Freiheit der Berufswahl
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Als Hürde vor Master-Programmen gibt es an der Universität Potsdam nicht nur Notenvorgaben, in BWL zum Beispiel muss der Bachelor mit der Note gut oder besser abgeschlossen sein. In Informatik will die Hochschule zum Master nur zulassen, wer zu den besten zwei Dritteln eines Bachelor-Jahrgangs zählt. Der Anwalt der Studenten, der Münsteraner Jurist Wilhelm Achelpöhler, hält das für besonders unsinnig: "Was ist, wenn sich Bachelor-Absolventen aus verschiedenen Jahrgängen bewerben? Dann hätten die einen Nachteil, die in dem besseren Jahrgang waren."
Achelpöhler moniert, dass es in Brandenburg nicht einmal eine landesgesetzliche Grundlage für die Zugangsbeschränkungen zum Master gebe. Ihm geht es aber auch ums Grundsätzliche. "Die Ambitionen der Hochschulen und der Ministerien, Studenten rauszufiltern, sind gewaltig", beklagt der Jurist, der Studenten bundesweit auch schon in Prozessen gegen Studiengebühren zur Seite stand.
Achelpöhler beruft sich auf die im Grundgesetz verankerte Berufsfreiheit. Aus dieser hatte das Bundesverfassunggericht einst, in seinem berühmten Numerus-clausus-Urteil von 1972, abgeleitet, dass Zulassungsbeschränkungen nur zulässig sind, wenn die Hochschulen ihre Kapazitäten voll ausschöpfen. Eine Notengrenze, die allein dazu dient, schlechte Bewerber abzuwehren, sei deshalb unzulässig, argumentieren nun die Studentenvertreter.
Master nur als Zusatzangebot
Die Kultusminister und die Hochschulen stehen dagegen auf dem Standpunkt, dass ja bereits der Bachelor ein berufsqualifizierender Abschluss sei. Sie nennen ihn einen "Regelabschluss", was impliziert, dass der Master nur als Zusatzangebot für bestimmte Absolventen zu betrachten ist. So gesehen wären die Notenvorgaben beim Übergang in Master-Angebote nicht mit dem Numerus clausus für Studienanfänger zu vergleichen.
Aus der Freiheit der Berufswahl folge schließlich auch nicht, dass jeder Bürger studieren dürfe; ein Hauptschulabsolvent werde nicht zum Studium zugelassen, denn es zählt das Abitur (oder Vergleichbares wie ein Meisterbrief). Und bei den neuen Studienabschlüssen gebe es eben neue Kriterien. Im Master-Versuchsaufbau reicht das Abitur dann nur noch bis zum Bachelor.
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(SZ Uni&Job/bön)
"Ein nichtakademischer geprüfter Betriebswirt IHK (der neben der Arbeit abends gelehrt und auf FH-Niveau geprüft wird) hat am Arbeitsmarkt weniger Ansehen als ein Bachelor"
Sehr fraglich ist, ob der Betriebswirt IHK auf FH-Niveau geprüft wird. Um das Prüfungsniveau einer FH zu erhalten, mußte man ja an einer FH, also einer Hochschule, erst mal Vollzeit 4 Jahre studieren. Ich glaube kaum, daß diesen Anspruch ein IHK-Lehrgang auch noch nebenberuflich erfüllen kann. Vielmehr überschätzt der Autor massiv den IHK-Lehrgang.
Das FH-Diplom ist ein akademischer Grad mit 240 ECTS (siehe auch Diploma supplement). Der Bachelor bekommt je nach Dauer 180 ECTS bzw. 210 ECTS. Zur Aufnahme eines Studiums an der FH ist mindestens ein Abschuß Klasse 12 in Form einer FHR, Fachabi oder Abis notwendig. Ein Gesamtbildungsaufwand für das FH-Diplom ab Klasse 10 von 6 Jahren also. Für den Bachelor braucht man 5 bzw. 5,5 Jahre. Da kommt der IHK-Abschluß weder zeitlich noch inhaltlich mit. Ich glaube daher ist es auch mehr als gerechtfertigt, den IHK-Abschluß unterhalb des Bachelors zu sehen. Wer einen akad. Grad haben will, muß nun mal an eine Hochschule (FH/Uni) gehen, daran ändert auch Bologna nichts.
Teil 3 der SZ -Serie "Fear and Loathing an deutschen Unis." Nach der "Unterschicht mit Doktortitel" und der "Ausgebeuteten Elite" jetzt also Zwei-Klassen Gesellschaft an den Uni (und im Leben) weil der Master zulassungsbeschraenkt ist. Nur eine Auslese darf ihn machen barmt der Autor - dass diese Auslese bspw aus 2/3 eines gesamten Jahrgangs besteht oder aus Absolventen mit 2.5 Abschlussnote in einem soft skills Fach das steht dann nur in einem Nebensatz.
Eine Asta hat bereits die Loesung: Master fuer alle! Aber warum so zaghaft? Ich finde Doktor fuer alle ist mindestens drin, und auch Habilitation fuer alle sollte machbar sein. Und ausserdem: Freibier fuer alle!
Auch ein Jurist hat scich schon gefunden der sich des ganzen annehmen will - erhat schon Studenten bei Klagen gegen Studiengebuehren geholfen. Hoffentlich wars erfolgreich - fuer die Studenten.
Ich bin schon gespannt auf Teil 4 der Serie: "Erasmus-Semester: Die Prospekte stellen das Meer immer viel blauer da als es dann dort ist" oder "W4: Leben an der Armutsgrenze".
Der Vorwurf mit den Versuchskaninchen ist leider absolut berechtigt. Die Studenten in der Umstellungsphase müssen (leider) notgedrungen bluten, da so ein System nicht von einem Tag auf den anderen reibungslos funktionieren kann. Aber es liegt an den Verantwortlichen des jeweiligen Studiengangs möglichst schnell vernünftige Schlüsse aus Fehlern zu ziehen und Abhilfe zu schaffen. Und hier liegt das Hauptproblem. Aus vielen Gesprächen mit Kollegen anderer Studiengänge und auch anderer Hochschulen habe ich erfahren, daß oft das Prinzip Bachelor/Master nicht verstanden wurde oder einfach als Schikane der Ministerien aufgefasst wurde. Dann wurde einfach, weil es weniger Arbeit macht, das Vordiplom oder der erste Teil Hauptdiplom in Bachelor umbenannt, und der Rest war dann der Master. In diesen Fällen ist der Bachelor für die Wirtschaft kein brauchbarer Abschluß und folglich müssen alle Studenten den Master machen, um überhaupt eine Chance auf dem Arbeitsmarkt zu haben.
Der Bachelor muß so gestaltet werden, daß es ein interessanter Abschluß ist, dann erledigt sich das Problem mit den Studentenzahlen im Master von selbst. Wir haben in der Bachelorausbildung die naturwissenschaftliche Grundausbildung beibehalten und alle Grundlagenfächer mit Basiswissen aus dem früheren Diplom aus den oberen Semestern nach unten verlagert. Dadurch ist der Bachelor eine breit angelegte Grundausbildung, die aber mit einem gewissen Feinschliff in der Wirtschaft (der fast immer notwendig ist!) gut bestehen kann.
Der Master "of Science" konzentriert sich auf das Wissenschaftliche und das wissenschaftliche Arbeiten. Dabei werden die Studenten auch forschungsbegleitend geschult und in aktuelle Projekte integriert.
Dieses System funktioniert bisher ganz gut. Sicher ist das nicht auf jeden Studiengang eins zu eins übertragbar, aber wenn man mit einer Berufsfeldanalyse mal schaut, welche Tätigkeiten die Absolventen nach Ihrem Abschluß ausüben, kann man da sicher überall eine vernünftige Struktur entwickeln. Es erfordert aber einen gewissen Arbeitseinsatz der Verantwortlichen und wahrscheilich müssen einige der Beteiligten Professoren über Ihren Schatten springen, weil Ihre Vorlesung in den Bachelor "herabgestuft" wird. Aber wenn jeder seinen Teil beiträgt und vielleicht auch mal die 20 Jahre alten Vorlesungen überarbeitet und neu strukturiert, kann durchaus ein funktionierendes System entstehen, bei dem nicht ausgerechnet die zukünftigen Ausbilder auf der Strecke bleiben.
Im übrigen, Osteuropäer sind normalerweise sehr stark, gerade in mathematischen Fächern. Normalerweise aus der Tradition aus kommunistischen Zeiten, wo der "richtige" Wettbewerb sich auf wenige Plätze konzentriert hat. Danach konnte man innerhalb der Partei oder des Apperats Karriere machen, und Schiessbefehle geben.
Dann wäre doch eine Zulassung die jeden Fall einzeln beurteilt angebracht. Da sind auf der einen Seite standardisierte Tests eine Hilfe (z.B. der GRE, GMAT oder andere), meine Kurswahl, die Reputation der Leute, die mir Referenzen geschrieben haben, und was sie darin schreiben wichtige Entscheidungshilfen. Und es sind nicht die Noten an meiner Uni, die für die beworbene Uni wichtig sind. Die werden allenfalls für interne Zwecke gebraucht, wenn ich hier weiterkommen möchte und dann auch nur im Vergleich mit anderen internen Bewerbern. Deswegen kann man keine "Bundeseinheitliche" oder gar europaweite Regelung von oben aufsetzen, wer mit welcher Note von wo zugelassen wird, oder nicht. Universitäten sollten die besten Kandidaten aufnehmen, die sie kriegen können. Nur das streben nach den besten, fördert doch auch den Wettbewerb in der Forschung.
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