Ausländische Schüler:Keine Duldung für Schwänzer

Weil ihre Kinder ständig die Schule schwänzten, erhält eine Flüchtlingsfamilie aus dem Kosovo keine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland.

Weil die Kinder ständig die Schule schwänzen, kann eine Flüchtlingsfamilie aus dem Kosovo in Deutschland keine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden (Aktenzeichen: 1 A 78/08).

Schulschwänzer: Duldung einer Familie wird nicht verlängert. (Foto: Foto: ddp)

Nur ein regelmäßiger Schulbesuch führe zu einer ausreichenden Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik, heißt es in dem am Freitag veröffentlichten Urteil. Der Schulbesuch sei insofern Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.

Gegen die Familie waren insgesamt sechs Bußgeldverfahren wegen Schulschwänzens eingeleitet worden. Die Kinder waren trotzdem nicht regelmäßig zum Unterricht gegangen.

Unentschuldigte Fehlzeiten

Die Eltern waren 1992 aus dem Kosovo eingereist. Ihre fünf Kinder wurde alle in Deutschland geboren. Die Familie erhielt von der Stadt Göttingen sogenannte Duldungen, die immer wieder erneuert wurden.

Ende 2007 beantragte die Familie dauerhafte Aufenthaltserlaubnisse nach der sogenannten Altfallregelung. Die Stadt lehnte das mit der Begründung ab, drei der fünf Kinder schwänzten ständig die Schule.

Das Verwaltungsgericht gab der Kommune Recht. Die Aufenthaltsgenehmigungen könnten nur erteilt werden, wenn der regelmäßige Schulbesuch nachgewiesen werde. Drei der fünf Kinder hätten seit Beginn ihrer Schulpflicht immer wieder unentschuldigt gefehlt. Aus diesem Grund und weil die Kinder und der Vater zudem straffällig geworden seien, habe die Stadt die Aufenthaltserlaubnisse zurecht nicht erteilt.

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