Nicht jeder, der in die Arbeitslosenversicherung einzahlt, bekommt bei Jobverlust auch Geld zurück: Zum 1. Februar verschärfen sich die Voraussetzungen. Wer außen vor bleibt.
Von Februar an tritt eine neue Hartz-Regel in Kraft: Nur wer innerhalb von zwei Jahren zwölf Monate in die Arbeitslosenversicherung einzahlt, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld. Bislang betrug der Zeitraum drei Jahre. Die strengeren Voraussetzungen treffen vor allem Arbeitnehmer mit unregelmäßigen Beschäftigungen hart. Im ungünstigsten Fall zahlen sie monatelang Beiträge ohne je einen Gegenwert dafür zu sehen.
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"Die Verkürzung des Bezugszeitraums wird dazu führen, dass weniger Menschen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben", sagt Bernhard Jirku von Verdi. Betroffen sind alle, die zeitlich befristete Verträge haben und sich immer wieder nach einem neuen Job umschauen müssen.
In manchen Branchen, zum Beispiel beim Film, trifft das für die meisten Beschäftigten zu. Denn ihre Engagements laufen immer nur für den Zeitraum einer Filmproduktion. Das gilt für die künstlerischen und technischen Berufe gleichermaßen. "Dadurch kommen unterschiedliche lange Beschäftigungszeiten zustande und es ist völlig unklar, wann wieder eine neue Beschäftigung folgt", sagt Jirku.
"Das verschlechtert die Situation für Filmschaffende ganz dramatisch. Die große Mehrheit der Kameraleute, Schauspieler und Regisseure wird es nie schaffen, diese Zeiten zusammenzubekommen", sagt Uschi Keil vom Verband der Agenturen.
Auch für manchen Berufseinsteiger ist es schwerer geworden, sich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erarbeiten. "Die Berufseinstiegsphase ist in den vergangenen 20 Jahren turbulenter geworden. Befristete Beschäftigungsverhältnisse und Betriebswechsel haben zugenommen", sagt Marcel Erlinghagen vom Institut Arbeit und Technik in Gelsenkirchen. "Wenn es hier Unterbrechungszeiten gibt, kann das Auswirkungen auf die Anwartschaftszeit haben. Die größte Gefahr besteht hier aber sicherlich für Geringqualifizierte."
Ausnahmeregelungen für das neue Gesetz gibt es bislang nicht. "Es gibt die Möglichkeit über tarifliche oder andere Regelungen zu längeren Beschäftigungszeiten zu kommen", sagt Jirku. In der Filmbranche wurde zum Beispiel versucht über Zeitkonten die neue Gesetzeslage abzufedern. So sollen nun etwa aus vier langen 10-Stunden-Tagen fünf Tage à acht Stunden für die Sozialversicherung werden. An der Forderung, für Filmschaffende die Einzahlungspflicht auf 152 Tage zu kürzen, hält die Gewerkschaft nach wie vor fest.
Wer nicht lange genug einzahlt, um die Arbeitslosenversicherung wahrnehmen zu können, kann natürlich Arbeitslosengeld II beantragen. Das ist allerdings an Bedingungen geknüpft. So wird etwa nach dem Vermögen und dem Einkommen des Partners gefragt.
Dass die eingezahlten Beiträge möglicherweise umsonst waren, mag ungerecht erscheinen, entspricht aber dem Wesen der Arbeitslosenversicherung. "Das ist keine Leistungsversicherung wie bei der Rente, sondern eher eine Risikoversicherung. Wenn jemand zum Beispiel 40 Jahre Beiträge gezahlt hat, am Ende aber nur 18 Monate lang Geld bekommt, wird das auch als sehr ungerecht empfunden", sagt Bernhard Jirku von Verdi.
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