Arbeitsmarkt:Stichwort: "Scheinarbeitslose"

Die jüngste Veröffentlichung eines Bundesrechnungshof-Berichts hat die so genannten "Scheinarbeitslosen" wieder in die politische Diskussion gebracht, allerdings in einer völlig neuen Deutung: Sie waren in den Augen von Fachleuten bislang meist jene, die trotz eines Teilzeit- oder Vollzeit-Jobs Arbeitslosengeld oder -hilfe bezogen haben. Wer dabei erwischt wurde, musste mit Geldbußen oder Strafen rechnen.

Der auf der Bundesanstalt lastende Reformdruck und die stark gestiegene Zahl der Arbeitslosen hat jedoch die Bedeutung des Begriffs erweitert. Zunehmend kritisch fragen Experten und Politiker nach der Zusammensetzung des Arbeitslosenheers. Immer häufiger stoßen sie dabei auf Gruppen von Erwerbslosen, deren Arbeitslosenstatus zumindest fragwürdig ist.

Dazu gehören etwa junge Männer und Frauen im Alter von 18 bis 25 Jahren. Um ihren Eltern weiterhin das Kindergeld zu sichern, bleibt ihnen meist keine andere Wahl als sich arbeitslos zu melden.

Auch erziehende Mütter gehen oft zum Arbeitsamt, um sich ihre Rentenansprüche zu sichern - auch wenn sie wegen ihrer Lebensumstände an einer Stelle häufig gar nicht interessiert sind.

Ältere Beschäftigte würden von ihren Arbeitgebern häufig in Arbeitslosigkeit gezwungen - als Brücke bis zur Rente. In diesem Fall von "Scheinarbeitslosen" zu sprechen, sei deshalb problematisch, meint man auch beim Bundesrechnungshof. "Hier werden ja schließlich keine Leistungen erschlichen." An der Notwendigkeit einer Reform des Sozialsystems ändere das aber nichts.

(sueddeutsche.de/dpa)

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