Ausbildungsberufe:Was muss ich als Azubi zu Steuern und Versicherungen wissen?

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Brutto ist nicht gleich netto: Steuern und Abgaben werden in vielen Berufen auch schon während der Ausbildung fällig.

(Foto: dpa)

Das ohnehin schmale Budget vieler Auszubildender wird durch Steuern, Sozialabgaben und Versicherungen zusätzlich belastet. Ab welchem Gehalt Steuern gezahlt werden müssen und welche Versicherungen sinnvoll sind.

Von Sabrina Ebitsch

Endlich, das erste Gehalt ist überwiesen worden. Allerdings landet auf dem eigenen Konto, das alle Azubis brauchen, längst nicht so viel, wie mancher vielleicht erwartet hat. Denn im Ausbildungsvertrag ist die Brutto-Ausbildungsvergütung festgehalten und Steuern und Sozialabgaben werden teilweise auch schon während der Ausbildung fällig.

Wer nur eine magere Ausbildungsvergütung hat, muss zumindest keine Abzüge mehr fürchten. Hier trägt der Arbeitgeber die Sozialabgaben allein. Zahlungen für Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung werden erst ab einem Einkommen von 325 Euro fällig. Wessen Verdienst darüber liegt, teilt sich die Abgaben mit seinem Arbeitgeber, dann werden monatlich etwa 20 Prozent von seinem Gehalt abgezogen.

Unterschiedliche Lohnsteuer-Berechnung in den Bundesländern

Ob und wie viel Steuern Azubis zahlen müssen, ist nicht nur von der Höhe ihres Verdienstes, sondern auch vom Wohnort abhängig, denn die Länder berechnen die Lohnsteuer teils unterschiedlich. Wichtig ist, in welcher Lohnsteuerklasse man ist. In der Regel wird in der Lohnsteuerklasse I, die für Ledige und Kinderlose ist, ab etwa 850 Euro monatlichem Verdienst Lohnsteuer fällig. Sie wird monatlich automatisch abgezogen und nicht mit auf das Gehaltskonto überwiesen. Das Gleiche gilt bei Katholiken und Protestanten für die Kirchensteuer (acht bis neun Prozent der Lohnsteuer) und für den Solidaritätszuschlag (bis zu 5,5 Prozent der Lohnsteuer), der allerdings erst bei höheren Einkommen fällig wird.

Wer Lohnsteuer zahlen muss und hohe Ausgaben für Fahrtkosten, Berufskleidung oder Bücher hat, für den lohnt sich oft ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung, den man beim Finanzamt stellen kann. Auch ein Steuererklärung am Jahresende ist für steuerzahlende Azubis sinnvoll, wenn etwa die Ausgaben für die Ausbildung mehr als 1000 Euro pro Jahr ausgemacht haben.

Weil die Lohnsteuer auf ein elektronisches System (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale ELStAM) umgestellt wurde, gibt es ab 2013 keine Lohnsteuerkarte mehr. In der Übergangsphase, die noch bis Ende 2013 gilt, reicht es, wenn steuerpflichtige Azubis dem Arbeitgeber zu Beginn der Ausbildung ihre Steueridentifikationsnummer, Geburtsdatum und Religion angeben und bestätigen, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt. Ab 2014 gilt für alle Arbeitnehmer: Sie müssen einem neuen Arbeitgeber die Steueridentifikationsnummer, Geburtsdatum und mögliche Freibeträge mitteilen sowie angeben, ob es sich um einen Haupt- oder Nebenjob handelt. Mit dem Gehaltsrechner der Deutschen Rentenversicherung können sich Azubis ihr Netto-Gehalt ausrechnen lassen.

Welche Versicherungen notwendig sind

Einen Teil ihres ohnehin schmalen Budgets müssen Auszubildende zudem für Versicherungen ausgeben. Auf manche wie Kranken-, Haftpflicht- oder Berufsunfähigkeitsversicherung sollten sie nicht verzichten, andere dagegen sind überflüssig. Einen Überblick darüber, welche Versicherungen gerade für Auszubildende sinnvoll sind, verschafft diese Bildergalerie.

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