Wegen sechs geklauter Maultaschen war sie fristlos entlassen worden. In zweiter Instanz errang die gekündigte Altenpflegerin jetzt einen Erfolg.
Der Kampf hat sich gelohnt: Die Altenpflegerin, die fristlos entlassen worden war, weil sie sechs Maultaschen von der Arbeit mit nach Hause genommen hatte, bekommt eine Abfindung und Gehaltsnachzahlungen von insgesamt 42.500 Euro. Darauf einigten sich die 58-Jährige und ihr früherer Arbeitgeber, die Konstanzer Spitalstiftung, nach einem entsprechenden Vergleichsvorschlag des Landesarbeitsgerichts Freiburg, wo der sogenannte Maultaschenfall in zweiter Instanz verhandelt wurde.
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Eine Krankenpflegerin war fristlos entlassen worden, weil sie sechs Maultaschen mit nach Hause nahm. Jetzt erhält sie eine Abfindung. (© Foto: dpa)
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Unstrittiger Diebstahl
Die Freiburger Kammer schlug in der Berufungsverhandlung eine Zahlung von insgesamt 42.500 Euro an die Frau vor. Es sei zwar "unstrittig", dass es sich bei der Tat um einen Diebstahl gehandelt habe, sagte der Richter. Das alleine rechtfertige in diesem Fall aber noch keine fristlose Kündigung.
Im vergangenen Oktober hatte das Arbeitsgericht Radolfzell die Kündigung der 58-Jährigen für rechtens erklärt. Gegen dieses Urteil legte die Frau Berufung ein, die nun vor dem Freiburger Landesarbeitsgericht verhandelt wurde. Sie verlangte die Rücknahme der fristlosen Kündigung und Wiedereinstellung. Bis kurz vor Prozessbeginn verhandelten die streitenden Parteien zunächst ergebnislos über den Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs. Die von ihrem Arbeitgeber angebotene Zahlung einer Abfindung hatte die Frau bislang abgelehnt.
Wertlose Maultaschen
Die Klägerin argumentierte, dass die Maultaschen für den Arbeitgeber wertlos gewesen seien. Außerdem lag nach ihrer Auffassung kein Grund für eine fristlose Kündigung vor, weil sie Hunger gehabt habe und kurz nach Beendigung ihrer Arbeit eine dienstliche Fortbildung habe besuchen müssen. Dagegen betonte der Arbeitgeber, dass es sich um einen Diebstahl gehandelt und sich die Klägerin die Kosten für ein Personalessen erspart habe. Der Wert der gestohlenen Sache spiele keine Rolle.
Das Arbeitsgericht machte deutlich, dass sie als Alternative zum Vergleich eine Weiterbeschäftigung der Frau sieht. Dazu wird es nun nicht mehr kommen.
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(sueddeutsche.de/dpa/DAPD/holz/joku)
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Wenn ihre Mitteilung stimmt, dann wäre der schlampige Umgang mit Betäubungsmitteln eher ein Kündigungsgrund gewesen. Dazu hätte es eines simpel vorgeschobenen Maultaschen-Diebstahls nicht bedurft.
....es wohl hier nicht um den Diebstahl von Maultaschen. Vielmehr hatte der Arbeitgeber vor, einen älteren und wahrscheinlich langjährigen Mitarbeiter, unter Umgehung des Kündigungsschutzes, zu "entsorgen". Dies ist in Deutschland leider schon lange gängige Praxis. In der Vergangenheit gab es unter anderem Fälle, da wurden Leute wegen eines ungesagten Wortes fristlos entlassen (siehe hier: http://playmobland.blogspot.com/2008/02/4-wie-ein-ungesagtes-wort-eine.html ). Unter diesem Gesichtspunkt ist dieses Urteil zu begrüßen und auch richtungweisend. Denn man sollte in diesen Fällen (auch wenn es hier de facto um Diebstahl ging) nie die Verhältnismäßigkeit außer Acht lassen.
Zu allen Kommentatoren hier, die ganz laut Diebstahl rufen, möchte ich sagen: Ich glaube einfach nicht, dass sie noch nie, den einen oder anderen Vorteil oder das eine oder andere Privileg in ihrer Firma angenommen haben. So ist das Blatt Papier auf dem sie mal etwas Privates ausgedruckt haben Firmeneigentum. Auch das Internet auf Arbeit, in dem sie schon mal eine private Information gesucht haben, ist Firmeneigentum. Aber auch, die vom direkten Vorgesetzten erlaubte (er weiß dann im Zweifelsfall nichts von seiner gegebenen Erlaubnis), Privatfahrt mit dem Werkstattwagen kann als Diebstahl von Firmeneigentum ausgelegt werden, wenn man plötzlich und unerwartet auf der berühmten "Abschussliste" steht.
Es ist wirklich schwer in solchen Fällen vor dem Arbeitsgericht zu bestehen. Neu ist für mich die Höhe der Abfindung. Doch sollte man sich nicht täuschen lassen. Von dieser Abfindung wird sich der Fiskus einen großen Teil holen. Auch wird die gekündigte Mitarbeiterin (wahrscheinlich hat sie da schon ihre Erfahrung) erleben, was es heißt "Kunde" der "Bundesarmutsagentur" zu sein. In diesem Alter wird sie wohl kaum noch vermittelbar sein und so wird sie recht bald in den Hartz IV Mühlen zerrieben werden.
Armes Deutschland
Medien und Gerichtsbarkeit verlangen also, dass man Verbrecher - und Diebstahl ist nun mal ein Verbrechen - belohnt oder weiterbeschäftigt. Unfassbar!
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber recht. Es ist Diebstahl. Der Wert der Sache ist nicht auschlaggebend.
Wenn man die ANin loswerden wollte, dann hätte es auch einfachere Wege gegeben (über Abmahnungen, Vergleich, Altersteilzeit ect...) anstatt sie deswegen anzuklagen. Ich denke es ging ums Prinzip und das gestörte Vertrauensverhältnis...
Man sollte immer mal bedenken, dass da große Summen zusammen kommen wenn solche Diebstähle gebilligt werden. Dann nimmt in einem Großkonzern jeder Mitarbeiter jeden Tag einen Wertgegenstand oder Sonstiges für einen geringfügigen Betrag mit, is ja nicht weiter schlimm, denkt der einzelne...denkt der Chef sicher nicht :)
Als Reaktion auf das Urteil der 1. Instanz konnten man in zahlreichen Foren Kommentare über den Unmut der Bevölkerung über die Justiz nachlesen. Nicht selten waren Bemerkungen wie man sollte diese Richter raus aus ihren Gerichtssälen ziehen und an Ort und Stelle erschießen zu lesen.
Das die Richter der 2 Instanz nun massiv gewirkt haben, sodass sich die Parteien doch noch einigten und dabei was gerechtes rausgekommen ist, kann nur als Aktion zur Schadensminderung für Justiz und als Einzelfall angesehen werden.
Das asoziale urteilen der Richter, zu Lasten der Arbeitnehmer, weil sie angeblich dieses oder jenes geklaut haben sollen, wird in der Masse weiter gehen. Insbesondere da wo die Öffentlichkeit nicht hinblickt, wie in diesem Fall.
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