Arbeitsrecht:Gestohlene Schokolade ist kein Kündigungsgrund

  • Eine Heidelberger Pflegerin wurde fristlos gefeuert, nachdem sie angeblich Schokolade einer Kollegin gestohlen sowie die schuleigene Waschmaschine privat genutzt hatte.
  • Die Frau klagte, vor Gericht haben die Parteien nun einen Vergleich geschlossen. Die 64-Jährige darf ihren Job behalten.

Die Tafel Schokolade einer Kollegin - Kostenpunkt: 2,50 Euro - soll sie gegessen und die schuleigene Waschmaschine privat genutzt haben. Es grenzt tatsächlich an Kapitalverbrechen, was sich eine Pflegerin aus Heidelberg angeblich hat zu Schulden kommen lassen. Aber Spaß beiseite, denn der Arbeitgeber der Frau reagierte mit maximaler Härte auf dieVorwürfe: Er kündigte das Arbeitsverhältnis fristlos.

Das wollte sich die langjährige Heilerziehungspflegerin an einer Internatsschule für unter anderem Kinder mit Behinderungen nicht gefallen lassen und klagte. Immerhin hatte sie mehr als 30 Jahre in der Einrichtung gearbeitet, zudem steht die 64-Jährige kurz vor dem Rentenalter. Wie das Heidelberger Arbeitsgericht in dem Fall entschieden hätte, wird jedoch ein Geheimnis bleiben. Vor Gericht nämlich haben sich die Parteien auf einen Vergleich geeinigt.

Demnach wird die fristlose Kündigung in eine Abmahnung umgewandelt, das Arbeitsverhältnis aber fortgesetzt. Heißt: Der Arbeitgeber dürfte eingesehen haben, dass die fristlose Kündigung aufgrund derartiger Bagatellen wohl kaum vor Gericht Bestand gehabt hätte.

Womöglich hatte sich der Arbeitgeber der 64-Jährigen auch an einen ählichen Fall aus der Vergangenheit erinnert. Eine Berliner Supermarkt-Kassiererin hatte 2008 zwei liegengebliebene Pfandbons im Wert von 1,30 Euro eingelöst und war daraufhin fristlos gefeuert worden. Nachdem das Urteil in zweiter Instanz tatsächlich Bestand hatte, erklärte es das Bundesarbeitsgericht schließlich für unverhältnismäßig und damit für unwirksam. Die Frau bekam ihren Job zurück und für den entgangenen Lohn eine Nachzahlung.

Für dieses Ergebnis hat es im Fall der Heidelberger Pflegerin immerhin keine drei juristischen Instanzen gebraucht.

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