Arbeitsrecht in Schweden:Verkäuferin klagt wegen Körbchengröße auf Namensschild

Körbchengröße und Brustumfang sollte eine Wäscheverkäuferin in Schweden auf ihrem Namensschild angeben. Angeblich um den Kunden so einen besseren Beratungsservice bieten zu können. Doch die Frau zog gegen die Vorgabe vor Gericht.

Im Intimbereich von Angestellten hat der Arbeitgeber in der Regel nichts zu schaffen - sollte man meinen. Doch es gibt durchaus Ausnahmen: So verpflichtet Michael Jeffries, der Boss der amerikanischen Bekleidungskette Abercrombie & Fitch, das männliche Bordpersonal seines Privatfliegers dazu, enganliegende Boxershorts zu tragen. Und auch ein schwedisches Unternehmen zeigte sich äußerst interessiert am Darunter seiner weiblichen Mitarbeiterinnen.

Der Damenwäsche-Hersteller Change verlangte von seinen Verkäuferinnen, dass sie ihre Körbchengröße sichtbar auf dem Namensschild tragen. Eine der Angestellten wollte die Preisgabe dieser intimen Information jedoch nicht hinnehmen und zog vor Gericht - mit Erfolg.

Ein Schiedsgericht verurteilte das Wäscheunternehmen jetzt zur Zahlung von Schadenersatz. 50.000 Schwedische Kronen, umgerechnet etwa 6000 Euro, wurden der Frau zugesprochen. Durch die betriebliche Anweisung sei die Mitarbeiterin sexuell diskriminiert und in ihrer Würde verletzt worden, argumentierten die Richter.

"Großer Sieg für die Würde der Angestellten"

Die Proteste der Frau waren von der Firmenleitung mit der Begründung abgeschmettert worden, man könne den Kunden so einen besseren Beratungsservice bieten. Das Verhalten des Wäsche-Herstellers hatte in Schweden für Empörung gesorgt: Gleichberechtigung spielt dort eine ungleich größere Rolle als hierzulande. Arbeitgeber achten deshalb normalerweise penibel darauf, ihren Ruf nicht durch diskriminierende Vorgaben zu schädigen.

Die Gewerkschaft der Beschäftigten im Einzelhandel hatte die Verkäuferin im Prozess vertreten und begrüßte das Urteil gegenüber der schwedischen Nachrichtenagentur TT als "großen Sieg für die Würde der Angestellten". Neben der Entschädigung für die Klägerin muss Change auch die Prozesskosten tragen.

Die junge Frau ist inzwischen nicht mehr für das Unternehmen tätig.

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