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Arbeitsrecht – Urlaub zum Mitfiebern
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Ob ein verdorbener Magen, Sommergrippe oder Autounfall - es kann viele Gründe geben, warum die schönste Zeit des Jahres zu einer großen Enttäuschung werden kann. Wenn im Urlaub ein Unglück passiert, sollten Arbeitnehmer daran denken, ihren Chef sofort zu informieren.
Wenn ein Arbeitnehmer in den Ferien erkrankt, kann er für diese Zeit bis zu sechs Wochen lang die Lohnfortzahlung beanspruchen. Außerdem werden die Krankheitstage nicht als genommener Urlaub gewertet. Dafür muss der Arbeitnehmer aber die gleichen Pflichten erfüllen wie bei einer Erkrankung während der Arbeitszeit.
12. August 2008, 13:47 2008-08-12 13:47:00 ©