Arbeitsrecht:Schulleiterin enttarnt Hochstapler - und wird entlassen

  • Die Leiterin einer Altenpflegeschule im Saarland kam einem Hochstapler unter den Dozenten auf die Schliche und entließ ihn.
  • Eine Woche später wurde ihr selbst gekündigt, nun steht sie unter anderem wegen Verstößen gegen den Datenschutz vor dem Saarbrücker Arbeitsgericht.
  • Der Grund: Sie hatte Zeugnisse des Hochstaplers zur Überprüfung an die angeblichen Aussteller gesandt - dabei aber seinen Namen nicht überall geschwärzt.

Von Susanne Höll, Saarbrücken

Einen solchen Auftrieb hat man am Arbeitsgericht Saarbrücken selten gesehen. Mehr als 40 Leute drängen sich am Freitag in dem viel zu kleinen Sitzungssaal. Das große Interesse ist verständlich. Es geht um das Schicksal der offenkundig außerordentlich beliebten ehemaligen Leiterin der Fachschule der Saarland Heilstätten (SHG) für Altenpflege. Die schmale dunkelhaarige Frau B. war im Spätsommer fristlos entlassen worden. Ihr Vergehen: Sie hatte einen Hochstapler in der SHG aufgedeckt, der als Lehrbeauftragter tätig war.

Der Mann, Edgar S., war gut vernetzt in der für Einheimische überschaubaren saarländischen Welt, war früher einmal Mitglied der FDP, dann der SPD. Für eine Dozententätigkeit im Gesundheitswesen fehlte ihm, wie man jetzt weiß, aber jedwede Qualifikation. Aufgebracht sind die SHG-Beschäftigten jetzt aber, weil sie ihre Schulleiterin zurück wollen. Einige tragen selbstgemalte Plakate: "B. back." (B. zurück.) Richterin Rita Lang sagt, Transparente seien im Saal verboten.

Es ist eine seltsame und das Rechtsgefühl vieler Saarländer verletzende Historie, die im stickigen Saal 2 verhandelt wird. Sie begann, wenn man die Dinge richtig versteht, schon vor längerer Zeit. Der Lehrbeauftragte machte sich, so erzählen es SHG-Leute, unter den Beschäftigten nicht viele Freunde. Es kamen Zweifel an seiner Qualifikation auf, die Personalabteilung prüfte, entdeckt aber wurde nichts. Frau B. kam zu Ohren, dass der Mann in einer früheren Stelle nicht einmal die Probezeit in einer Pflegeeinrichtung überstanden habe. Dabei waren seine Bewerbungsunterlagen überzeugend: Eine Altenpflegerausbildung in Kaiserswerth, ein Diplom der Universität Münster und eine Lehrberechtigung für katholischen Religionsunterricht des Bistums Köln.

Frau B., die als Schulleiterin Zugang zu einer Mappe mit Ausbildungsnachweisen hatte, entschloss sich, gemeinsam mit einer Mitarbeiterin die Authentizität zu prüfen. Sie schickte die Urkunden an die Ausbildungsstätten und fragte, ob die Dokumente echt seien. Die Daten des Dozenten sollten geschwärzt werden, offenkundig gelang das nicht in allen Fällen. Dann informierte sie die SHG-Geschäftsführung über ihren Schritt, kurz darauf über die Antworten. Alle Lehreinrichtungen erklärten, die Unterlagen seien gefälscht. Der Mann musste das Haus verlassen, die SHG schloss einen Aufhebungsvertrag und erstattete Anzeige.

Eine Woche später erhielten Frau B. und ihre Mitarbeiterin fristlose Kündigungen. Sie hätten gegen den Datenschutz verstoßen, gegen Verschwiegenheitsverpflichtungen, hätten hinter dem Rücken der Chefs agiert. Dagegen klagt nun Frau B. Im Sitzungssaal 2 soll, wie in solchen Fällen üblich, versucht werden, eine gütliche Einigung zu finden.

Klägerinnen-Anwalt Klaus-Eckhard Walker argumentiert, seine Mandantin habe aus Verantwortung für ihr Haus gehandelt, Schaden von ihrem Arbeitgeber abgewendet und verdiene - neben einer Ermahnung über Datenschutz und Hinweise auf frühzeitige Information des Arbeitgebers - Lob. Frau B. möchte ihre alte Stelle wieder. Ausgleichszahlungen interessieren sie nicht.

Die Schulleiterin muss jetzt vor Gericht um ihre Stelle kämpfen

Doch die Heilstätten-Leitung will sie nicht zurück. Geschäftsführer Alfons Vogtel ist persönlich erschienen, argumentiert, Frau B. habe keinerlei Recht zu solchen Alleingängen gehabt, beklagt den Bruch von Datenschutz und stellt die Versendung der (gefälschten) Diplomurkunden mit der Weitergabe von Informationen aus Patientenakten gleich. "Das ist, als ob man Äpfel mit Birnen vergleicht", entgegnet Richterin Lang. Sie ist erkennbar skeptisch, ob die Erkundungen von Frau B. eine fristlose Kündigung rechtfertigen. "Warum haben Sie vorher nicht einmal das Gespräch mit Frau B. gesucht?", fragt sie den Chef. Eine klare Antwort erhält sie nicht.

Eine Einigung zwischen Frau B. und ihrem ehemaligen Arbeitgeber kommt nicht zustande. Man wird sich bald wiedersehen vor Gericht. Als die Richterin die Verhandlung geschlossen hat, umarmen etliche der SHG-Beschäftigten die frühere Schulleiterin. Sie sind aufgewühlt. Der Betriebsfrieden in den Heilstätten, einer gemeinnützigen Einrichtung, ist jetzt schon - lange vor dem Urteil - tief gestört.

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