Wer Bafög erhält, muss Abzüge bei Hartz IV in Kauf nehmen. Die Ausbildungsförderung wird als Einkommen gewertet, entschied das Bundesverfassungsgericht.
Bafög-Leistungen dürfen auf Hartz-IV-Bezüge angerechnet werden. Die Ausbildungsförderung dürfe als bedarfsminderndes Einkommen berücksichtigt werden, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Auch seien Schulgebühren für die Ausbildung an einer privaten Berufsfachschule nicht gesondert zu ersetzen (Az. 1 BvR 2556/09).
Bild vergrößern
Bafög darf auf Hartz IV-Leistungen angerechnet werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. (© dpa)
Anzeige
Die Karlsruher Richter verwarfen die Verfassungsbeschwerde einer Frau aus Sachsen, die eine dreijährige Ausbildung an einer privaten Berufsfachschule absolvierte. Dabei erhielt die 22-Jährige sowohl Hartz-IV-Leistungen als auch sogenanntes "Schüler-Bafög" nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz.
Das Bundessozialgericht hatte entschieden, dass die Bafög-Leistungen mit Ausnahme einer Pauschale für ausbildungsbestimmte Kosten als bedarfsmindernd zu berücksichtigen seien. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte diese Entscheidung. Dabei verwiesen die Richter auf ihr Grundsatzurteil zu Hartz-IV-Leistungen vom Februar diesen Jahres.
Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums enthalte nur einen Anspruch auf diejenigen Mittel, die zur Aufrechterhaltung eines menschenwürdigen Daseins unbedingt erforderlich sind. Aufwendungen für den Besuch einer Privatschule oder zur Rücklagenbildung zählen nicht dazu, so das Gericht.
- Stipendienprogramm statt Bafög-Erhöhung Kluge haben's leichter 09.07.2010
- Mehr Bafög für mehr Studenten Gut, aber nicht gut genug 14.07.2010
- Annette Schavan über Schulpolitik "Eltern und Kinder werden irre" 20.07.2010
- Nach der Revolution Deutschland will Universitäten in Ägypten stärken 28.11.2011
- Studentenansturm Vorlesungen in der Kirche 24.11.2011
- Komplettes Studium in einem anderen Land Worauf Auslandsstudenten achten müssen 16.11.2011
- Konsequenzen aus der Plagiats-Affäre Wissenschaftsrat will Noten für Doktorarbeiten abschaffen 15.11.2011
(sueddeutsche.de/dpa/holz)
Venizelos kritisiert IWF-Chefin
was möchte dieser Beitrag uns sagen?
dass ist Deutschland, studierende kommen erst mit Anfang 30 am arbeiten, Europäisch gesehen 4 Jahre zu spät!
Dann ist das Bafög für denen kreiert die von zu hause aus, nicht die finanzielle Mittel haben zu studieren.
Meine Frau hatte 3 Nebenjobs, MIT Bafög, und hat es geschafft ihre Dipl.-Ing Titel zu bekommen, dass wäre heute nicht mehr machbar, meine Frau kann leider ihre Kenntnisse nicht gebrachen, weil sie jetzt Stewardess geworden ist, ihr Einkommen ist vergleichbar mit ein Middle Management Position in der Großchemie.
UND
ist Glücklich viel Freizeit und nicht wie ein Sklave als Architektin zur Arbeit zu gehen!