Freiheit der Berufswahl

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Als Hürde vor Master-Programmen gibt es an der Universität Potsdam nicht nur Notenvorgaben, in BWL zum Beispiel muss der Bachelor mit der Note gut oder besser abgeschlossen sein. In Informatik will die Hochschule zum Master nur zulassen, wer zu den besten zwei Dritteln eines Bachelor-Jahrgangs zählt. Der Anwalt der Studenten, der Münsteraner Jurist Wilhelm Achelpöhler, hält das für besonders unsinnig: "Was ist, wenn sich Bachelor-Absolventen aus verschiedenen Jahrgängen bewerben? Dann hätten die einen Nachteil, die in dem besseren Jahrgang waren."

Achelpöhler moniert, dass es in Brandenburg nicht einmal eine landesgesetzliche Grundlage für die Zugangsbeschränkungen zum Master gebe. Ihm geht es aber auch ums Grundsätzliche. "Die Ambitionen der Hochschulen und der Ministerien, Studenten rauszufiltern, sind gewaltig", beklagt der Jurist, der Studenten bundesweit auch schon in Prozessen gegen Studiengebühren zur Seite stand.

Achelpöhler beruft sich auf die im Grundgesetz verankerte Berufsfreiheit. Aus dieser hatte das Bundesverfassunggericht einst, in seinem berühmten Numerus-clausus-Urteil von 1972, abgeleitet, dass Zulassungsbeschränkungen nur zulässig sind, wenn die Hochschulen ihre Kapazitäten voll ausschöpfen. Eine Notengrenze, die allein dazu dient, schlechte Bewerber abzuwehren, sei deshalb unzulässig, argumentieren nun die Studentenvertreter.

Master nur als Zusatzangebot

Die Kultusminister und die Hochschulen stehen dagegen auf dem Standpunkt, dass ja bereits der Bachelor ein berufsqualifizierender Abschluss sei. Sie nennen ihn einen "Regelabschluss", was impliziert, dass der Master nur als Zusatzangebot für bestimmte Absolventen zu betrachten ist. So gesehen wären die Notenvorgaben beim Übergang in Master-Angebote nicht mit dem Numerus clausus für Studienanfänger zu vergleichen.

Aus der Freiheit der Berufswahl folge schließlich auch nicht, dass jeder Bürger studieren dürfe; ein Hauptschulabsolvent werde nicht zum Studium zugelassen, denn es zählt das Abitur (oder Vergleichbares wie ein Meisterbrief). Und bei den neuen Studienabschlüssen gebe es eben neue Kriterien. Im Master-Versuchsaufbau reicht das Abitur dann nur noch bis zum Bachelor.

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  1. "In Nieten investieren?"
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(SZ Uni&Job/bön)