Studierende in Bayern können sich schon mal auf eine neue Verwaltungsgebühr von 50 Euro pro Semester einstellen. Das Geld soll 440 Planstellen sichern.
Nach Baden-Württemberg und Niedersachen will nun auch Bayern vom Wintersemester an für das Studium eine Verwaltungsgebühr erheben. 50 Euro stehen zur Debatte. Das Kabinett wird heute darüber entscheiden. Das Geld soll nicht an die Hochschulen gehen, sondern das Haushaltsdefizit der Staatsregierung verringern. Wissenschaftsminister Thomas Goppel verteidigte den Schritt als "Konsequenz des Spardrucks". Nur so hätten weitere Einschnitte beim Hochschulpersonal vermieden werden können.
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Schon nächstes Wintersemester
Verwaltungsgebühren können für die Kosten erhoben werden, die der Hochschule bei Prüfungen oder Beratungen durch die Studentenkanzlei anfallen. 50 Euro sollen die 245.000 bayerischen Studenten künftig pro Semester entrichten. Der Obolus ist erstmals im kommenden Wintersemester zu zahlen, zusätzlich zu den bereits bestehenden 28 Euro Studentenwerksbeitrag. Das Geld wird jedoch nicht den Hochschulen zugute kommen, sondern direkt an Finanzminister Kurt Faltlhauser weitergeleitet. Wissenschaftsminister Thomas Goppel verständigte sich mit Faltlhauser darauf, die Gebühr einzuziehen, wenn er dafür nicht mehr Stellen hergeben müsse. "Wir können so sicherstellen, dass die Studenten ihre Dozenten behalten", sagte Goppel gestern der SZ.
Immer mehr Länder denken darüber nach, wie sie Studenten an den Kosten ihrer Ausbildung beteiligen können. Dazu gehören Gebühren für Langzeitstudenten, für das Zweitstudium - es gibt sie bereits in Bayern - und eben auch für die Verwaltung. Lediglich für das Erststudium gilt das Verbot, das die Bundesregierung im Hochschulrahmengesetz fixieren ließ.
Möglicherweise könnte es jedoch in diesem Jahr bereits fallen, sollte das Bundesverfassungsgericht einer von den unionsregierten Ländern eingereichten Klage entsprechen. Bis dahin aber suchen die Länder nach immer neuen Schlupflöchern, um es umgehen zu können. Verwaltungsgebühren gibt es inzwischen in Niedersachsen und Baden-Württemberg. Auch Hessen denkt darüber nach. Die Stuttgarter Regierung wollte eigentlich erst so genannte Rückmeldegebühren einführen. Doch das Bundesverfassungsgericht entschied im vergangenen Jahr, 50 Euro seien dafür zu viel. Eine Rückmeldung koste pro Student höchstens 8,50 Euro. Seitdem werden auch in Baden-Württemberg 40 Euro Verwaltungsgebühr verlangt.
22 Millionen Euro pro Semester
Fast alle Regierungschefs begründen den Schritt damit, einen "Solidarbeitrag" von den Studenten zu fordern, um Kürzungen im Hochschuletat zu vermeiden. Das gilt auch für Bayern. Zehn Prozent Kürzungen standen den Hochschulen noch Anfang Dezember ins Haus. Und das trotz steigender Studentenzahlen. Anhaltende Proteste, so schien es zunächst, ließen die Staatsregierung einlenken. Goppel musste nur noch eine Sparquote von fünf Prozent einhalten. Beim Personal sind es mit 280 Stellen sogar nur mehr 1,7 Prozent. Tatsächlich aber ging die Staatsregierung nicht vor den Demonstranten in die Knie, weil man eine alternative Lösung gefunden hatte: die Verwaltungsgebühr. Goppel rechnete gestern vor, dass diese seinen Etat pro Semester um rund 22 Millionen Euro aufbessern werde. Umgerechnet seien das 440 Stellen, die nun nicht eingespart werden müssten.
Pro Semester 50 Euro - so wie es aussieht, wird das Kabinett die neue Gebühr heute beschließen. Die CSU-Fraktion soll bereits ihre Bereitschaft signalisiert haben, den Vorschlag mitzutragen. Die Studenten werden darüber kaum begeistert sein, ebenso wenig die Professoren. Die bayerischen Rektoren haben sich zwar vor knapp einem Jahr für so genannte Bildungsbeiträge ausgesprochen. Voraussetzung war jedoch, dass sie sozialverträglich sind und als "Drittmittel für die Lehre" den Hochschulen zukommen.
(SZ vom 20.1.2004)
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