70.000 Euro hat Trina Thompson in ihre Ausbildung investiert - und findet trotzdem keinen Job. Deshalb fordert sie nun von ihrem College die Studiengebühren zurück.
Weil ihr Diplom auf dem Arbeitsmarkt offenbar nicht weiterhilft, hat eine Arbeitslose in den USA ihre Universität auf 70.000 Dollar (knapp 50.000 Euro) Schadensersatz verklagt.
Das Monroe-College in New York: Die Ex-Studentin Trina Thompson will von der Universität ihre Ausbildungskosten zurückhaben. (© Foto: Monroe-College)
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Eine entsprechende Klage habe sie beim Obersten Gericht des Bundesstaates New York eingereicht, sagte Trina Thompson dem Fernsehsender NY1. Sie wolle von der Universität ihre Ausbildungskosten zurückhaben.
Die 27-Jährige hatte nach eigenen Angaben im April ein Informatik-Diplom am Monroe-College in New York erworben. Seitdem sei sie erfolglos auf Arbeitssuche. Dabei hätten die Verantwortlichen der Universität bei Studienbeginn versprochen, ihr beim Finden eines Jobs zu helfen. "Aber das haben sie nicht gemacht." Deshalb verklage sie die Uni auf 70.000 Dollar.
Individuelle Betreuung versprochen
Die Universität wirbt offenbar damit, ihren Studenten spezielle Beratung und Hilfe beim Berufseinstieg zu bieten: Auf der Homepage des Colleges heißt es, alle Hochschüler würden bei ihrer Karriereplanung individuell betreut und bekämen einen Mentor zur Seite gestellt, der ihnen helfe, ihre Bewerbungsunterlagen zu optimieren.
Doch mit den Tipps der Universität war Thompson so unzufrieden, dass sie jetzt klagt, um sich ihre Studiengebühren zurückzuholen. Dem Lokalsender NY1 sagte sie: "Ich brauche eine Vollzeitjob und damit wollten sie mir helfen. Doch ich bekam nur drei E-Mails mit dem Hinweis: 'Bewirb' dich mal dort.'"
Ein College-Sprecher wies die Klage als "völlig unbegründet" zurück.
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(afp/bön)
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Ich seh grad Mittagsmagazin und die Uni Düsseldorf wird auf Rückzahlung der Studiengebühren verklagt, weil sich NICHTS verbessert hat und das Geld einfach auf einem Konto gehortet wird.
Was auf den ersten Blick möglicherweise etwas absurd erscheint verdient der genaueren Betrachtung. Mit dem Bezahlen von Studiengebühren verpflichtet sich die Universität zu einer Gegenleistung. Die Frage ist nun wie sieht diese Gegenleistung aus? Zweifellos gehören Vorlesungen zu einer Ausbildung. Wie sieht es aber mit der Verpflichtung bei der Bewerbung aus? Ist das quasi auch Vertragsbestandteil geworden? Wenn ja wurde dieser Teil des Vertrages erfülllt und wie hoch ist dieser Teil des Vertrages zum Gesamtvertrag zu betrachten. Wenn die Universität nun teilweise den Vertrag nicht eingehalten hat wäre es nur konsequent einen Teilbetrag zurückersstatten zu müssen. Wie hoch dieser Teil ist lässt sich von außen nicht feststellen.
Auf Deutschland übertragen könnte man aber auch einige Fragen stellen. Wenn ein Student verpflichtet ist Studiengebühren zu zahlen wie verhält es sich dann mit der Verpflichtung der Universität zur Ausbildung.
- Schlecht ausgestatte Bibliotheken
- ausgefallene Vorlesungen bzw. Prof die sich vertreten lassen.
- Überfüllte Seminare
etc.
Wäre interessant welche Rechte ein Student in Deutschland gegenüber der Universität hat. Gibt es hier in Deutschland eigentlich schon Gerichtsverfahren. Ich meine nicht die Frage der Zulässigkeit von Studiengebühren, sondern die Frage welche Rechte ein Student mit dem Entrichten der Studiengebühren erwirbt.
Am Rande - Gott kann in den USA nicht verklagt werden, weil er keine Adresse hat, an die die Anklageschrift versandt werden kann. Herr bzw. Frau Gott/Vatikan/Rom/Italien reicht nicht.
Der Kläger, der Ex-Senator Ernie Chambers, wollte übrigens darauf hinweisen, dass in den USA jeder jeden wegen allem verklagen kann.
Und da haben wir die Parallele zu dem im Artikel beschriebenen Fall.
Näheres hier:
w(!)w(!)w(!).sueddeutsche.de/panorama/516/314415/text/
...und sich wegen eines rutschenden Bettvorlegers den Haxen bricht, überlegt sich so mancher Amerikaner sofort (ja, ja die einstigen Pioniere), wen er dafür verklagen kann...Gute Karten hat er (in meinem Beispiel), wenn der Hinweis auf dem Bettvorleger fehlt, daß dieser mangels entsprechender Anti-Rutsch-Unterlage tatsächlich rutschen kann...Ich staune nach fast einem halben Leben hier immer noch über die vielfältigen, von mir jeweils noch nicht registrierten, jederzeit lauernden Unfallgefahren, auf die mich die Warnhinweise auf amerikanischen Produkten aufmerksam machen...So lernte ich zum Beispiel dank entsprechender Aufdrucke, daß man ersticken kann, wenn man eine Plastiktüte über den Kopf zieht...Ja, das Leben ist lebensgefährlich hier....Und die Jobsuche auch. Da MUSS jemand schuld sein, den man verklagen kann!
Nein, in den USA wird niemand den Wettergott verklagen!
Warum ich mir da so sicher bin? Weil es tatsächlich bereits ein Urteil gibt, nachdem US-amerikanische Gerichte Klagen gegen (einen) Gott nicht zulassen müssen/dürfen! Denn das wurde schon zuvor versucht, wurde aber abgewiesen... echt wahr!
Wenn man das Studium selbst bezahlen muss und man dann die Uni auf Rückzahlung dieser Kosten verklagen kann, wenn man einen Job sucht und trotzdem keinen findet - kann einen dann der Steuerzahler/Staat hierzulande auf Rückzahlung der Kosten des Studiums verklagen, wenn der einem dieses Studium (heutzutage trotz Studiengebühren auch noch zu ca. 90-95%) bezahlt hat und man dann aber keinen Job sucht / nicht arbeiten gehen und somit Steuern zahlen will, sondern lieber sonst was macht??? ;-)
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