Ein Müllmann wurde entlassen, weil er ein ausrangiertes Kinderbett mit nach Hause genommen hatte. Jetzt entschied ein Gericht, ob das gerechtfertigt war.
Erneut haben sich Arbeitsgerichte mit fristlosen Kündigungen wegen Bagatellen befasst. Ein 35 Jahre alter Mitarbeiter des Pfullinger Sportbekleidungsherstellers Erima wurde fristlos entlassen, weil er für seine Lebensgefährtin einen Essensbon im Wert von 80 Cent in der Kantine benutzt hatte. Eine Sprecherin des Arbeitsgerichts Reutlingen bestätigte einen Bericht des Reutlinger General-Anzeigers und der Südwest Presse (Ulm), wonach ein Gütetermin gescheitert sei.
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Mehmet Güler vor dem Landesarbeitsgericht in Mannheim. Der Müllmann wurde wegen des angeblichen Diebstahls eines ausrangierten Kinderbetts entlassen. (© Foto: dpa)
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Unterstellter "Pflichtverstoß"
Dagegen wurde die fristlose Kündigung eines Müllmanns, der in seiner Firma ein ausrangiertes Kinderbett mitgenommen hatte, auch in zweiter Instanz für unwirksam erklärt. Das Landesarbeitsgericht Mannheim bestätigte damit das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom Juli 2009. "Das Urteil ist nicht zu beanstanden", sagte der Vorsitzende Richter Guido Schlünder. Man könne dem gekündigten Müllmann zwar einen "Pflichtverstoß" unterstellen, doch dieser sei schon so lange für die Entsorgungsfirma tätig gewesen, dass die Kündigung unverhältnismäßig sei. Die Revision hat das Landesarbeitsgericht nicht zugelassen.
Im Erima-Fall hatte das Unternehmen argumentiert, dass der als Einkäufer tätige 35-Jährige planmäßig vorgegangen sei, als er sich von einem Kollegen eine Essensmarke für seine Freundin besorgt habe. Planmäßig deswegen, weil es aus steuerlichen Gründen ein ausgeklügeltes System für die Essensmarken gibt, wie der Generalanzeiger berichtete. Jeder Mitarbeiter bekommt danach am Monatsende mit der Gehaltsabrechnung 15 Marken, die seinen Namen tragen und nicht übertragbar sind, wie es ausdrücklich heißt.
Zustimmung des Betriebsrats
Eingelöst werden darf nur eine Marke am Tag und diese muss unterschrieben sein. Man habe durch die Tat das Vertrauen in den Beschäftigten verloren, der über einen millionenschweren Einkaufsetat verfügen kann, erklärte das Unternehmen. Der Betriebsrat hatte der fristlosen Kündigung zugestimmt.
Die Anwälte des Betroffenen meinten, im Rahmen einer Interessenabwägung, wie sie auch das Bundesarbeitsgericht fordere, hätte auch eine Abmahnung ausgereicht. Das Angebot, die fristlose in eine ordentliche Kündigung umzuwandeln, nahm der Kläger nicht an, so dass nun das Arbeitsgericht voraussichtlich im Mai entscheiden muss.
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(sueddeutsche.de/dpa)
Moderne Verwaltung
Unglaublich, mit welcher Dreistigkeit dieser Hans-Olaf Henkel Steuerhinterziehung (bei Anne Will) bagatellisiert und seine Freunde "Nieten-Manager in Nadelstreifen" sich als Herrenmenschen aufspielen und die Rechte der Arbeitnehmer mißachten.
Hans-Olaf Henkel und einige dieser dreisten FDP-Juppies haben diese willkürlichen Bagatellkündigungen auch verteidigt!
Feudalherrschaftliches Gebahren!
Stellen sie sich die sozialen Unruhen vor, wenn der Mann nicht einmal gegen sein Unternehmen rechtlich vorgehen könnte.... Ja, die Gerichte haben bestimmt besseres zu tun, als sich mit einer 80cent-Kündigung zu beschäftigen und es kostet auch einen Haufen Geld, was ist denn die Alternative? Die Unternehmen, jeden Mitarbeiter völlig grundlos feuern zu lassen?
nur nicht vor den Rechtssprechern.
*seufz* Die bösen Banker und Manager und die armen Kleinen... ich kann es nicht mehr hören!
Niemand wird wegen einer Essensmarke oder einem Bett gekündigt. Da muss irgendwas anderes im Busch gewesen sein, was der wirkliche Grund für die Kündigung war. Darüber kann man als Außenstehender nur mutmaßen und so wird der Linke der "neoliberalen Geschäftsführung" wahrscheinlich unterstellen, dass der betreffende sich für den Betriebsrat engagierte oder auf andere Weise irgendeine Rationalisierungsmaßnahme nicht funktioniert hätte.
Für "kriminelle Energie" gibt es leider keine messbare Einheit, sondern sie ist höchst subjetiv. In den Fällen, in denen sie augenscheinlich nicht oder nur wenig vorhanden ist (Handy am AP laden, Müll-Bett mitnehmen, ...) könnte man aber durchaus ein Kriterium für Bagatellen setzen.
Wenn es um systematische Dinge wie etwa das Abzweigen von Arbeitsmitteln (Pfandbons stehlen, Druckerpatronen mitnehmen, ...) geht, kann ich verstehen, dass ein AG den Betreffenden nicht mehr in seinem Unternehmen haben will, egal wie lange er nun schon da war.
Vor allem stehlen solche Abstrusitäten das Geld des Steuerzahlers. Kein Mensch der bei klarem Verstand ist kann ernsthaft in Betracht ziehen, jemand wegen eines fast Diebstahls von 80 Cent oder wegen Recycling eines Schrott-Teils (man sollte den Mann eigentlich -belobigen!) in dem kompletten Ruin zu treiben. Die meisten Arbeitnehmer leben nun mal von dem, was sie verdienen.
Die Kosten an Zeit und Aufwand für die Gerichte die, so nehme ich an, eigentlich was besseres zu tun hätten als absurden, konstruierten Spitzfindigkeiten hinterzubohren, machen ein vielhundertfaches des angeblich, an den Haaren herbeigezogenen Schadens aus.
Man sollt diesen Schwachsinn abstellen.
Ich versteh auch nicht, was ganz offensichtlich ist, wieso sich Juristen, Richter, Gerichte herabbuckeln um sich zu Lakaien für ganz offensichtliche Absichten einiger Arbeitgeber zu herzugeben. Es soll, das liegt doch klar auf der Hand Arbeitnehmer entsorgt werden, gegen die eigentlich nicht vorliegt und die man gerne loswerden möchte.
Die Gericht sollten solche Klagen, die von Bosheit und Sozialschädlichkeit geprägt sind einfach ablehnen (wie in andern Ländern zB England üblich)
Paging