Beruf und Familie:Was Sie zur Teilzeitarbeit wissen müssen

Starke Mädchen, starke Zukunft

Weniger Arbeit, mehr Zeit für das Kind - Arbeitnehmer in Unternehmen mit mindestens 15 Beschäftigten haben ein Recht darauf.

(Foto: obs)

Wer hat einen Anspruch auf Teilzeitarbeit? Wann können Arbeitgeber einen Antrag ablehnen? Und worin liegen die Nachteile?

Wer hat Anspruch auf Teilzeitarbeit und was bedeutet das?

Das Recht auf Teilzeitarbeit steht nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz jedem Arbeitnehmer zu, der mindestens sechs Monate in einem Unternehmen angestellt ist und dessen Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Eine vorausgehende Elternzeit ändert an dem Anspruch nichts, weil in dieser Zeit das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Stehen der Teilzeitarbeit keine betrieblichen Gründe entgegen, muss der Arbeitgeber erlauben, dass der Mitarbeiter seine Arbeitszeit verringert.

Wann spricht man überhaupt von Teilzeitarbeit?

Teilzeitbeschäftigt sind Arbeitnehmer, die regelmäßig weniger Stunden arbeiten als vergleichbar vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer. Das heißt: Sind beispielsweise die Kundenbetreuer eines Autobauers mehrheitlich 40 Stunden pro Woche im Dienst, spricht man bei einer Kundenbetreuerin des gleichen Betriebs mit einem 32-Stunden-Vertrag von einer Teilzeitbeschäftigten.

Für welchen Zeitraum gilt die Teilzeitvereinbarung?

Es besteht derzeit kein Anspruch auf eine lediglich befristete Reduzierung der Arbeitszeit oder ein Recht auf Rückkehr in die Vollzeitbeschäftigung. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil möchte das ändern. Bis möglicherweise ein neues Gesetz in Kraft tritt, gilt: Die Arbeitszeitverkürzung verändert den Arbeitsvertrag, führt also zu einem Teilzeitvertrag. Wenn Sie also wieder mehr arbeiten wollen, sind Sie vorerst darauf angewiesen, dass Ihr Arbeitgeber auch ein Interesse daran hat.

Selbstverständlich können Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich aber im Rahmen der Vertragsfreiheit auch darauf einigen, die Länge der Arbeitszeit (von vornherein) für einen befristeten Zeitraum zu verkürzen. darauf besteht allerdings kein Anspruch und derartige Vereinbarungen sind vom Teilzeit- und Befristungsgesetz unabhängig. Die Rechte und Pflichten, die sich aus diesem Gesetz ergeben, gelten dann also nicht.

Was hat es mit der "Teilzeitfalle" auf sich?

Wer sein Recht auf Teilzeit geltend gemacht hat, kann nicht ohne Weiteres auf seine Vollzeitstelle zurückkehren. Doch auf Dauer reicht das geringe Einkommen nicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten und für das Alter vorzusorgen. Teilzeitbeschäftigte gelten deshalb als armutsgefährdet. Das allein ist aber nicht der Grund, warum Gegner der aktuellen Regelung von einer "Teilzeitfalle" sprechen. Verschiedene Untersuchungen haben gezeigt, dass schon eine gering reduzierte Arbeitszeit Nachteile für die Karriere mit sich bringt: Wer aufsteigen und führen will, muss ständig präsent und immer erreichbar sein. Und betroffen sind davon hauptsächlich Frauen. Sie stellen ihren Beruf noch immer deutlich mehr für die Familie zurück als Männer. Bundesarbeitsminister Heil sieht im Rückkehrrecht deshalb auch "ein wichtiges Instrument" zur Gleichstellung.

Wie stelle ich einen Antrag auf Teilzeitarbeit?

Arbeitnehmer müssen den Wunsch, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, drei Monate im Voraus ankündigen. Eine Begründung ist nicht notwendig, erleichtert dem Arbeitgeber aber die Entscheidung. Denn wünschen sich beispielsweise Mütter und Väter im Rahmen der Elternzeit, weniger zu arbeiten, muss der Arbeitgeber für eine Ablehnung dringendere Gründe anführen als in anderen Situationen.

Grundsätzlich reicht eine mündliche Ankündigung aus. Arbeitsrechtler empfehlen aber, sich schriftlich an den Arbeitgeber zu wenden. So kann man im Streitfall später nachweisen, dass der Antrag fristgerecht gestellt wurde.

Wann muss der Arbeitgeber über einen Antrag auf Teilzeitarbeit entscheiden?

Der Arbeitgeber muss spätestens einen Monat vor dem gewünschten Teilzeitbeginn schriftlich mitteilen, ob er der Teilzeit zustimmt oder nicht. Tut er dies nicht, ist das auch ein gutes Zeichen: Die Arbeitszeit verringert sich in diesen Fällen nämlich automatisch in dem vom Arbeitnehmer gewünschten Umfang.

Wann darf der Arbeitgeber Teilzeitarbeit ablehnen?

Arbeitgeber können den Antrag auf Teilzeit immer dann ablehnen, wenn die Organisation, Arbeitsabläufe oder die Sicherheit im Betrieb dadurch wesentlich beeinträchtigt würden. Auch wenn die Verringerung der Arbeitszeit des betreffenden Mitarbeiters unverhältnismäßige Kosten verursachen würde, muss der Arbeitgeber nicht zustimmen. Allerdings soll ausdrücklich auch Frauen und Männern in leitenden Positionen und mit hohen Qualifikationen die Möglichkeit gegeben sein, in Teilzeit zu arbeiten. Ihre Stellung im Unternehmen ist für sich genommen kein Ablehnungsgrund.

Wie werden die Arbeitnehmer gezählt?

Für den Anspruch auf Teilzeitarbeit ist entscheidend, ob in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer bei dem Arbeitgeber beschäftigt sind. Es kommt also nicht zwingend auf den Zeitpunkt des Antrags an oder auf den vorgesehenen Eintritt in die Teilzeitbeschäftigung. Gezählt werden alle Arbeitnehmer (ohne Auszubildende), die regelmäßig vom Arbeitgeber beschäftigt werden - unabhängig von ihrer Arbeitszeit. Mitarbeiter und ihre vorübergehenden Vertretungen dürfen nicht doppelt gezählt werden. Bei mitarbeitenden Gesellschaftern oder Geschäftsführern und freien Mitarbeitern kommt es darauf an, ob sie Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsrechts sind.

Mein Arbeitgeber beschäftigt mehr als 15 Arbeitnehmer, allerdings nicht in meiner Filiale. Gilt der Teilzeitanspruch trotzdem?

Ja, auch Arbeitnehmer in kleineren Filialen haben Anspruch auf Teilzeitarbeit, wenn der Arbeitgeber in allen Filialbetrieben zusammengenommen in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt.

Was kann der Arbeitnehmer tun, wenn der Arbeitgeber eine Verringerung seiner Arbeitszeit ablehnt?

Gegen eine Ablehnung kann der Arbeitnehmer vor dem zuständigen Arbeitsgericht klagen. Im Prozess muss der Arbeitgeber darlegen, dass er dem Wunsch nach Teilzeitarbeit in diesem Einzelfall nicht nachkommen kann. Ob die Ablehnung tatsächlich gerechtfertigt ist, entscheidet dann das Gericht

Gilt das Teilzeitgesetz auch für Beamte?

Das Teilzeitgesetz gilt nur für Arbeitnehmer, für Beamte gelten eigene beamtenrechtliche Regelungen.

Warum gibt es bisher kein Rückkehrrecht auf Vollzeit?

Vor allem die Amtsvorgängerin von Hubertus Heil, die SPD-Vorsitzende Andrea Nahles, wollte das Rückkehrrecht schon in der vergangenen Legislaturperiode durchsetzen. Doch Sozialdemokraten und Unions-Politiker konnten sich nicht auf die Rahmenbedingungen einigen. CDU und CSU wollten das Recht nur für Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten verbürgen, die SPD hingegen wollte es für all diejenigen Arbeitnehmer durchsetzen, die auch einen Teilzeitanspruch haben.

Nun steht ein Kompromiss im Raum: Nach dem Gesetzentwurf von Heil soll das Rückkehrrecht für Arbeitnehmer in Unternehmen ab 45 Beschäftigten gelten. Zum Schutz kleinerer Unternehmen ist eine Zumutbarkeitsgrenze vorgesehen. Sobald jeder 15. Mitarbeiter (also beispielsweise drei von 45 oder zehn von 150) ihr Recht auf zeitlich befristete Teilzeit geltend gemacht haben, könnte der Arbeitgeber den Antrag eines weiteren Mitarbeiters dann ablehnen.

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