Allerdings: Der Arbeitsplatz ist kein Selbstbedienungsladen und kein kostenloses Internet-Café. Kein Arbeitgeber braucht es sich gefallen zu lassen, dass seine Leute die Betriebsressourcen privat plündern. Bei der verhaltensbedingten Kündigung geht es daher, wie die Juristen formulieren, um die Beurteilung, ob eine Verletzung der Vertragspflicht ein solches Gewicht erlangt hat, dass eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses unzumutbar geworden ist. Aber zuletzt war es so, dass alles, was der Arbeitgeber für gewichtig hielt, auch juristisch gewichtig war. Der Arbeitgeber konnte sich den Kündigungsgrund quasi selber suchen: Wer sucht, der findet, und ein bloßer Verdacht reicht bisher aus.
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Wenn sich das Bundesarbeitsgericht nicht lächerlich machen will, kommt es nicht umhin, seine Rechtsprechung zu ändern: Es muss zwischen Störung und Zerstörung des Betriebsfriedens unterscheiden und die arbeitsrechtlichen Sanktionen abstufen. Bei Kleindelikten reicht eine Abmahnung aus. Die Justiz muss damit aufhören, mit zweierlei Maß zu messen: bei großen Leuten umsichtig und maßvoll, bei kleinen Leuten hastig und verständnislos. Sie muss damit aufhören, Klassenjustiz zu spielen und ganz unten am strengsten zu sein und schon auf der mittleren Führungsebene andere Werte gelten zu lassen.
Zu beklagen sind also Disproportionalitäten der Rechtsprechung. Es geht daher nur vordergründig um den Fall Emmely; es geht vor allem um das Vertrauen in die Rechtsprechung.
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(SZ vom 07.06.2010/mob)
65. Filmfestspiele Cannes
"Bewährung gibts im Strafrecht auch"
Das können Sie aber nicht vergleichen! Im Strafrecht führt ein zweiter Verstoß zur Aufhebung der Bewährung und folglich zur Realisierung von Strafe 1 + zusätzlich der Strafe für das zweite Vergehen. Ausserdem ist mit Bewährungsstrafen immer noch eine Strafzahlung verbunden! In diesem Fall wäre es die gleiche Strafe, die momentan nach dem ersten Diebstahl gilt.
Noch eine andere Frage: Wenn Sie einen Laden hätten und erwischen einen Ihrer Verkäufer, wie er 20€ aus der Kasse nimmt. Würden Sie den nochmal an der Kasse arbeiten lassen? Sie geben Ihm eine Abmahnung! Zwei Tage später fehlen abends bei der Abrechnung wieder 15€, weil vielleicht ein anderer Mitarbeiter nur falsch herausgegeben hat. Sie werden aber unweigerlich diesen einen Mitarbeiter verdächtigen und noch schärfer beobachten. Ist das dann ein brauchbares Arbeitsklima? Ich denke nicht!
Ob guter oder schlechter Staat, woran bereichern sie sich? Kreative Buchführung?
Und Sie posten aus polmischen Gründen. Sie sind nichts weiter, als ein arbeitgebervertretender Demagoge. Also quasi nichts weiter, als ein Vertreter. Solchen werfen wir in der Regel die Türe vor der Nase zu. Und ja, nenne Sie mich gerne "Forentroll". Bei Menschen wie Ihnen werde ich auf jeden Fall zu einem. Man lese nur, was Sie posten, um zu vertsehen, weshalb.
Bewährung gibts im Strafrecht auch, ohne das dies zu Wildwest führt.
Nicht relevant? Ich sehe da einen Interessenskonflikt, der die blinde Justiza auf einem Auge nicht ganz so blind erscheinen lässt.
Paging