Die Entscheidung des Berliner Gerichts, einem Schüler das Beten zu erlauben, ist gut und richtig. Trotzdem wäre sie in den meisten anderen westlichen Demokratien nicht denkbar.
Stellen wir uns vor: Ein paar richtige Weddinger Großstadt-Kids laufen durch den Schulflur, und irgendwo hinten in der Ecke hockt ein Mitschüler und betet gen Mekka. Werden die Kids sagen: "Was macht der denn da?", oder werden sie sagen: "Wie beneidenswert, jetzt werde ich auch Moslem?"
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Ins Gebet vertieft: Religion darf in Deutschland sichtbar sein - im Rahmen der säkularen Verfassung. (© Foto: Reuters)
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Die Wahrscheinlichkeit von spontanen schulischen Massenkonversionen im Angesicht von Gebetsteppichen ist nach Lage der Dinge eher gering. Und doch hat die Berliner Stadtregierung, die jetzt im Streit um die Ermöglichung des islamischen Gebets in der Schule vor dem Berliner Verwaltungsgericht unterlegen ist, eben damit argumentiert: mit der "Gefahr einer werbenden Präsentation des Glaubens".
Groteske Einlassung
Was ist denn das für eine groteske Einlassung einer staatlichen Verwaltung? Mal ganz abgesehen davon, dass die Werbewirkung des frommen Schülers, wie gesagt, faktisch gering bleiben wird: Wie kann sich eine Behörde anmaßen, einer monotheistischen Religion abzusprechen, an der Verbreitung ihres Glaubens interessiert zu sein? Drehen wir die Sache doch einmal um: Ein Schüler erzählt einem anderen auf dem Schulhof, er sei gerade auf dem katholischen Weltjugendtag gewesen, die Begeisterung dort habe ihn mitgerissen, und der Mitschüler solle beim nächster Gelegenheit unbedingt mal mit zu den Katholiken kommen. Will die Berliner Senatsverwaltung solche Gespräche auch verbieten? Vielleicht durch Abhörmaßnahmen auf dem Schulhof?
Nein, die Entscheidung des Gerichts, einem 16-jährigen Schüler, der anders als viele andere muslimische Schüler der Überzeugung ist, sein turnusmäßiges Gebet nicht auf den Nachmittag verschieben zu dürfen, das Beten zu erlauben, "wenn er bereit ist, für sein Gebet nur unterrichtsfreie Zeit in Anspruch zu nehmen, und hierdurch keine konkreten und unzumutbaren Beeinträchtigungen des Schulbetriebes eintreten" - diese Entscheidung ist gut und richtig. So sehen es auch die meisten Kommentatoren, bis hin zur Kirchenbeauftragen der CDU im Bundestag: Man mag die unterschiedlich streng ausgelegten Gebetsvorschriften seltsam finden, aber diese Seltsamkeit heißt Religionsfreiheit.
Konfessionskämpfe der frühen Neuzeit
Gleichwohl muss man sich klarmachen, dass es sich um eine exzeptionelle Entscheidung handelt, wie sie in den meisten anderen westlichen Demokratien nicht denkbar wäre. Schon deshalb ist es wünschenswert, dass der Fall in die nächste Instanz geht, damit sich höhere Gerichte grundsätzlicher damit beschäftigen. Denn das liberale Berliner Urteil ist einer spezifisch deutschen Tradition der öffentlichen Bekenntnisfreiheit geschuldet, die bis auf die Konfessionskämpfe der frühen Neuzeit zurückgeht. Schülerinnen dürfen in der Schule Kopftuch tragen, anders als in Frankreich; Religion darf in Deutschland sichtbar sein - im Rahmen der säkularen Verfassung.
Nur dass die meisten säkularisierten Christen der Mehrheitsgesellschaft an der Nutzung dieser Freiheit kein Interesse mehr haben, macht sie nicht obsolet. Ungewohnt ist der betende Schüler trotzdem: Betrafen die meisten Konflikte um Bildung und Religion bisher die Neutralität der staatlich-schulischen Seite (Kruzifixe, Schulgebet, Lehrerin mit Kopftuch), so wachsen jetzt bei den Schülern die Ansprüche individueller Frömmigkeit: Unterrichtsbefreiung zum Zuckerfest oder vom Schwimmunterricht. Viele Einwanderer bringen aus ihren Heimatländern eine enge Verknüpfung von persönlicher und kollektiver Religion mit, die der Mehrheit hier fremd geworden ist. Wenn ein betender Schüler schon Missionierungsangst auslöst, wie reagieren wir, wenn die ersten eigenen islamischen Schulen öffentlichen Rechts gefordert werden?
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Venizelos kritisiert IWF-Chefin
"Es gibt eine sehr wichtige Aussage im Islam, sinngemäss: Der Glaube ist eine Angelegenheit zwischen mir und dem Gott. "
Das ist so nicht richtig. Tatsächlich ist gerade der Islam immer sehr auf den Anspruch ausgedehnt, dass religiöse Regelungen nicht nur das Verhältnis zwischen Gläubigem und Gott, sondern auch zwischen Gläubigem und seiner Umwelt regeln soll! Eine klare Trennung zwischen Staats- / Gemeinwesen und Gemeindewesen gibt es nicht, sie wird sogar an vielen Stellen ausdrücklich verneint.
Die Ausübung von anderen Religionen ist deshalb in Ländern mit islamischer Gesetzgebung nur sehr eingeschränkt möglich. Sie ist explizit auf nicht-öffentliche Orte beschränkt und wird nur in engen Grenzen toleriert.
Mich würde interessieren, ob Schülern auch zum christlichen Gebet die Möglichkeit gegeben werden muss.
Die Einstellung der sog. "Gutmenschen" ist ja auf den Islam bezogen immer gänzlich anders als auf das Christentum bezogen.
Es ist anmaßend, die Betgewohnheiten des Schülers als abwegig zu bezeichnen, nur weil man selbst das Beten verlernt hat.
Globalisierung heist nicht das es keine heimat für DEUTSCHE geben darf!
Aber, bedenken Sie, dass es ja auch die Globalisierung unseres Denken und unserer Einstellungen dann in allen Richtungen gibt. Bei religiösen Fragen sieht es dann erfahrungsgemäss in islamischen Ländern doch ein bischen anders aus, dort kann man nicht ohne weiteres seine ausserislamischen Glaubensbekenntnisse ausleben, erst recht nicht in Schulen. Deshalb gibt es nur eine Möglichkeit, vor allen Dingen in diesen Zeiten der Globalisisierung: Religion bleibt Privatsache. Damit sind wir bisher in Europa sehr gut gefahren. Warum muss man wissen, welcher Religion ich angehöre, ob ich bete oder ob nicht bete? Es gibt eine sehr wichtige Aussage im Islam, sinngemäss: Der Glaube ist eine Angelegenheit zwischen mir und dem Gott. Alles andere sollte im Zweifelsfalls möglich sein, aber es trägt auf Dauer nicht zu einem problemlosen Zusammenleben bei. Es hat bei uns in Deutschland lange genug gedauert, bis ein "lockeres" Verhältnis zwischen Katholiken und Protestanten geschaffen war. Man hat es mittlerweile vergessen, dass es solche Zeiten gab. Jetzt soll alles wieder von vorne anfangen? Nein Danke, denn - wir sind in Zeiten der Globalisierung.
Werter Autor, beseelt durch ihren politisch korrekten Kommentar werde ich als orthodoxer Christ, der unbedingt um 10.43 Uhr beten muss, damit er später in den Himmel kommt, eine Unterbrechung des Schulunterrichts verlangen, damit ich mein obligatorisches, etwa 37 Minuten dauerndes Morgengebet in einem separaten Raum, den mir selbstverständlich der Staat zur Verfügung stellen muss, abhalten kann. Und während ich die 37 Minuten beten muss, damit ich christlich-orthodox in den Himmel komme, müssen selbstverständlich alle anderen in der Schule auf mich warten, damit ich während des nach meinem Glauben unbedingt notwendigen Morgengebets nichts versäume. Journalistische Beiträge wie die Ihren und eine abwegige Rechtsprechung wie die des Verwaltungsgerichts Berlin, aber auch des Bundesverfassungsgerichts tragen zu einer solch - ebenfalls abwegigen, aber leider konsequenten Sichtweise bei. Merken Sie sich bitte eins: Die Schule ist zum Lernen und nicht zum Beten da!. Und wenn jemand beten muss, hat er zumindest aufgrund seines Grundrechts aus Art. 4 GG keinen Anspruch auf Unterbrechung des Unterrichts und/oder auf Zurverfügungstellung entsprechender Beträumlichkeiten während der Pausen (da könnte ja jeder kommen...). Solche abwegigen Sichtweisen schaden der Integration von Muslimen, weil sie zeigen, dass sich viele von ihnen nicht integrieren wollen. Und sie - die abweigigen Sichtweisen - haben überdies in einer Schule nichts zu suchen, da diese eben anders als eine Koranschule nicht dem Beten dient, sondern dem Lernen und bei der man besser - wie es früher üblich war - die Grundrechte des einzelnen, seien es Kopftuch der beamteten Lehrerin oder wie hier die abwegigen Betgewohnheiten eines Schülers - am Tor des Schulhofs abgeben solltee, um im Interesse der staatlichen Neutralität solche abwegigen Streitigkeiten solche medialen Wogen gar nicht erst aufkommen zu lassen. Schlafen Sie mal drüber und schreiben Sie vielleicht in Zukunft mal etwas durchdachtere Artikel. Wenn man solche Artikel wie die Ihren liest, bereut man es jedenfalls nicht, das Abo der SZ abbestellt zu haben.
Paging