Änderungen 2002:Rentenreform

Private Altersvorsorge, Anrechnung der Kindererziehung, Hinterbliebenenrente, Beitragssatz, Beitragspflicht, Beamtenversorgung.

(SZ vom 31.12.2001) Private Altersvorsorge: Völlig neu ist die Förderung der privaten Altersvorsorge, deren Aufbau 2002 beginnt. Wer für den Ruhestand spart, wird vom Staat mit Zulagen und Steuererleichterungen belohnt, die 2008 ihr Maximum erreichen. Werden vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens angespart, beträgt die Zulage dann pro Kind 185 Euro. 2002 erhält die Höchstförderung, wer einen geprüften Altersvorsorgevertrag abschließt und dafür ein Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Einkommens zurücklegt. Die Eigenvorsorge ist freiwillig - und empfehlenswert, weil mit ihr künftige Rentenlücken ausgeglichen werden können.

Kindererziehung wird stärker angerechnet: Wer Kinder erzieht, bekommt die dafür aufgebrachte Zeit künftig bei der Rente stärker angerechnet. Väter oder Mütter, die wegen der Kinderbetreuung nur Teilzeit arbeiten und deswegen unterdurchschnittlich verdienen, erhalten ihr individuelles Entgelt rentenrechtlich bis zum Durchschnittseinkommen aufgewertet. Diese Regelung gilt aber nur für Kinder, die nach 1992 geboren wurden.

Hinterbliebenenrente: Einschnitte werden bei den Hinterbliebenenrenten wirksam, sofern die Partner jünger als 40 Jahre sind. Die Witwen-/Witwerrente wird in künftigen Fällen von 60 auf 55 Prozent gesenkt. Sind Kinder vorhanden, gibt es aber zusätzliche Renten-Entgeltpunkte.

Beitragssatz: Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bleibt zum 1. Januar 2002 unverändert bei 19,1 Prozent. Die ursprünglich geplante Senkung auf 19,0 Prozent musste die Regierung wegen der konjunktur- und arbeitsmarktbedingten Einnahmeausfälle bei den Rentenkassen fallen lassen.

Beitragspflicht: Die Beitragsbemessungsgrenzen, bis zu denen Arbeitseinkommen der Sozialversicherungspflicht unterliegen, werden erhöht und erstmals in Euro festgesetzt: für die Renten- und Arbeitslosenversicherung im Westen auf 4500 Euro oder 8801 Mark (bislang 4448 Euro oder 8700 Mark) monatlich. In den neuen Ländern liegt der Wert künftig bei 3750 Euro (bislang umgerechnet 3732 Euro). In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt die in West und Ost identische Bemessungsgrenze von derzeit 6525 Mark oder 3336 Euro auf 3375 Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenzen werden entsprechend der durchschnittlichen Entwicklung der Einkommen angepasst. Diese stiegen im Jahr 2000 um 1,4 Prozent in den alten Ländern und um 1,6 Prozent in den neuen Ländern.

Beamtenversorgung: Das Versorgungsänderungsgesetz tritt zeitgleich mit der Rentenreform zum 1.Januar 2002 in Kraft und überträgt ihre Wirkungen mit dem Ziel der Zukunftssicherung auf die Beamtenversorgung.

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