Beschäftigungsverhältnis:Das Ende des Tarifvertrags

Sicherheit ade: In Deutschland wird nur noch gut die Hälfte der Beschäftigten von einem Branchentarifvertrag geschützt.

Sibylle Haas

Branchenbezogene Tarifverträge verlieren in Deutschland an Bedeutung. Im vorigen Jahr arbeiteten nur 52 Prozent der Beschäftigten in Betrieben, für die ein Branchentarifvertrag galt. Dies zeigen Daten des jüngsten Betriebspanels des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Das IAB befragt seit 1996 jährlich etwa 15.000 Betriebe zur Tarifbindung. Die Erhebung gilt als einzige repräsentative Datenquelle, die entsprechende Auskünfte in einer langen Zeitreihe für die Gesamtwirtschaft liefert.

Die Zahl der tarifgebundenen Betriebe ist sowohl in West- wie in Ostdeutschland seit 1996 stark zurückgegangen. 1996 arbeiteten in Westdeutschland 70 Prozent der Beschäftigten in Betrieben, in denen ein Branchentarifvertrag galt. Im vorigen Jahr waren es dagegen nur noch 56 Prozent. In Ostdeutschland sank diese Tarifbindung von 56 auf 38 Prozent. Da sich einige Unternehmen aber am jeweiligen Branchentarifvertrag orientierten, profitierten etwa 20 Prozent der Arbeitnehmer indirekt von den Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern, ergab die IAB-Auswertung außerdem. Das sind 19 Prozent der westdeutschen und 24 Prozent der ostdeutschen Beschäftigten.

Nur noch Rahmenvereinbarungen

Für weitere neun Prozent der westdeutschen und 13 Prozent der ostdeutschen Arbeitnehmer galt ein zwischen Betrieb und Gewerkschaft abgeschlossener Firmentarifvertrag. Doch mehr als ein Drittel der Beschäftigten im Westen und fast die Hälfte der Arbeitnehmer im Osten arbeiten in Betrieben, die sich an keinem Tarifvertrag orientieren.

Dass die einst dominierende Rolle von Branchentarifverträgen nachgelassen hat, liege mitunter an der sogenannten "Verbetrieblichung", so die IAB-Arbeitsmarktforscher Peter Ellguth und Susanne Kohaut. In den Tarifverträgen würden zunehmend nur noch Rahmenvereinbarungen getroffen, die von den Betriebsparteien konkretisiert würden, schreiben sie in einem Beitrag in den WSI-Mitteilungen, dem Fachblatt des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung.

Mittlerweile seien auch in Branchentarifverträgen oft sogenannte Öffnungsklauseln enthalten, die den Betriebsparteien viele Möglichkeiten ließen. Oft sind Zeitpunkt und Höhe einer Lohnsteigerung an die wirtschaftlichen Verhältnisse der Firmen gekoppelt. "Damit haben betriebsbezogene Regelungen und die betrieblichen Interessenvertretungen an Bedeutung gewonnen", kommentieren die Forscher. Das gesamte System der Lohnfindung sei somit vielschichtiger geworden.

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