Arbeitsrecht:Wie viel Schönfärben ist erlaubt im Lebenslauf?

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Die US-Uni Stanford hat ihre Vorwürfe gegen Ursula von der Leyen zurückgezogen. Doch viele Bewerber fragen sich nun: Wie viel Schummeln ist beim Lebenslauf erlaubt? Und wann drohen Konsequenzen?

Von Sarah Schmidt

"Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht"

Nachdem das Plagiatsjäger-Portal Vroniplag erhebliche Mängel an der Doktorarbeit von Ursula von der Leyen entdeckt hat, wird nun auch der Lebenslauf der Verteidigungsministerin überprüft. Frei nach dem Motto "Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht". Schließlich verkaufte auch schon Vorvorgänger und Ex-Dr.-Titel-Träger Karl-Theodor zu Guttenberg mehrwöchige Praktika in seinem Lebenslauf als "berufliche Stationen in Frankfurt und New York".

Doch bei ihrem Lebenslauf hat von der Leyen wohl nicht geschummelt - die Vorwürfe, die die US-Universität Stanford erhoben hat, sind so schnell wieder vom Tisch, wie sie aufgetaucht waren.

Verteidigungsministerin
:Elite-Uni Stanford zieht Vorwurf gegen von der Leyen zurück

Was denn nun? Erst rügt die kalifornische Uni die Verteidigungsministerin dafür, sich mit falschen Federn geschmückt zu haben. Jetzt vollzieht die renommierte Hochschule angeblich die Kehrtwende.

Zunächst war von einem "Missbrauch" die Rede

Aufgeschreckt von einer Anfrage der Welt hatte die Eliteuniversität von der Leyen am Wochenende einen Missbrauch des renommierten Hochschulnamens vorgeworfen.

In der Tat führt von der Leyen in ihrem Lebenslauf auf ihrer Homepage zwei Stationen in Stanford an - als Gasthörerin und in der Krankenhaus-Verwaltung sei sie an der Universität gewesen. Nach Angaben einer Universitätssprecherin reiche das jedoch nicht aus, um den Namen Stanford im Lebenslauf zu erwähnen, berichtete die Welt am Sonntag. Dies sei nur gestattet, wenn ein offizielles Programm besucht wurde, das mit einem Schein oder akademischen Abschluss abschließt. Von der Leyen legte jedoch Dokumente vor, die ihre Tätigkeit Mitte der 90er-Jahre belegen, die Uni ruderte zurück.

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Ein fingierter Lebenslauf ist gefährlich - bei der schriftlichen Bewerbung sollte man immer bei der Wahrheit bleiben. Im Vorstellungsgespräch allerdings gibt es Situationen, in denen Bewerber lügen dürfen. Kennen Sie sich aus im Arbeitsrecht? Machen Sie den Test.

Für Ursula von der Leyen sind die neuen Schummel-Querelen in jedem Fall lästig. Und auch wenn sich die Anschuldigungen in diesem Fall schnell in Wohlgefallen aufgelöst haben, wirft der Stanford-Streit bei vielen die Frage auf: Wie viel Euphemismus und Schönfärberei ist im Lebenslauf erlaubt? Wo beginnt das Schummeln? Wann wird der frisierte CV (englische Abkürzung, Curriculum vitae) gar strafrechtlich relevant? Die wichtigsten Informationen im Überblick:

Ist es nicht der Sinn eines Lebenslaufs, sich besonders gut zu verkaufen?

Natürlich verfolgt eine Bewerbung, deren Teil ein Lebenslauf in der Regel ist, vor allem ein Ziel: Darstellen, warum der Bewerber bestens für einen bestimmten Job geeignet ist. Selbstverständlich ist es legitim, den Fokus auf Stärken und Erfahrungen zu legen - und bisherige Positionen und Verdienste heranzuziehen, um diese zu belegen. Dabei gibt es einen Spielraum, der genutzt werden darf und sollte. So kann ein Werkstudentenjob durchaus als "eigenverantwortliche Tätigkeit in einem internationalen Team" bezeichnet werden - selbst wenn der meiste Teil der Zeit fürs Abheften von Unterlagen und Kaffeepausen mit der spanischen Kollegin draufgegangen ist.

Wo fängt das Schummeln an?

Juristisch ist immer dann von einer Lüge die Rede, wenn bewusst ein Sachverhalt vorgetäuscht wird, der beim Gegenüber einen falschen Eindruck hervorrufen soll. Einfacher gesagt: Wenn eine Aussage im Lebenslauf beim besten Willen an der Realität vorbeigeht.

Im Bewerbungsgespräch hingegen sind Lügen unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Das ist dann der Fall, wenn der potenzielle Arbeitgeber unzulässige Fragen stellt, zum Beispiel nach dem Kinderwunsch einer Bewerberin.

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Was passiert, wenn mir mein Arbeitgeber auf die Schliche kommt?

Das kommt drauf an. Entpuppen sich die "guten Spanisch-Kenntnisse" als durchaus ausbaufähig oder stellt sich zufällig heraus, dass sich die "Führungserfahrung" des Mitarbeiters lediglich auf Praktikanten erstreckte, werden die meisten Unternehmen nicht begeistert sein. In der Regel wird in solchen Fällen jedoch ein Auge zugedrückt.

Wenn es hingegen um Angaben geht, die für die grundsätzliche Eignung relevant sind, sieht die Sache anders aus. Wer zum Beispiel im Hinblick auf die Fahrerlaubnis, Nebenbeschäftigungen oder wichtige Qualifikationen schummelt, riskiert Schadenersatzforderungen und die Kündigung.

Wann mache ich mich strafbar?

Strafrechtlich relevant wird die Sache, wenn Urkunden gefälscht werden. Wer Noten "ausbessert" oder gar gleich das ganze Abschlusszeugnis neu aufsetzt, muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen. Auch wer schon jahrelang im Job tätig ist, kann vom Arbeitgeber gekündigt werden, wenn die Fälschung ans Licht kommt.

Welche internationalen Unterschiede muss ich beachten?

Die wichtigsten Unterschiede gibt es im Vergleich zum angloamerikanischen Bereich ( Lesen Sie hier die wichtigsten Infos zur Bewerbung auf Englisch). In der Kürze liegt für britische und amerikanische Personaler die Würze. Es geht nicht darum, das gesamte bisherige Schul-, Ausbildungs- und Berufsleben ausführlich auszubreiten, sondern nur die wesentlichen Stationen knapp und möglichst prägnant darzustellen.

Zur sogenannten "work experience", beziehungsweise "professional experience" gehören der vollständige Name des Unternehmens, die Abteilung, die genaue Bezeichnung der Position und die Anstellungsdauer. Hier könnte Ursula von der Leyen in ihrem Lebenslauf durchaus noch nachbessern: "1995: Aufenthalt an der Stanford Health Services Hospital Administration" heißt es dort vage.

Wo finde ich weitere Informationen zum Thema Lebenslauf?

Zahlreiche Tipps und Hinweise zur Erstellung von Lebensläufen und zum Thema Bewerbung, haben wir für Sie in diesem Ratgeber zusammengestellt:

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