Kann man jemanden verteidigen, von dem man weiß, dass er schuldig ist? Fälle wie in Solln zeigen: Strafverteidiger müssen einiges aushalten.
"Wie verteidigt man eigentlich jemanden, von dem man weiß, dass er es gewesen ist?" Jeder Strafverteidiger kennt diese Frage, irgendwann wird sie immer gestellt. Einige tausend Anwältinnen und Anwälte machen in Deutschland neben anderem auch Fälle aus dem Strafrecht, ein wesentlich kleinerer Kreis hat sich ausschließlich darauf spezialisiert.
Am S-Bahnhof Solln wurde im September Dominik Brunner zu Tode geprügelt. (© Foto: ddp)
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Das öffentliche Bild des Strafverteidigers ist nicht einfach zu beschreiben. Statistisch gesehen kommen 90 Prozent der Bevölkerung nie mit dem Strafrecht in Berührung, sie machen sich ihr Bild aus den Medien. Ergreifende Plädoyers in großen Kinofilmen zeichnen die Verteidigung gerne als Königsdisziplin der Advokatur. Am Schluss siegt verlässlich das Gute.
In dem Spielfilm "Eine Frage der Ehre" befragt der junge Verteidiger (Tom Cruise) den ausgebufften General (Jack Nicholson) im Zeugenstand und erkämpft im spektakulären Kreuzverhör den Freispruch für zwei Gefreite. Das Fernsehen bietet lärmende Gerichtsshows, die mit der Realität zwar nichts zu tun haben, aber die Vorstellung vom Strafprozess zunehmend prägen. Das ist so, als wolle man sich mit "Dr. House" oder früher der "Schwarzwaldklinik" ein Bild über Ärzte machen.
Von Kofferbomber bis Kindstötung
Die Realität dagegen findet tagtäglich vielhundertfach und weitgehend unbeobachtet in den Gerichtssälen der Republik statt. Nur die spektakulären Fälle werden wahrgenommen, dann aber weit über das Gerichtsgebäude hinaus. Ursprünglich sollte die Saalöffentlichkeit den Angeklagten vor einem Geheimprozess schützen. Aus ihr ist eine Medienöffentlichkeit geworden, aus dem Schutz ein Pranger.
Bei den Strafverteidigern hat sich wie bei den Ärzten eine Spezialisierung herausgebildet. Es gibt mittlerweile unter anderem Experten für Rauschgiftdelikte, Sexualstraftaten, Straßenverkehr, Jugendsachen und auch einen kleinen Kreis von Spezialisten, die sich mit dem Wirtschaftsstrafrecht befassen.
Man spielt verschiedene Instrumente, aber letztlich nach den gleichen Noten. Denn da ist immer ein Mandant, der sich als Einzelner der Macht des Staates und seiner Strafgewalt gegenübersieht. Das ist die Ausgangslage, in der er einem Verteidiger die Wahrnehmung seiner Rechte anvertraut.
In der Öffentlichkeit stößt Verteidigung durchaus auf Verständnis, vor allem dann, wenn der Fall spannend und der oder die Angeklagte Sympathieträger ist. Von Vera Brühne über Monika Weimar bis Jörg Kachelmann reicht da das Spektrum. Strafverteidigung, das sind aber auch die Fälle von Kofferbomber bis Kindstötung; überhaupt all die furchtbaren Kriminalfälle, die in die tiefsten Abgründe menschlichen Wesens hineingehen. Schuldig oder nicht schuldig ist dabei eher selten die Frage.
Im Alltag der Strafjustiz geht es sehr oft um die Frage: wie schuldig? - also um die sogenannte Strafzumessung, um das, was auf den Angeklagten an Strafe zukommt. Das ist dann ein schwieriges Thema. Hier das Opfer, der Ruf nach Sühne, nach harter Strafe, nach dem starken Staat. Dort der Täter, für den eigentlich nichts mehr spricht. Außer seine Verteidigerin oder sein Verteidiger. In der Schweiz heißen Strafverteidiger "Fürsprecher", aber die Funktion ist in allen Rechtsstaaten der Welt am Ende die gleiche. Nur Unrechtssysteme wollen keine Verteidiger, denn Fürsprecher stellen auch unangenehme Fragen.
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Nach deutschem Rechtsverständnis muß ein Verteidiger NICHT von der Unschuld überzeugt sein, anders als im englisch/amerikanischem Recht.
Die Aufgabe des deutschen Anwaltes ist es einen fairen Prozess zu gewährleisten.
Das sollten Juristen im ersten Semester lernen, aber da sehen Sie wohl eher amerikaschnische Anwaltsserien.
Aber auch Staatsanwälte sollten eher ihren Job machen, die Rechtsfindung, und nicht ihre Profilneurosen befriedigen.
Oh, das scheinen ein paar Strafverteidiger online zu sein....
...es ist wohl nicht so schön, wenn man als "Organ der Rechtspflege" den Spiegel vor Augen gehalten bekommt?
Ob Gerechtig vor Gericht tatsächlich bloß Gerechtigkeit im juristischen, nicht auch im ethischen Sinne sein SOLL, hege ich zumindest in Zweifel. Wer für die Wahrung der "Gerechtigkeit" zuständig sei - auch darüber ließe sich weidlich streiten. Jedenfalls nicht ausschließlich der Gesetzgeber, wie leicht könnten sich Verfahrensbetiligte auf eine ungerechte, doch bestehende Vorschrift andernfalls berufen. Daher hat auch jeder einzelne Verfahrensbeteiligte, zumindest im Idealfall, an einer möglichst vollkommenen Verwirklichung dieses Gerechtikkeitsideal mitzuwirken - auch der Strafverteidiger. Dass die Alltagsarbeit des Strafverteidigers freilich in der juristischen Verteidigung allein zugunsten seines Mandanten zumeist erschöpft, hat wohl auch seinen Grund, dass auch die Gegenseite im Strafprozess, die Staatsanwaltschaft, es mit der Maxime einer möglichst gerechten Strafe ebenfalls nicht genau nimmt. Zumindest empfinde ich es als einigermaßen bequem, sich aus jeder Verantwortung zu stehlen mit dem Hinweis, dass sie nur für ihren Mandanten kämpfen, die Sorge um Gerechtigkeit aber anderen überlassen. Dann möge die Anwaltschaft sich aber auch nicht als Organ der Rechtspflege beachten!
Und darin liegt ein Problem. Nicht nur in der Boulevardpresse werden Anwälte als "Rechtsverdreher", "Mietmäuler" oder sonstwie tituliert (was die allermeisten Angehörige dieses Berufsstandes zweifelsohne nicht verdient haben). Woher kommt dieswohl, diese Unterstellung einer äußerst flexiblen Moral?
Der Wichtigkeit der Wächterrolle des Strafverteidigers bin ich mir wohl bewusst. Es ist gut zu wissen, dass in unserem Rechtsstaat ein Verdächtiger sich nicht alleine einem mächtigen Verfolgungsapparat gegenübersteht. Und auch die Tatsache, dass sich die Verfolgungsbehörden an Verfahrensregeln halten müssen (die auch mit Sanktionen durchsetzba sind) ist selbstverständlich.
Und dennoch: das Postulat, auch vom Strafverteidiger einen Einsatz für ein Ziel, das jenseits der reinen Interessenvertretung zu suchen ist, ist ebenso wichtig, wie die Forderung gegenüber anderen Berufsständen (Ärzte, Unternehmer, etc), sich neben ihrem eigenen, zumeist finanziellen beruflichen Interesse auch anderen, "höheren" interessen zu beugen.
Es ist gut und wichtig, dass Angeklagte bei Strafprozessen korrekt verteidigt werden und auch, dass dabei manchmal unangenehme Fragen gestellt werden.
Allerdings ist - ebenso wie das Öffentlichkeitsprinzip - auch dieser Grundsatz zunehmend pervertiert worden. Gemeint sind dabei nicht die vielen "kleinen" Fälle, sondern vor allem die spektakulären Verfahren. Hierfür scheint es keinerlei Probleme zu geben, Anwälte zu finden, die sich öffentlichkeitswirksam in den Vordergrund drängen. Verwunderlich ist dabei oft die Tatsache, dass häufig auch eine ziemliche Diskrepanz zwischen finanzieller Leistungsfähigkeit des Angeklagten und den Honoraren der Juristen besteht. Soll auf diese Weise Werbung für die Kanzlei (ist ja ansonsten untersagt) gemacht werden?
Die weitaus schlimmere Perversion ist jedoch das persönliche Verhalten mancher Strafverteidiger, die sich nicht scheuen, Opfer im Zeugenstand zu erniedrigen, sie mit verbaler Überlegenheit in die Enge zu drängen und versuchen, daraus Widersprüche in der Aussage zu konstruieren. Auch hier scheint mir die Empfehlung für zukünftige Klienten wichtiger zu sein, als der jeweils aktuelle Fall.
Gerechtigkeit vor Gericht ist Gerechtigkeit im juristischen Sinne, nicht im moralischen. Dafür, dass juristische Gerechtigkeit möglichst nahe an der Moralischen ist hat der Gesetzgeber zu sorgen, nicht das Gericht und schon gar nicht der Strafverteidiger, der seinen Mandanten eben ausschließlich juristisch verteidigt, nicht moralisch (etwas was in der Boulevardpresse oft nicht verstanden wird).
Was ist denn bitte "ein kleines Versäumnis der Polizei oder der Staatsanwaltschaft"? Wer entscheidet denn ob es "klein" war? Juristisch wohl das Gericht, oder? Wenn es also zum Freispruch führt, dann kann es nicht "klein" gewesen sein sondern war nach Ansicht des Gerichts ein erheblicher Verfahrensfehler. Auf einen Solchen hat der Verteidiger hinzuweisen, denn völlig jenseits der Bestrafung seines Mandanten geht es hier um die Rechtsstaatlichkeit an sich: Besonders Polizei und Staatsanwaltschaft haben Regeln einzuhalten, da sie die Organe des Staates sind, die Menschen die die Regeln des Staates (der Staat - das sind wir, die Gemeinschaft der Staatsbürger) eben nicht einhalten als erstes verfolgen muss. Einen Staat in dem die Polizei das nicht muss nennt man "Polizeistaat".
Falls die Staatsanwaltschaft mit einem Urteil nicht zufrieden ist und z.B. einen Verfahrensfehler für unerheblich hält, kann auch sie das Urteil bis hinauf zum BGH anfechten. Auch da kann dann zwar der Freispruch bestätigt werden, aber ein Rechtsstaat funktioniert nunmal nicht nach dem Motto Lenins: "Im Zweifelsfalle erschießen!".
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