Unternehmen nutzen befristete Arbeitsverträge oft als verlängerte Probezeit. Arbeitnehmer blicken deshalb in eine unsichere Zukunft - trotzdem haben sie einige Rechte.
Befristete Arbeitsverträge dürfen bis zu dreimal verlängert werden. Eine Angabe von Gründen ist dafür nicht erforderlich. Die Gesamtdauer darf nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz zwei Jahre allerdings nicht überschreiten. Darauf weist der Verlag für die Deutsche Wirtschaft in Bonn hin. Danach darf der Arbeitgeber den Mitarbeiter nicht weiter beschäftigen, oder das befristete Arbeitsverhältnis wandelt sich automatisch in ein unbefristetes um.
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Das Recht zur Verlängerung besteht außerdem nur dann, wenn außer der Dauer des Arbeitsvertrags alles gleich bleibt. Verändert der Arbeitgeber die übrigen Vertragsbedingungen, handelt es sich um keine reine Verlängerung mehr. Dann kommt dem Fachverlag zufolge ein unbefristeter Arbeitsvertrag zustande.
So urteilte erst jüngst das Bundesarbeitsgericht (BAG): Dabei ging es um eine Mitarbeiterin, die einen auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag über 20 Stunden pro Woche geschlossen hatte. Der Arbeitgeber teilte ihr später mit, er wolle sie für ein weiteres Jahr befristet einsetzen - diesmal mit einer Wochenarbeitszeit von 30 Stunden.
Als das zweite Jahr abgelaufen war, sollte die Mitarbeiterin gehen. Die Frau klagte und argumentierte, bei dem zweiten befristeten Vertrag habe es sich nicht um eine Vertragsverlängerung, sondern eine Vertragsänderung gehandelt. Die sachgrundlose Befristung sei deswegen unwirksam. Sie habe daher einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Die Richter gaben ihr Recht (Az.: 7 AZR 603/06), so der Fachverlag.
Unternehmen nutzen die Möglichkeit befristeter Arbeitsverträge häufig, um neue Mitarbeiter ausgiebig zu testen oder weil sie den Personalbedarf aufgrund auslaufender Projekte nicht sicher einschätzen können.
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(dpa/bön)
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Das ist aber ein ganz großes Versäumnis von W.Clement, dass er diese Hürde nicht bei Seite geräumt hat :) Aber es geht ja auch nicht darum Menschen eine normale Stelle anzubieten, sondern aus den meisten Arbeitnehmern mit befristeten Verträgen Leihareiter zu machen ... und da hat Clement ganze Arbeit geleistet und wurde auch großzügig belohnt.
"Bewähren sich befristet angestellte Arbeitnehmer, werden sie unbefristet an das Unternehmen gebunden." Schön wär's! Dann kommt einfach der nächste Mitarbeiter, der befristet "beschäftigt" wird - meist ohne Lohn oder nur nur wenig. Unter bestmmten Voraussetzungen werden von der Arbeitsagentur (also vom Steuerzahler) noch Zuschüsse dafür gezahlt. Solche prekären Arbeitsverhältnisse sind politisch gewollt, sie sind kein Zufall. Das ist de neue Arbeitswelt.
juralu hat Recht. Der monierte Artikel macht es wie so viele Artikel aus der Abteilung "Recht": Die Grundaussage stimmt einfach nicht, sondern ist schlichtweg falsch!
Dem Laien wird nichts anderes suggeriert, als dass eine Befristung lediglich für maximal 2 Jahre möglich sei. Diese Aussage ist rechtlich nicht haltbar.Der Hinweis auf den Sachgrund am Ende geht unter. Solche falschen Aussagen sind gefährlich, weil sie sich in den Köpfen festsetzen wie andere Rechtsirrtümer.
Mit Sachgrund - das Teilzeit- und BefristungsG nennt verschiedene Sachgründe - ist eine über zwei Jahre hinausgehende Befristung möglich. Nur am Rande: Ein Existenzgründer kann die ersten vier Jahre nach Gründung in nicht beschränkter Zahl Arbeitsverträge befristen - ohne Sachgrund!
Der Einwand von scopex ist reine Polemik: In der Praxis geht es nicht um tageweise Befristungen, sondern um halb- oder ganzjährige Befristungen. Grundsätzlich werden durch befristete Arbeitsverträge Auslastungsspitzen aufgefangen und Vertretungen ermöglicht. Bewähren sich befristet angestellte Arbeitnehmer, werden sie unbefristet an das Unternehmen gebunden. Allerdings ist richtig, dass es nicht wenige Unternmehmen gibt, die das Befristungsrecht ausnutzen. Hiergegen kann sich der Arbeitnehmer mit guter Aussicht auf Erfolg wehren - das TzBfG ist streng!
Meines Wissens ist nur die sachgrundlose Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses nur bis zu dreimal möglich. Sobald ein Sachgrund vorliegt, ist eine häufigere Verlängerung möglich, ebenso Befristungen von über 2 Jahren. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Arbeitnehmer als Vertretung eingestellt wird. Der Artikel bildet daher mE nur die halbe Wahrheit über Befristungen ab.
Früher nannte man Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen Tagelöhner!