Trotz ausgezeichneter Qualifikation erhalten Beschäftigte zunehmend nur befristete Arbeitsverträge. Rechtlich sind diese zeitlichen Beschränkungen oft angreifbar.
Was früher die Ausnahme war, ist heute gängige Praxis: zeitlich begrenzte Jobs - als Elternzeitvertretung, für ein Projekt, oder weil der Arbeitgeber sich nicht binden will. Doch längst nicht jede Befristung ist rechtens. Sie ist unwirksam, wie es im Juristenjargon heißt.
Bild vergrößern
Ein unbefristeter Arbeitsvertrag wird immer seltener: Unternehmen bieten neuen Mitarbeitern fast nur noch befristete Jobs an. (© dpa)
Anzeige
Tobias Rhode ist so ein Arbeiter auf Zeit. Er absolvierte ein Betriebswirtschaftsstudium mit Auslandspraktika und gutem Abschluss. Sein erster Job führte ihn für ein deutsches Unternehmen nach Frankreich - befristet für zwei Jahre. Was zunächst nach einem gelungenen Start ins Berufsleben aussah, endete ohne Festanstellung. "Macht nichts", dachte er, "ich bin jung, und das Leben ist voller Möglichkeiten." Doch Rhode bleibt Springer, bis heute. Weitere Jobs auf Zeit und ein Jahr Arbeitslosigkeit lassen den 35-Jährigen inzwischen an seinem Traum von einem einigermaßen geregelten Berufsleben gründlich zweifeln.
So wie Rhode geht es immer mehr Arbeitnehmern in Deutschland. Im Jahr 2008 waren laut Statistischem Bundesamt 2,7 Millionen Menschen befristet angestellt. Das sind 8,9 Prozent aller Beschäftigten. Dabei sieht der Gesetzgeber unbefristete Arbeitsverhältnisse als den Regelfall an. Für die eigentlich als Ausnahme gedachten befristeten Stellen gilt ein eigenes Gesetz: das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Es unterscheidet zwischen Befristungen mit und ohne Sachgrund. Eine Befristung ohne Grund - wenn der Arbeitgeber für einen Zeitvertrag keine triftigen Argumente, wie beispielsweise ein Sonderprojekt oder die Vertretung eines kranken Mitarbeiters hat, sich aber trotzdem nicht fest binden will - ist nur eingeschränkt möglich. Der Gesetzgeber sagt klar, dass in diesem Fall das Arbeitsverhältnis nur auf maximal zwei Jahre begrenzt werden darf. Eine neue Befristung ohne Grund ist danach ausgeschlossen.
Allerdings muss der Chef sich nicht gleich für den gesamten Zeitraum festlegen. "Er kann sich auch zunächst für nur einige Monate binden und dann - innerhalb des Gesamtzeitraums von zwei Jahren - noch dreimal verlängern", erklärt Karl Geißler, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Gütersloher Kanzlei Tschöpe Schipp Clemenz. Arbeitgeber dürfen diese Art der Befristung jedoch nur wählen, wenn der Mitarbeiter zuvor noch nie im Unternehmen gearbeitet hat.
Stellt der Chef einen Bewerber ein, der irgendwann schon einmal bei ihm beschäftigt war, und sei es nur als studentische Aushilfskraft in den Semesterferien, ist die Befristung unwirksam. "Das bedeutet nicht, dass auch der Arbeitsvertrag unwirksam ist", so der Anwalt. Vielmehr gelte das Arbeitsverhältnis dann als auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Daher fragen inzwischen viele Arbeitgeber bereits im Auswahlverfahren sehr genau nach Vorbeschäftigungszeiten. Schwindeln sollten Bewerber hier nicht. Geißler: "Bewusst falsche Angaben könnten dazu führen, dass der Arbeitgeber den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten kann."
Die Bundesregierung möchte dieses Vorbeschäftigungsverbot lockern. Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, dass Arbeitnehmer auch ohne Grund für zwei Jahre befristet eingestellt werden können, wenn sie zuvor schon einmal bei demselben Unternehmen gearbeitet haben. Voraussetzung soll aber sein, dass zwischen beiden Arbeitsverhältnissen mindestens ein Jahr liegt.
Sie sind jetzt auf Seite 1 von 2 nächste Seite
- Thema
- Arbeitsrecht RSS
- Befristete Arbeitsverträge Eine Generation auf Abruf 10.06.2010
- Befristete Verträge Lebenslänglich Zeitarbeit 27.04.2010
- Arbeitsmarkt Jung, qualifiziert, arbeitslos 11.08.2010
DFB-Torhüter ter Stegen
Rechtlos sind die Arbeitnehmer und werden ausgebeutet!Das sind Träume!
Dieser Artikel liest sich auch, als sei er von der Anwaltskammer gesponsert. ;-)
Reine Theorie. Für die Praxis ist diese Aussage absolut unhaltbar !!
Ha Ha Ha, und warum stellt dann die BA, die Jobcenter und ARGEN nur noch mit Befristung ein!! Befristete Arbeitsverhältnisse gehörten schon vor über 30 Jahren zum Arsenal der Personalabteilungen - damals allerdings 6 Monate, mit maximal 6 Monate Verlängerung.
Das ergab dann in der Regen einen Rauswurf nach einem Jahr, obwohl die Übernahme von Anfang an vom Personaler vollmundig als sicher probagiert wurde, was sich im nachhinein aber immer nur als reine Luftnummer darstellte. So wurden dann regelmäßig Leute nach einem Jahr entlassen und neue Leute eingestellt - ich hab das selbst erlebt und die Firma hieß seinerzeit SEL (Standard Elektrik Lorenz AG). Das Prinzip Hoffnung wurde schamlos ausgenutzt.
Seit die Befristung der Arbeitsverhältnisse durch die neoliberale Politik erweitert wurde, wird das heutzutage noch viel unverschämter ausgenützt als früher, weil nun kann man ja gleich auf 2 Jahre befristen. Unbefristete Arbeitsverhältnisse sind schon lange nicht mehr die Regel.
Ich kann nur jeder(m) raten, keinen befristeten Arbeitsvertrag zu unterschreiben. Denn darauf zu hoffen, dass der Arbeitgeber einen formalen Fehler macht und aus dem befristeten ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wird ist reine Augenwischerei und füllt nur die Taschen der Rechtsanwälte, weil dann wird halt sofort ordentlich gekündigt.
Mit den befristeten Arbeitsverhältnissen wollen sich die Arbeitgeber doch nur evtl. Abfindungen und Sozialpläne sparen, sollte ihre Unternehmung nicht mehr wirtschaftlich sein. Als Bonus wird dann immer mit dem Prinzip Hoffnung auf Übernahme gearbeitet, um aus dem befristet Angestellten auch noch das letzte Quäntchen Motivation zu kitzeln - der befristet Angestellte wird aber in der Regel auf der Strecke bleiben.
Befristete gehören schlichtweg verboten - die einzigen die damit wirklich verdienen sind Rechtsanwälte.
Soll es den Arbeitnehmern jetzt so gehen wie den Regierenden. Nach vier Jahren befristeter Tätigkeit Abfindungen und Pensionen bis zum Abwinken? Nein, sie sollen Angst haben immer Angst vor Arbeitslosigkeit und Hartz4. Denn solche Menschen lassen sich leichter halten im Stall BRD. Den Menschen bleibt nichts anders als seinen eigenen Metzger zu wählen. Die Frage ist wann man den Metzger auf die Schlachtbank holt.