Anfrage an Bundesregierung:Staatlicher Arbeitsschutz vernachlässigt die Psyche

Depressionen und Angststörungen sind der häufigste Grund für ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Beruf. Trotzdem spielt das Thema beim staatlichen Arbeitsschutz so gut wie keine Rolle. Stattdessen wird das Personal in den Kontrollbehörden immer knapper.

Thomas Öchsner

Psychische Erkrankungen werden in Unternehmen zunehmend zum Störfall. 2010 registrierten die Krankenkassen 53,5 Millionen Krankheitstage aufgrund von seelischen Störungen. Das entspricht im Vergleich zu 1997 einem Plus von fast 80 Prozent. Bei der Rentenversicherung sieht es ähnlich aus: Psychische Krankheiten wie Depressionen oder Angststörungen haben sich in den vergangenen zehn Jahren zum Hauptgrund für das unfreiwillige vorzeitige Ausscheiden aus dem Berufsleben entwickelt. Trotzdem spielt das Thema beim staatlichen Arbeitsschutz so gut wie keine Rolle. Das hat die Bundesregierung jetzt offiziell eingeräumt.

Wenn die Gewerbeaufsicht der Länder Betriebe kontrolliert, wird das Sachgebiet psychische Belastung nur "bei jeder neunzigsten Besichtigung" behandelt. So steht es in einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Darin weist das Ministerium auch darauf hin, dass die zuständigen Länder die Anzahl der Beschäftigten in der Arbeitsschutzverwaltung verringert habe und dort "mit einem weiteren Personalabbau" zu rechnen sei.

Wie groß die Misere ist, zeigt der amtliche "Bericht über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit". Er wird Jahr für Jahr vorgelegt, aber nur von Fachleuten wirklich registriert. Auf diesem Bericht basiert die Antwort des Arbeitsministeriums. Die bemerkenswerten Zahlen: Die Anzahl der von der Gewerbeaufsicht besichtigten Betriebe hat sich von 2005 bis 2010 um 25 Prozent auf knapp 122 000 verringert. 2010 wurden 4,88 Prozent aller Betriebe kontrolliert, 2005 waren es noch 6,37 Prozent. Hochgerechnet werden so die Betriebe gerade einmal alle 20 Jahre inspiziert, wobei es große Unterschiede gibt: Zumindest in denen mit mehr als 500 Beschäftigten schauen die staatlichen Aufsichtsbehörden immerhin bei jedem zweiten jährlich vorbei.

Personal wird knapper

Das Personal dafür wird aber immer knapper: Von 2005 bis 2010 sank die Anzahl der Gewerbeaufseher um etwa 17 Prozent auf 3218 Personen. Trotzdem hat sich die Anzahl der von ihnen veranlassten Bußgelder und Strafanzeigen deutlich erhöht. Das Arbeitsministerium merkt kritisch an: Die Aufgaben für die Kontrolleure seien "in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen". Die Personalressourcen, die tatsächlich ausschließlich für den Arbeitsschutz zur Verfügung stehen, "dürften damit niedriger liegen". Den Personalabbau beobachte die Regierung "nicht ohne Sorge". Zum Thema psychische Belastungen schreibt das Ministerium: Das erfordere "eine veränderte Herangehensweise. Die bisherigen Konzepte greifen hier nicht. Psychische Belastungen sind im Rahmen von Betriebsbesichtigungen nur schwer zu ermitteln". Dies sei auch zeit- und personalaufwendiger, als etwa Grenzwerte bei bestimmten Stoffen zu ermitteln.

Die Grünen-Abgeordnete Beate Müller-Gemmeke, die die Anfrage gestellt hat, kommt deshalb zu dem Schluss: "Die Antworten zeigen eine traurige Realität." Nötig sei eine Anti-Stress-Verordnung, "damit Aufsichtsbehörden und Betriebe das Handwerkzeug an die Hand bekommen, um arbeitsbedingten Stress zu reduzieren". Dies hatte bereits auch die IG Metall vorgeschlagen. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) prüft derzeit, ob dies nötig ist. Sie drängt darauf, dass Unternehmen und Kontrolleure das Thema "psychischer Arbeitsschutz" stärker beachten. Ein erstes Ergebnis gibt es bereits. In der Antwort des Ministeriums heißt es: Für die Aufseher werde eine "Leitlinie Beratung und Überwachung zu psychischer Belastung" vorbereitet.

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