Die Arbeitsagentur Aachen vermittelte eine zweifache Mutter an eine Erotikagentur. Dort sagte man ihr, dass für diese Tätigkeit ein "persönlicher und körperlicher Einsatz" erforderlich sei.
Am 26. Juli erhielt Thea S. von der Arbeitsagentur (Arge) Aachen einen "Vermittlungsvorschlag". Die zweifache Mutter sollte sich "umgehend" bei einer "Medienagentur im erotischen Bereich" bewerben. Laut Stellenbeschreibung des Vermittlungsangebots, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt, ging es bei dieser "geringfügigen Beschäftigung" um die "Gewinnung neuer Mitglieder für die interaktive Internetplattform".
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Um ihre Arbeitslosenhilfe nicht zu riskieren, stellte sich Thea S. bei der dubiosen Medienagentur vor. Dort erfuhr sie, dass sie - im Rahmen eines Mini-Jobs - auf Honorarbasis in den Rotlichmilieus von Aachen, Düsseldorf und Köln Prostituierte akquirieren sollte, die auf der Internetplattform der Erotik-Agentur ihre Liebesdienste anbieten.
Der Agentur-Chef habe ihr allerdings bedeutet, dass eine reine Telefon-Akquise nicht ausreiche. Vielmehr sei für diese Tätigkeit ein "persönlicher und körperlicher Einsatz" im horizontalen Gewerbe erforderlich, behauptet Thea S. Die Arbeit suchende Mutter, von der die Arbeitsagentur Aachen bis zum 23. August eine Rückmeldung erwartet, lehnte das Stellenangebot entsetzt ab und schaltete einen Anwalt ein.
Jetzt reagiert die Aachener Arbeitsagentur reumütig. "Ein fataler Fehler" sei dieser Vermittlungsvorgang gewesen, erklärte deren Geschäftsführer Marcell Raschke der SZ. Dem zuständigen Arbeitsvermittler habe es "an Sensibilität gemangelt". Raschke entschuldigte sich bei Thea S. und kündigte "interne Konsequenzen" an. "Ein solcher Vorgang wird sich hier nicht wiederholen", versicherte er.
Offene Stellen in der Erotikbranche würden von der Aachener Arge ab sofort nicht mehr vermittelt, "weil deren Abgrenzung zu illegalen Machenschaften und dubiosen Praktiken praktisch unmöglich ist", kündigte Raschke an.
Nach den Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit sind Stellenvermittlungen in der Erotikbranche aber durchaus zulässig. Allerdings sei die Abgrenzung zur Prostitution bei der Vermittlung von Bardamen und Tänzerinnen "häufig schwierig", erklärte Ilona Mirtschin, Pressereferentin der Bundesagentur. Nach einer "internen Dienstanweisung" ihrer Nürnberger Zentrale sind Arbeitsvermittler deshalb gehalten, Stellenangebote im Rotlichtmilieu nur "entgegenzunehmen, soweit kein offensichtlicher oder eindeutiger Bezug zur Prostitution besteht". Diese Jobangebote dürfen jedoch nicht im Internet-Arbeitsmarkt veröffentlicht werden. Vermittlungsangebote aus der Erotikbranche, heißt es in der Dienstanweisung aus Nürnberg, "werden nur ausgehändigt, wenn die Kundin oder der Kunde mit dem ausdrücklichen Wunsch nach Vermittlung einer solchen Stelle auf die Agentur für Arbeit zukommt".
(SZ vom 3.8.2006)