behörde anmaßen, einer monotheistischen Religion abzusprechen, an der Verbreitung ihres Glaubens interessiert zu sein? Drehen wir die Sache doch einmal um: Ein Schüler erzählt einem anderen auf dem Schulhof, er sei gerade auf dem katholischen Weltjugendtag gewesen, die Begeisterung dort habe ihn mitgerissen, und der Mitschüler solle beim nächster Gelegenheit unbedingt mal mit zu den Katholiken kommen. Will die Berliner Senatsverwaltung solche Gespräche auch verbieten? Vielleicht durch Abhörmaßnahmen auf dem Schulhof?

Nein, die Entscheidung des Gerichts, einem 16-jährigen Schüler, der anders als viele andere muslimische Schüler der Überzeugung ist, sein turnusmäßiges Gebet nicht auf den Nachmittag verschieben zu dürfen, das Beten zu erlauben, "wenn er bereit ist, für sein Gebet nur unterrichtsfreie Zeit in Anspruch zu nehmen, und hierdurch keine konkreten und unzumutbaren Beeinträchtigungen des Schulbetriebes eintreten" - diese Entscheidung ist gut und richtig. So sehen es auch die meisten Kommentatoren, bis hin zur Kirchenbeauftragen der CDU im Bundestag: Man mag die unterschiedlich streng ausgelegten Gebetsvorschriften seltsam finden, aber diese Seltsamkeit heißt Religionsfreiheit.

Konfessionskämpfe der frühen Neuzeit

Gleichwohl muss man sich klarmachen, dass es sich um eine exzeptionelle Entscheidung handelt, wie sie in den meisten anderen westlichen Demokratien nicht denkbar wäre. Schon deshalb ist es wünschenswert, dass der Fall in die nächste Instanz geht, damit sich höhere Gerichte grundsätzlicher damit beschäftigen. Denn das liberale Berliner Urteil ist einer spezifisch deutschen Tradition der öffentlichen Bekenntnisfreiheit geschuldet, die bis auf die Konfessionskämpfe der frühen Neuzeit zurückgeht. Schülerinnen dürfen in der Schule Kopftuch tragen, anders als in Frankreich; Religion darf in Deutschland sichtbar sein - im Rahmen der säkularen Verfassung.

Nur dass die meisten säkularisierten Christen der Mehrheitsgesellschaft an der Nutzung dieser Freiheit kein Interesse mehr haben, macht sie nicht obsolet. Ungewohnt ist der betende Schüler trotzdem: Betrafen die meisten Konflikte um Bildung und Religion bisher die Neutralität der staatlich-schulischen Seite (Kruzifixe, Schulgebet, Lehrerin mit Kopftuch), so wachsen jetzt bei den Schülern die Ansprüche individueller Frömmigkeit: Unterrichtsbefreiung zum Zuckerfest oder vom Schwimmunterricht. Viele Einwanderer bringen aus ihren Heimatländern eine enge Verknüpfung von persönlicher und kollektiver Religion mit, die der Mehrheit hier fremd geworden ist. Wenn ein betender Schüler schon Missionierungsangst auslöst, wie reagieren wir, wenn die ersten eigenen islamischen Schulen öffentlichen Rechts gefordert werden?

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