Alltagssünden Das kann den Job kosten

Kekse naschen, über den Chef lästern und Handy aufladen: Was ist am Arbeitsplatz erlaubt, was verboten? Zehn alltägliche Vergehen und ihre möglichen Konsequenzen.

Von Nicola Holzapfel

Ein Frikadellenbrötchen, sechs Maultauschen, ein bisschen Strom fürs Handy - einige Kündigungsgründe, die im vergangenen Jahr für Aufregung sorgten, wirken auf den ersten Blick lächerlich. Doch Arbeitsrechtler können eine ganze Reihe von kleinen Vergehen aufzählen, die zu großem Ärger führen können. Auch wenn es im Arbeitsalltag unrealistisch zu sein scheint: Wer alles richtig machen will, muss oft um Erlaubnis fragen.

Wer Kekse vom Teller des Chefs nascht, muss im schlimmsten Fall mit einer Kündigung rechnen.

(Foto: Foto: dpa)

Kekse naschen

Die Besprechung hat noch nicht begonnen, in der Büroküche steht ein Teller mit Keksen. Ist es verboten, sich vorab schon einmal zu bedienen? Ja. "Arbeitnehmer haben überhaupt keine Berechtigung, für private Zwecke etwas vom Arbeitgeber zu nehmen. Das ist klarer Diebstahl", sagt Daniela Range-Ditz, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Rastatt. Auf den Wert des Gegenstands komme es dabei nicht an. "Das ist ein Vertrauensbruch, den kann man nicht an der Höhe des Betrags festmachen." In der Praxis wird jedoch nicht jeder Diebstahl gleich geahndet. Ein Mitarbeiter, mit dem alle zufrieden sind, erntet vielleicht einen strengen Blick, wenn er Kekse nascht. Einen Kollegen, den der Chef schon länger auf dem Kieker hat, kann das hingegen den Job kosten.