Rieble: Aber wir haben hier ein Verteilungsproblem: Wer von den Mitarbeitern soll denn den Müll bekommen - derjenige, der am schnellsten ist? Zudem hat die Firma den Auftrag, den Müll zu vernichten, und das sollte sie auch tun. Deshalb darf die Abfälle niemand mitnehmen.

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sueddeutsche.de: Über den Fall der Pfandmarken und die Kassiererin Barbara E., genannt Emmely, haben Sie in der Neuen Juristischen Wochenschrift einen ausführlichen Artikel verfasst. Sie nannten die Frau darin eine "notorische Lügnerin", die auf ein "Sonderkündigungsrecht für Straftäter hinauswolle". Alle, die gegen ihre Kündigung protestieren, seien "empörungswillige Sozialromantiker".

Rieble: Die Gewerkschaften im Einzelhandel nutzen den Fall Barbara E. für eine Kampagne: Ihnen geht es darum, den letzten Hort der Pflichterfüllung im Arbeitsrecht zu schleifen. Die Öffentlichkeit schreit reflexartig auf, aber niemand hat sich wirklich mit dem Urteil beschäftigt. Dabei ist es doch ganz einfach: Stellen Sie sich vor, Ihre Putzfrau stiehlt bei Ihnen zu Hause fünf Euro. Die wollen Sie doch auch nicht weiterbeschäftigen - nicht, weil Ihnen die fünf Euro so weh tun, sondern weil Sie das Vertrauen in ihre Zuverlässigkeit verloren haben und sich vor künftigen Diebstählen schützen wollen. Genauso ergeht es Tengelmann. Hinzu kommt, dass Frau E. vor Gericht Falschaussagen gemacht und Kollegen belastet hat. Sie ist meiner Ansicht nach nicht Opfer, sondern Täter.

sueddeutsche.de: Die Medien haben oft auf eine große Diskrepanz hingewiesen: Hier Barbara E., die wegen 1,30 Euro ihren Job verliert - dort Klaus Zumwinkel, der Steuern hinterzogen hat, eine Bewährungsstrafe bekommt und noch Boni und Pensionszahlungen in Millionenhöhe einstreicht. Der Vorwurf lautet "Klassenjustiz".

Rieble: Das ist doch Quatsch. Da werden Äpfel mit Birnen verglichen. Strafrechtliche und arbeitsrechtliche Ahndungen sind grundverschieden. Es kann doch niemand ernsthaft behaupten, dass es in Ordnung wäre, nach 30 Jahren Tätigkeit mal etwas mitgehen zu lassen. So etwas wirkt sich fatal auf die Disziplin in Betrieben aus, das bedeutet: Feuer frei für Diebe! Dann sind wir auch irgendwann so weit, dass die Leute glauben, sie müssten gar nicht mehr richtig arbeiten.

sueddeutsche.de: Warum müssen sich Gerichte in jüngster Zeit so häufig mit Kündigungen nach Bagatelldelikten beschäftigen?

Rieble: In wirtschaftlich schweren Zeiten reagieren die Unternehmer schärfer auf Personaldiebstähle, weil die Verluste sie mehr schmerzen. Wir müssen bedenken, dass hinter jeder entdeckten Unterschlagung 100 nicht entdeckte stehen.

sueddeutsche.de: Das klingt nach einer Vorverurteilung der Mitarbeiter.

Rieble: Kriminologisch ist es doch ganz klar, dass es eine Dunkelziffer gibt. Das hat nichts mit Vorverurteilung zu tun.

sueddeutsche.de: Welche Reaktionen bekommen Sie auf Ihren Standpunkt?

Rieble: Nach meinem Artikel über den Fall Barbara E. bekam ich einige fäkal-fatale Hassmails, aber damit kann ich leben. Ich bin mir sicher, dass die schweigende Mehrheit meiner Meinung ist und findet, man muss nicht klauend durchs Leben gehen. Stellen Sie sich vor, die Frau hätte ihren Job zurückbekommen: Alle, die nicht klauen, kämen sich doch verhöhnt vor.

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  1. "Wer klaut, gehört gekündigt"
  2. Sie lesen jetzt "Emmely ist nicht Opfer, sondern Täter"
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(sueddeutsche.de/bgr)