Eine Auswahl von Gerichtsentscheidungen.

Wer krank ist, kann ruhig Fußball spielen: Ist ein Arbeitnehmer wegen Gelenkproblemen arbeitsunfähig und wird mit Medikamenten behandelt, die seine Fahrtüchtigkeit einschränken können, so darf er nicht entlassen werden, wenn er an einem Fußballspiel seiner Altherrenmannschaft teilnimmt, sein Arzt jedoch bescheinigt, dass sein Einsatz keinen negativen Einfluss auf den Heilungsprozess hatte. Hier kehrte der Angestellte nach Abschluss des Kündigungsschutzprozesses - nach eineinhalb Jahren - an seinen Arbeitsplatz zurück. (Landesarbeitsgericht Berlin, 4 Sa 2143/05)

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Mitarbeiter muss neue Erkrankung beweisen: War eine Arbeitnehmerin wegen eines Rückenleidens sechs Wochen arbeitsunfähig und hat der Arbeitgeber das Entgelt fortgezahlt, so muss er nicht erneut zahlen, wenn die Mitarbeiterin direkt im Anschluss eine weitere "Erstbescheinigung" vorlegt, aus der sich aber nicht ergibt, ob es sich um die gleiche (die Beschäftigte könnte auf das niedrigere Krankengeld der Krankenkasse verwiesen werden) oder eine neue Erkrankung (der Chef muss für weitere sechs Wochen das volle Gehalt zahlen) handelt. Die Arbeitnehmerin muss zum Beweis notfalls ihren Arzt von der Schweigepflicht entbinden. (Landesarbeitsgericht Hamm, 18 Sa 1418/05)

Zweifel an Arbeitsunfähigkeit müssen bewiesen werden: Ein Arbeitgeber darf einen Mitarbeiter, der von einem Arzt für arbeitsunfähig befunden wurde, nicht mit der pauschalen Begründung fristlos entlassen , der Arbeitnehmer würde seine Krankheit nur vortäuschen, wenn er dies nicht beweisen kann. (Hier hatte der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit mit der Behauptung angezweifelt, sein Mitarbeiter habe in einer Gaststätte eine Schlägerei provoziert. Dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz genügte das jedoch nicht, um das ärztliche Attest zu erschüttern.) (AZ: 4 Sa 728/04)

Vorgetäuschte Erkrankung ist Entlassungsgrund: Ein Arbeitnehmer, der für eine Sonntagsschicht eingeteilt ist, diese aber nicht verrichten möchte und deshalb seine Vorgesetzten mehrfach um Verlegung oder Streichung bittet, kann entlassen werden, wenn der Mitarbeiter sich daraufhin (hier: durch eine entsprechende Bemerkung angekündigt) arbeitsunfähig "krank- meldet". Der Verdacht liegt (hier: trotz Arztattest, aber entgegenstehender Zeugenaussagen) nahe, dass der Arbeitnehmer seine Krankheit vorgetäuscht hat. Damit ist das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber zerstört. (Landesarbeitsg. Hamm, 18 Sa 620/04)

"Arbeitsfähig Kranke' fliegen nicht zwangsläufig: Stützt ein Arbeitgeber die fristlose Kündigung eines Beschäftigten, der - trotz einer vom Arzt ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - auf Baustellen gearbeitet hatte, darauf, dass er die "Krankheit nur vorgetäuscht" habe, so ist die Entlassung ungültig. Ein ärztliches Attest muss akzeptiert werden. (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, 5 TaBV 10/04)

Versicherung darf Detektiv einschalten: Ist ein Rechtsanwalt nach Ablauf von sechs Wochen noch "arbeitsunfähig", sodass seine private Krankentagegeldversicherung leistet, und verlangt die Versicherung (nach einer Untersuchung durch einen Vertragsarzt, die ohne ernsthaften Befund blieb) vom Anwalt vergeblich ein Gegengutachten, so kann die Assekuranz den Vertrag kündigen, wenn ein Detektiv herausfindet, dass der Jurist trotz Arbeitsunfähigkeit Mandanten berät. (Landgericht Karlsruhe, 9 S 63/03)

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(SZ vom 16.1.2007)