Welche Ausnahmeregeln Bayerns Wissenschaftsminister bei Studiengebühren plant.
Nach Baden-Württemberg will nun auch Bayern seinen Gesetzentwurf für Studiengebühren vorlegen. Anfang November soll die Novelle ins Kabinett gehen. Wissenschaftsminister Thomas Goppel sagte, die Vorlage sei so gut wie fertig. "Das geht jetzt schnell." Bereits im Sommersemester 2007 soll das Erststudium in Bayern kostenpflichtig werden. Inzwischen ist anscheinend die Frage nach der sozialen Abfederung der Studienbeiträge - maximal sind pro Semester 500 Euro im Gespräch - geklärt. Wie in Baden-Württemberg soll die Kreditanstalt für Wiederaufbau zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung der Gebühren sowie der Lebenshaltungskosten bereitstellen. Partner könnten aber auch private Banken sein, sagte Goppel. Diese und nicht die Universitäten müssen die dadurch anfallenden Verwaltungsaufgaben übernehmen. Das Ausfallrisiko für die Darlehen tragen jedoch die Hochschulen. Sie sollen verpflichtet werden, zehn Prozent des Beitragsaufkommens in einem Sicherungsfonds anzulegen.
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Das Ministerium schätzt, dass höchstens 25 Prozent der Studenten auf Darlehen zurückgreifen werden, die sie dann nach Abschluss ihres Studiums zurückzahlen müssen. Der überwiegende Teil, so die Schätzungen, werde die Gebühr sofort begleichen. Die Hochschulen sollen damit rasch Geld in die Hand bekommen, um die Lehrbedingungen bei steigenden Studentenzahlen zu verbessern. Berechnungen zufolge werden ihnen dadurch bis zu 20 Prozent mehr Mittel zur Verfügung stehen. Die Frage ist jedoch, ob das Finanzministerium ihnen tatsächlich alle Erlöse überlässt. Zurzeit soll es darüber ein Gerangel zwischen dem Finanz- und Wissenschaftsressort geben. Goppel sagte gestern jedoch: "Der Widerstand ist rein platonischer Art." Das Finanzministerium habe in den mit den Hochschulen unterzeichneten Innovationspakt seine Einwilligung gegeben.
Möglichst wenig Studenten - fünf bis sieben Prozent - sollen von der Kostenpflicht freigestellt werden. Dazu zählen, so der Vorschlag des Ministeriums, Behinderte und Studenten aus kinderreichen Familien, nicht aber Bafög-Empfänger.
Eine Härte- und eine Ausnahmeklausel werden die Freistellung regeln. So soll vom dritten Kind an ein Studium umsonst sein. Alle drei Kinder seien dann gegebenenfalls von den Studiengebühren befreit, hieß es gestern. Auch sei den Universitäten erlaubt, zehn Prozent der besten Studenten künftig kostenlos studieren zu lassen.
(SZ vom 19.10.2005)
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