In Ostdeutschland wird der Regelsatz für Langzeitarbeitslose angehoben.

Empfänger von Arbeitslosengeld II in Ostdeutschland erhalten seit 1. Juli jeden Monat 14 Euro mehr - und damit genauso viel Geld wie Bezieher im Westen. Die Angleichung des Regelsatzes auf 345 Euro pro Monat sei umgesetzt, teilte die Bundesagentur für Arbeit am Montag in Nürnberg mit.

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Auch die übrigen Leistungen für Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften seien auf das Westniveau angehoben worden. Die Angleichung betrifft den Angaben zufolge rund 883.000 Bedarfsgemeinschaften in allen östlichen Ländern bis auf Berlin; dort gibt es den Regelsatz von 345 Euro bereits seit Einführung des Arbeitslosengelds II.

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(AP)