Ausbildungsberufe:Welche Rechte und Pflichten habe ich als Azubi?

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Azubis haben ein Recht auf sorgfältige Ausbildung, sind im Gegenzug aber auch zu "aktiver Mitwirkung" verpflichtet.

(Foto: dpa)

Pünktlich, zuverlässig, engagiert - so wünschen sich die Betriebe ihre Auszubildenden. Doch Azubis dürfen auch Ansprüche an ihre Ausbildung stellen.

Von Sabrina Ebitsch

Wer vom Schüler zum Azubi wird, macht einen großen Schritt: Er tritt ins Berufsleben ein - und damit in eine ganz neue Welt. Es kann eine Weile dauern, bis er sich darin zurechtfindet, aber hilfreich ist es zu wissen, was er darf und muss und was umgekehrt für den Ausbildungsbetrieb gilt.

Pflichten

  • Ein Azubi muss seine Arbeit machen und - in einer dualen Ausbildung - zur Berufsschule gehen. Es ist sogar gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Lehrling zur "aktiven Mitwirkung" verpflichtet ist, sich also "bemüht", das Ausbildungsziel zu erreichen. Das, was er gelernt hat, muss er in vielen Ausbildungsberufen in einem Berichtsheft festhalten und es zur Abschlussprüfung vorlegen.
  • Im Berufsalltag selbst muss ein Azubi sich an die jeweiligen Vorschriften im Betrieb halten - das reicht von der Arbeitskleidung über Rauchverbote bis hin zu Sicherheitsbestimmungen - und auf seine Vorgesetzten hören. Ein Azubi muss außerdem auf die Dinge, mit denen er im Betrieb zu tun hat, aufpassen und auch sonst sorgfältig handeln. Bei grober Fahrlässigkeit muss ein Lehrling für den Schaden aufkommen, den er angerichtet hat.
  • Wer krank ist, muss sich am ersten Krankheitstag sowohl in der Berufsschule als auch im Betrieb abmelden. Ab dem vierten Tag hat er ein ärztliches Attest vorzulegen, der Betrieb kann die Krankschreibung aber auch schon früher verlangen. Sonst drohen Lohnkürzung, Abmahnung und im schlimmsten Fall sogar die Kündigung.
  • Auch Pünktlichkeit gehört zum Berufsalltag: Selbst kleine Verspätungen können theoretisch mit einer Abmahnung bestraft werden. Die droht auch, wenn der Azubi Geschäftsgeheimnisse ausplaudert. Wenn dem Betrieb dadurch Schaden entsteht, können auch Entschädigungszahlungen fällig werden.

Rechte

All diese Pflichte haben ihre Grenzen, das Gesetz schützt auch die Rechte der Auszubildenden. Das fängt bei einem angemessenen Gehalt an und endet mit dem Recht auf ein Zeugnis nach bestandener Abschlussprüfung.

  • Im Berufsalltag bedeutet das beispielsweise: Der Azubi ist zwar berufsschulpflichtig, muss dafür aber auch vom Betrieb für die Schulstunden und -ausflüge freigestellt und weiter bezahlt werden. Das Berichtsheft, das er zu führen verpflichtet ist, darf während der Arbeitszeit ausgefüllt werden und der Ausbilder darf den Azubi nicht zwingen, falsche Angaben zu machen. Wenn das passiert, ist es auch ein Indiz dafür, dass in der Ausbildung einiges schief läuft.
  • Ein Lehrling hat auch ein Recht darauf, so ausgebildet zu werden, dass er das Ausbildungsziel erreicht, also alles beigebracht bekommt, was er in seinem späteren Beruf können und wissen muss. Es ist schon in Ordnung, mal für die Kollegen Kaffee zu kochen, seinen Arbeitsplatz sauber zu halten und auch im Sekretariat auszuhelfen. Müssen Azubis aber dauerhaft als billige Hilfskräfte herhalten, sollten sie sich wehren: Sie dürfen "ausbildungsfremde" Aufgaben verweigern und können sich dann an ihren Ausbilder oder im Zweifelsfall auch an den Betriebsrat, die Gewerkschaft oder an die zuständige Kammer wenden. In der Ausbildungsordnung, die man beispielsweise beim Bundesinstitut für Berufsbildung findet, steht, was der Ausbildungsbetrieb seinem Lehrling beibringen muss.
  • Zudem sind Arbeiten unzulässig, die körperlich zu schwer für den jeweiligen Auszubildenden oder gefährlich sind. Beratung bietet die Jugendorganisation des Deutschen Gewerkschaftsbundes in ihrem Forum.
  • Im Ausbildungsvertrag, den man sich vor der Unterschrift gründlich durchlesen sollte, sind außerdem der Aufbau der Ausbildung sowie die Dauer von Arbeits-, Probezeit und Urlaub, die Höhe der Vergütung und die Regelungen bei Kündigung festgelegt. Azubis haben je nach Alter einen gesetzlichen Urlaubsanspruch von mindestens 24 Tagen (Erwachsene), mindestens 25 (17-Jährige), mindestens 27 (16-Jährige) und mindestens 30 Tagen (unter 16-Jährige). Die Wochenarbeitszeit darf bei Erwachsenen 48 und bei Jugendlichen 40 Stunden (achteinhalb Stunden pro Tag) nicht überschreiten. Überstunden müssen Azubis nur freiwillig machen. Die Probezeit, in der beide Seiten von heute auf morgen kündigen können, darf nicht länger als vier Monate dauern. Werkzeuge und Materialien, die man für seine Arbeit braucht, muss der Betrieb kostenlos zur Verfügung stellen. Detaillierte Informationen können Azubis in der Broschüre "Ausbildung und Beruf" des Bildungsministeriums nachlesen.
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