Derzeit gibt es die volle Rente in der Regel mit 65 Jahren. Noch können allerdings die meisten Versicherten vor dem 65. Geburtstag in Rente gehen - allerdings meist nur mit Abschlägen.
Kann man schon heute mit 67 Jahren in Rente gehen?
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Das geht. "Und es zahlt sich sogar aus", sagt Sabine Morch von der Deutschen Rentenversicherung Bund. "Wer erst später in Rente eintritt, dessen Altersrente erhöht sich pro Monat des späteren Einstiegs um 0,5 Prozent."
Ein Älterer, der erst mit 67 in Rente geht, erhält also derzeit noch eine um zwölf Prozent höhere Rente - lebenslang. Hinzu kommt: "Wer über das 65. Lebensjahr hinaus arbeitet, ist in der Regel auch weiterhin rentenversicherungspflichtig. Die gezahlten Beiträge bringen dann nochmals eine Rentenerhöhung", so Morch.
Ab wann soll der Einstieg mit 67 zum Normalfall werden?
Ab 2012 soll die Regelaltersgrenze, die heute bei 65 Jahren liegt, nach einem Regierungsbeschluss schrittweise auf 67 Jahre angehoben werden. Die heute 42-Jährigen werden die Ersten sein, die in der Regel bis 67 arbeiten müssen, um eine ungekürzte Rente zu bekommen. Zuschläge für die Weiterarbeit bis 67 wird es dann nicht mehr geben. Der vorzeitige Eintritt wird weiter möglich sein, jedoch dann auch nur mit Abschlägen.
In welchem Alter kann man heute noch vorzeitig in Rente gehen?
Arbeitslose, Schwerbehinderte, Frauen sowie langjährig Versicherte und Personen nach Altersteilzeit können auch schon vor ihrem 65. Geburtstag ein vorgezogenes Altersruhegeld beziehen. Sie werden dafür aber mit erheblichen Abschlägen bestraft.
Wer früher in den Ruhestand wechselt, kassiert länger Zahlungen aus der Rentenkasse und muss deshalb gekürzte Leistungen akzeptieren. Wer vor 65 eine Altersrente bezieht, muss für jeden Monat, den er früher in Rente geht, einen Abschlag von 0,3 Prozent hinnehmen - und zwar lebenslang. Schwerbehinderte Menschen können weiterhin ohne finanzielle Einbußen mit 63 Jahren in den Ruhestand.
Das vorgezogene Altersruhegeld nach Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit gibt es noch bis Ende 2011. Allerdings verschieben sich seit Anfang dieses Jahres die maßgeblichen Altersgrenzen. Diese Rente können zwar nach wie vor diejenigen beanspruchen, die 24 Monate in Altersteilzeit oder innerhalb der letzten 18 Monate vor Rentenantritt mindestens 52 Wochen - auch mit Unterbrechungen - arbeitslos waren. Doch nur noch in wenigen Ausnahmefällen gibt es die Rente mit 60.
Das gilt nur für Ältere, die vor 1952 geboren sind und bereits am 1. Januar 2004 arbeitslos waren oder vor 2004 mit ihrem Arbeitgeber eine Altersteilzeitvereinbarung abgeschlossen hatten. Für alle anderen erhöht sich das frühestmögliche Einstiegsalter seit Januar 2006 monatlich um einen vollen Monat. Im Januar 2006 lag die Altersgrenze bei 60 Jahren und einem Monat, im März liegt sie schon bei 60 Jahren und drei Monaten. Bis Ende 2008 steigt so die Altersgrenze für die Inanspruchnahme auf 63 Jahre.
Welche Regeln gelten für Frauen?
Weibliche Versicherte, die vor 1952 geboren sind, können bis Ende 2011 noch mit 60 Jahren die vorgezogene Altersrente für Frauen beziehen - aber nur noch mit Abschlag. Alle Geburtsjahrgänge von 1945 bis 1951 müssen eine Rentenkürzung um 18 Prozent hinnehmen, wenn sie diese Rente schon mit 60 in Anspruch nehmen.
Um diese Rentenart zu bekommen, müssen die Frauen allerdings nach ihrem 40. Geburtstag mehr als zehn Jahre mit Pflichtbeitragszeiten sowie insgesamt mindestens 15 Versicherungsjahre vorweisen. Zu den für die Versicherungsdauer bedeutsamen Zeiten gehören auch Phasen, in denen Kinder erzogen, Pflegebedürftige betreut oder Sozialleistungen bezogen wurden.
Was gilt für Schwerbehinderte?
Die Altersrente für Schwerbehinderte gibt es bis Ende 2011 weiterhin noch mit 60 - danach erst mit 63. Die Betroffenen müssen eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren und einen anerkannten Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorweisen. Für vor 1951 Geborene reicht es auch, wenn sie berufs- oder erwerbsunfähig nach dem bis Ende 2000 geltenden Recht waren.
Ohne Abschlag gibt es dieses Altersruhegeld in der Regel heute nur noch für schwerbehinderte Menschen, die mindestens 63 sind. Wer früher in Rente geht, muss meist eine lebenslange Kürzung seiner Altersbezüge um bis zu 10,8 Prozent hinnehmen. Diejenigen, die bis zum 16. November 1950 geboren sind und schon am 16. November 2000 schwerbehindert respektive (nach damaligem Recht) berufs- oder erwerbsunfähig waren, können aus Gründen des Vertrauensschutzes weiter ab 60 abschlagfrei in Rente gehen.
Was gilt für langjährig Versicherte?
Wer mindestens 35 Jahre rentenversichert ist, kann mit 63 in Rente gehen. Ab 2010 sinkt die Altersgrenze stufenweise auf 62 Jahre bis 2012.
Zu den maßgeblichen Rentenzeiten zählen auch Zeiten, in denen man aus persönlichen Gründen selbst keine Beiträge bezahlen konnte. Außerdem zählen auch Zeiten aus einem Versorgungsausgleich (nach Ehescheidung). Wer ab 63 vorzeitig in den Ruhestand ausscheidet, muss Rentenabschläge bis zu 7,2 Prozent einkalkulieren.
Gibt es ab 2012 noch die Möglichkeit, vorzeitig in Rente zu gehen?
Ja, aber nur für Schwerbehinderte (mit 63) und langjährig Versicherte (mit 62). Wer sich nach 35 Versicherungsjahren schon mit 62 verrenten lässt, muss dann aber - lebenslang - eine Kürzung seiner monatlichen Bezüge um 10,8 Prozent hinnehmen. Möglicherweise wird dieser Prozentsatz noch angehoben.
(SZ vom 28.02.2006)
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