Was sein muss, muss sein: Nur weil ein Arbeitnehmer häufig zur Toilette geht, darf ihm das Unternehmen nicht das Gehalt kürzen, entschied das Arbeitsgericht Köln.
Arbeitnehmer, die an Blasenschwäche oder Durchfall leiden, können aufatmen: Häufige Toilettenbesuche rechtfertigen keine Gehaltskürzung. Das hat das Arbeitsgericht Köln entschieden (Aktenzeichen 6 Ca 3846/09).
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Wer unter Verdauungsstörungen leidet, darf auch im Büro häufig zur Toilette gehen. (© Foto: iStock)
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In dem behandelten Fall hatte der Inhaber einer Anwaltskanzlei festgestellt, dass einer seiner Anwälte vom 8. bis zum 26. Mai 2009 insgesamt 384 Minuten auf der Toilette verbracht hatte. Er rechnete daraufhin die Toilettenzeiten auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses hoch und kam zu dem Ergebnis, dass sein Angestellter zusätzlich zu den üblichen Pausen- und Toilettenzeiten insgesamt 90 Stunden auf der Toilette verbracht hatte. Hierfür zog er ihm 682,40 Euro vom Nettogehalt ab.
Der Mann klagte dagegen. Er habe im Mai unverschuldet so lange auf der Toilette gesessen, weil er an Verdauungsstörungen gelitten habe, argumentierte er. Das Gericht gab ihm Recht. "Gut, wenn einer nun die Hälfte der Arbeitszeit auf der Toilette verbringt, dann gibt es irgendwo eine Grenze"", erläuterte ein Gerichtssprecher. "Aber bei aktuellen Verdauungsproblemen kann man das nicht einfach so hochrechnen." Mittlerweile ist der Mann aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden.
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(sueddeutsche.de/dpa/holz/gal)
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Was lernt man daraus:
Bei solchen Arbeitgebern einfach gleich krankschreiben lassen. Dann kann man wenigstens zu Hause in Ruhe zum sch**** gehen :).
dass so einer Inhaber einer Anwaltskanzlei ist? Sind Anwälte die besseren Menschen?
...das mutet mehr nach Aktionen a´la Securitate, Gestapo, Stasi etc...an
Solche Aktionen sind im wahrsten Sinne des Wortes anrüchig.
Leider gibt es Arbeitgeber, die sich für überhaupt nichts genieren.
Dahinter steht eine Haltung, die jenseits aller Demokratie, jenseits der Achtung von Persönlichkeitsrechten und jenseits des Grundgesetzes ist.
Und so einer ist Inhaber einer Anwaltskanzlei. Eine Schande.